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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Internationale Haftung für grenzüberschreitende Umweltschäden

Bern (ots)

Umweltverschmutzer müssen in Zukunft auch für
grenzüberschreitende Schäden aufkommen. Dies fordert die Schweizer
Delegation, die am 2. und 3. Juli 2001 an einer Sondersitzung der
Europäischen Wirtschaftskommission der UNO (ECE) in Genf teilnimmt.
Eine internationale Haftpflichtregelung für Schäden aus
unfallbedingter Umweltverschmutzung soll in zwei Jahren verabschiedet
werden.
Grenzüberschreitende Umweltschäden sollen inskünftig über eine
konkrete Haftpflichtregelung gedeckt werden. Auf Initiative der
Schweiz wird im Rahmen einer Sondersitzung der Vertragsparteien des
"Uebereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender
Wasserläufe und internationaler Seen" und des "Uebereinkommens über
die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen" eine
entsprechende internationale Regelung ausgearbeitet. Die Schweizer
Delegation wird von Ernst Berger, Chef der Sektion Sicherheitstechnik
im Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), geleitet; er
wird voraussichtlich an der ECE-Sondersitzung in Genf zum
Vizepräsidenten gewählt.
Nach den Vorstellungen der Schweiz müssten von einer
internationalen Haftpflichtregelung sämtliche Industrieanlagen mit
grossen chemischen Schädigungspotenzialen in Grenznähe und in der
Nähe von grenzüberschreitenden Gewässern erfasst werden. Die
Vertragsstaaten sollen sicherstellen, dass die betroffenen
Unternehmen über genügende finanzielle Sicherheiten zur Abdeckung
allfälliger Schäden verfügen. Dies bedingt entweder den Abschluss
einer Haftpflichtversicherung oder den Nachweis einer Bankgarantie.
Die Geschädigten von grenzüberschreitenden Umweltverschmutzungen
sollen in einem einfachen Verfahren zu ihrem Recht kommen. Dazu
gehört, dass sie nicht im Sitzstaat des Unternehmens, sondern in
ihrem Wohnstaat Klage einreichen können. Eine derartige Regelung
entspräche auch den Grundsätzen des schweizerischen
Umwelthaftpflichtrechts.
Die von der Schweiz angestrebte Regelung will aber nicht nur die
Opfer entschädigen und eingetretene Umweltschäden soweit wie möglich
beheben. Vielmehr haben Haftpflichtregelungen eine präventive
Wirkung, denn ein Unternehmen, das auch für einen Schaden im
angrenzenden Ausland finanziell aufkommen muss, wird Vorkehrungen
treffen, damit gar kein Schaden eintreten kann.
An der ECE-Sondersitzung nehmen etwa 35 europäische Staaten teil.
Eine internationale Expertengruppe soll danach einen konkreten
Vorschlag für eine Haftpflichtregelung erarbeiten, die, so hofft das
BUWAL, innerhalb der nächsten zwei Jahre ausgehandelt werden kann.
Der Vorschlag könnte dann an der Ministerkonferenz "Umwelt für
Europa" im Mai 2003 in Kiew verabschiedet werden.

Kontakt:

Jürg Bally, Abteilung Recht, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel. +41 31 322 54 29 (an der Tagung vom 2. - 3.
Juli 2001, Mobile +41 79 277 51 85)

Martin Schiess, Sektion Sicherheitstechnik, Bundesamt für Umwelt,
Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. +41 31 322 54 34 (an der Tagung vom
2. - 3. Juli 2001, Mobile +41 79 352 63 89)

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