Kriegsversicherungsdeckung für Schweizer Luftfahrtgesellschaften vorläufig sichergestellt
Bern (ots)
Der Bundesrat gewährt den schweizerischen Luftfahrtgesellschaften eine bis zum 25. Oktober 2001 befristete Sicherstellung für Dritthaftpflichtschäden am Boden, beschränkt auf die Folgen von Krieg und Terror einschliesslich Entführungen. Damit ist es den schweizerischen Luftfahrtgesellschaften auch weiterhin möglich, weltweit ihre Flugdienste anzubieten.
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA hat der internationale Versicherungsmarkt für Luftfahrtgesellschaften beschlossen, die Kriegsversicherungsdeckung (einschliesslich Terror und Entführung) für Dritthaftpflichtschäden am Boden auf 50 Millionen US-Dollar zu limitieren und auf ein Ereignis innerhalb der gesamten Luftfahrzeugflotte einer Luftfahrtgesellschaft zu beschränken. Viele Luftfahrtgesellschaften hatten eine Versicherungsdeckung von mehr als 50 Millionen US-Dollar abgeschlossen. In der Folge haben die USA, die meisten EU-Mitgliedstaaten und verschiedene nichteuropäische Staaten ihren Luftfahrtgesellschaften entsprechende Garantieerklärungen abgegeben.
Angesichts des für die Luftfahrtgesellschaften untragbar gewordenen finanziellen Risikos und ohne Übernahme einer entsprechenden Garantie für eine weitere Sicherungsdeckung seitens des Bundes wären gewisse Luftfahrtgesellschaften gezwungen gewesen, den Luftverkehr einzustellen. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, den Luftfahrtgesellschaften auf Gesuch hin eine bis 25. Oktober 2001 befristete Sicherstellung zu gewähren. Den schweizerischen Flughäfen und anderen schweizerischen Betrieben, welche ebenfalls mit der Luftfahrt wirtschaftlich verbunden, jedoch keine Luftfahrtgesellschaften sind, wird die Sicherstellung mangels genügender Rechtsgrundlage nicht gewährt.
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Daniel Ruhier, Leiter Prozess
Luftverkehrsbetriebe, Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL),
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