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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Klimaänderungen: Schlussvereinbarung zum Protokoll

Bern (ots)

Die am kommenden Montag in Marrakesch beginnende
Weltklimakonferenz sollte die Verhandlungen über die Umsetzung des
Protokolls von Kyoto endlich zum Erfolg führen. Drei Monate nach der
in Bonn erzielten politischen Einigung bedarf es noch der genauen
Festlegung in den Bereichen Sanktionen, Handel mit Emissionsrechten
und Nutzung der Kohlenstoffsenken. Bundespräsident Moritz Leuenberger
wird nach Marrakesch reisen und für eine signifikante Reduktion der
CO2-Emissionen plädieren.
Das 1997 verabschiedete Protokoll von Kyoto legt für jedes
Industrieland einen Zielwert für die Reduktion der hauptsächlich für
die Klimaänderungen verantwortlichen Treibhausgase fest (-8% für die
Schweiz). Es legt auch die Bedingungen fest, mit denen diese
Reduktionen erzielt werden können (siehe Kasten). Nach Abschluss der
Verhandlungen haben die Industrieländer mit der konkreten Reduktion
ihrer Treibhausgasemissionen zu beginnen.
In Marrakesch sind noch drei wichtige Punkte endgültig zu regeln:
  • Sanktionen: Welche Art von Sanktionen soll denjenigen Ländern auferlegt werden, die ihre Emissionen nicht gemäss den vom Protokoll festgelegten Zielwerten reduzieren? Diese Frage ist von entscheidender Bedeutung, hängen doch Gewicht und Wirksamkeit des Protokolls im Kampf gegen die CO2-Emissionen davon ab, ob seine Umsetzung zwingend sein wird oder nicht. Die Schweiz wünscht eine zwingende Regelung.
  • Handel mit Emissionsrechten: Dieser wird im Grundsatz akzeptiert, doch sind die Modalitäten noch festzulegen. Die Schweiz vertritt den Standpunkt, dass die Reduktion der Treibhausgasemissionen hauptsächlich von jedem einzelnen Land auf nationaler Ebene vorzunehmen ist. Die Investitionen, welche die Industrieländer in den Entwicklungsländern zur Reduktion der Treibhausgase getätigt haben, sollen jedoch angerechnet werden können. Die Schweiz will das Ende der Verhandlungen von Marrakesch abwarten, um im Rahmen des CO2-Gesetzes zu bestimmen, unter welchen Bedingungen sich der Handel mit Emissionsrechten realisieren lässt.
  • Nutzung der Kohlenstoffsenken: Das Protokoll von Kyoto sieht vor, dass die Länder die in der Biomasse - insbesondere in den Wäldern und in der Landwirtschaft - gebundenen CO2-Mengenanrechnen können. Nach Meinung der Schweiz dürfen Kohlenstoffsenken nur angerechnet werden, wenn sie tatsächlich dazu beitragen, zusätzliche CO2-Mengen zu binden. Dies ist bei Wäldern im Wachstum und mit nachhaltiger Bewirtschaftung der Fall. Die Anrechnung von Kohlenstoffsenken enthebt die Vertragsstaaten nicht der Pflicht, Massnahmen zur Reduktion der Emissionen an ihrer Quelle zu ergreifen.
Anwesenheit Moritz Leuenbergers in Marrakesch
Bundespräsident Moritz Leuenberger wird am 7. November nach
Marrakesch reisen. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird sich für eine
Umsetzung des Protokolls einsetzen, das weltweit zu einer konkreten
Reduktion der CO2-Emissionen führen soll. Auf nationaler Ebene
verfolgt die Schweiz mit dem CO2-Gesetz und mit dem Programm
EnergieSchweiz» bereits aktiv eine Politik zur Reduktion der
Treibhausgase. Dank dieser Instrumente zählt die Schweiz zu den
Ländern, die im Kampf gegen die Treibhausgasemissionen eine
Vorreiterrolle innehaben.
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation Presse- und Informationsdienst
Wirtschaftliche Instrumente und Kohlenstoffsenken
Neben den Reduktionsmassnahmen, die im Inland durchgeführt werden,
stehen den Industrieländern noch weitere Mittel zur Verfügung:
  • Drei wirtschaftliche Instrumente: die gemeinsame Umsetzung (Projekte zwischen zwei Industrieländern zum Klimaschutz); ein Mechanismus zur Förderung einer «sauberen» Entwicklung (Projekte zur nachhaltigen Entwicklung, die von den Industrieländern in den Entwicklungsländern finanziert werden); der Handel mit Emissionsrechten (zwischen Industrieländern).
  • Kohlenstoffsenken: Die in der Biomasse, insbesondere in den Wäldern und in der Landwirtschaft, gebundenen CO2-Mengen können zur Erreichung der Reduktionsziele ebenfalls angerechnet werden. Doch ist diese Bindungskapazität der Kohlenstoffsenken nicht unbegrenzt und hängt in entscheidendem Masse von der Bewirtschaftungsart ab. Intensiv bewirtschaftete Wälder geben mehr CO2 ab, als sie aufnehmen können. Die CO2-Bilanz ist ausgeglichen, wenn der Wald nachhaltig bewirtschaftet wird, das heisst wenn nicht mehr Holz genutzt wird als nachwächst. Sie ist positiv, wenn sich der Wald im Wachstum befindet.

Kontakt:

Pressedienst UVEK
Tel. +41 31 322 55 11

Herr Philippe Roch
Direktor Bundesamt für Umwelt Wald und Landschaft (BUWAL)
Tel. +41 31 322 93 22
Mobile +41 79 277 51 88

Herr Beat Nobs
Botschafter
Bundesamt für Umwelt Wald und Landschaft (BUWAL)
Mobile +41 79 687 11 68

Internet:
Die Inventare der Treibhausgasemissionen in der
Schweiz können eingesehen werden unter:
www.buwal.ch/klima/d/inventare.htm.

Eine Datenbank zu den Treibhausgasemissionen der
Industrieländer ist zugänglich unter: ghg.unfccc.int

Vgl. auch die Website der zwischenstaatlichen
Expertengruppe zu den Klimaänderungen: www.ipcc.ch

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