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Bundesamt für Zivilluftfahrt

Betriebsreglement Flughafen Zürich: Ständerat Hans Lauri koordiniert Gespräche

Bern (ots)

Bis in einem Jahr muss die Flughafen Zürich AG
(Unique) beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) den Entwurf für ein
neues Betriebsreglement einreichen. Voraussetzung zur Genehmigung
dieses Reglementes ist das im Rahmen des Sachplanes Infrastruktur der
Luftfahrt (SIL) zu erarbeitende Objektblatt für den Flughafen Zürich.
Als Moderator für die diesbezüglichen Koordinationsgespräche fungiert
der Berner Ständerat Hans Lauri.
Ende Mai 2001 hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) dem Flughafen Zürich eine Betriebskonzession für
weitere 50 Jahre erteilt. Damit verbunden war die Verpflichtung, bis
ein Jahr nach der für den 18. Oktober 2001 vorgesehenen
Unterzeichnung des Staatsvertrages mit Deutschland über den
Flugverkehr nach Zürich den Entwurf für ein neues Betriebsreglement
einzureichen.
Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglementes durch
das BAZL ist das im Rahmen des Sachplanes Infrastruktur der Luftfahrt
(SIL) zu erarbeitende Objektblatt für den Flughafen Zürich. Es
enthält raumplanerische Bedingungen für den Betrieb des Flughafens.
Die Genehmigung dieses Objektblattes liegt in der Kompetenz des
Bundesrates.
Um Verzögerungen im Bewilligungsverfahren zu vermeiden, müssen der
Entwurf des Betriebsreglementes und das SIL-Objektblatt von Anfang an
aufeinander abgestimmt sein. Sie müssen sich auf das gleiche
Betriebskonzept abstützen (An- und Abflugverfahren,
Pistenbenützungen, Betriebszeiten).
Die Erarbeitung des Betriebskonzeptes wird durch die zuständigen
Stellen von Bund, Kanton Zürich, betroffenen Nachbarkantonen,
Flughafenhalterin (Unique) und Flugsicherung (Skyguide) gemeinsam an
die Hand genommen. Die Leitung der dazu notwendigen
Koordinationsgespräche nimmt Ständerat Hans Lauri wahr. Der ehemalige
Regierungsrat des Kantons Bern soll dabei als neutraler Moderator
fungieren.
Es ist folgendes Vorgehen vorgesehen:
  • Die Flughafenhalterin listet alle technisch realisierbaren Betriebsvarianten auf und macht Angaben zu deren Wirtschaftlichkeit, deren Auswirkungen auf Raum und Umwelt (insbesondere Nachweis der Lärmbelastung) und zur notwendigen Infrastruktur (Bauten und Anlagen).
  • Diese Varianten werden den Beteiligten an einem ersten Koordinationsgespräch vom 25. Oktober 2001 vorgestellt. An einem zweiten Gespräch (etwa November 2001) sollen die Kriterien festgelegt werden, nach denen die Varianten zu beurteilen sein werden.
  • Die beteiligten Kantone und Bundesstellen haben anschliessend bis Ende Jahr Zeit, zu den Betriebsvarianten Stellung zu nehmen. Auf der Basis dieser Stellungnahmen wird die Flughafenhalterin die Betriebsvarianten weiter bearbeiten und konkretisieren. Der Koordinationsprozess soll bis im Sommer 2002 abgeschlossen sein.

Kontakt:

Martin Bär, Sachbearbeiter SIL BAZL, Tel. +41 31 325 80 65

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

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