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Vernehmlassung Konzept Wolf Schweiz - Breite Zustimmung, viele Änderungsvorschläge

Bern (ots)

Die Vernehmlassung zum Konzept Wolf Schweiz ist
ausgewertet. Die Mehrheit der über 60 Vernehmlassungspartner aus
Kantonen und Verbänden begrüsst die Erarbeitung des Konzeptes. Sowohl
von Befürwortern wie von Kritikern des Konzeptes sind zahlreiche
Änderungsvorschläge eingegangen. Das Konzept wird jetzt überarbeitet
und im April mit den Kantonen diskutiert. Der Wolf siedelt sich
wieder in der Schweiz an. Zwischen 1998 und 2001 sind mindestens
sieben Wölfe zugewandert. Das Konzept Wolf Schweiz möchte dieser
naturgegebenen Situation langfristig Rechnung tragen. Das Konzept
basiert auf den vier Säulen Zusammenarbeit zwischen Bund und
Kantonen, Prävention, Schadensvergütung und Information. Das Konzept
Wolf Schweiz wurde bei Kantonen und Verbänden in Vernehmlassung
geschickt. Jetzt liegen die Ergebnisse vor. Von den über 60
eingegangenen Stellungnahmen sprachen sich rund 80 Prozent für ein
Konzept Wolf Schweiz aus. Allerdings brachten sowohl Befürworter wie
auch Kritiker Einwände und Änderungsvorschläge vor.
Prävention vor Entschädigung
Weitgehende Einigkeit herrschte bei der Frage nach der
Entschädigung von Nutztierhaltern, deren Tiere durch Wölfe gerissen
werden: Die Entschädigungen sollen unbürokratisch und einfach
erfolgen. Da der Wolf eine bundesrechtlich geschützte Art ist, tragen
der Bund 80 Prozent und die Kantone 20 Prozent der
Entschädigungskosten. Das Konzept Wolf Schweiz folgt dem Grundsatz,
dass Schutzmassnahmen Vorrang haben gegenüber
Entschädigungszahlungen. Die meisten Vernehmlassungspartner begrüssen
diese Idee. Trotzdem gibt es Differenzen über die Verbindlichkeit des
Grundsatzes, respektive dessen Umsetzung. An den Schutzmassnahmen
Einsatz von Hirten, Herdenschutzhunde oder Zäune wird kritisiert,
dass sie aufwändig, kostspielig und nicht überall anwendbar seien.
Deshalb untersucht das BUWAL seit drei Jahren in einem breit
angelegten Projekt die Anwendbarkeit der Schutzmassnahmen auf die 
Schweizer Verhältnisse. Uneinigkeit besteht bei den
Vernehmlassungspartnern bezüglich der Limite von 50 gerissenen
Nutztieren als eines verschiedener Abschusskriterien für einen
schadenstiftenden Wolf. Der vorgeschlagene Wert wird von
landwirtschaftlichen Kreisen generell als zu hoch, von Tier- und
Naturschutzorganisationen als zu niedrig eingestuft.
Diskussionen mit den Kantonen im April
Es wird nun Aufgabe des BUWAL sein, bei der Überarbeitung des
Konzeptes die verschiedenen Anliegen und Forderungen soweit wie
möglich zu berücksichtigen und zu integrieren. Im April wird dieses
Konzept mit den Kantonen diskutiert, und danach soll es bereinigt
werden. Die Umsetzung hängt allerdings von der Behandlung der Motion
Maissen im Nationalrat ab; die vom Ständerat überwiesene Motion
wendet sich gegen das Konzept Wolf Schweiz. Solange das Parlament
keine gegenteilige Haltung signalisiert, wird das BUWAL gemäss seinem
bestehenden gesetzlichen Auftrag die Arbeiten weiterführen und
versuchen, die Rahmenbedingungen zu schaffen für ein friedliches
Zusammenleben von Mensch und Wolf.

Kontakt:

Willy Geiger
Vizedirektor des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
Tel. +41/31/322'24'96

Internet: www.wild.unizh.ch/wolf und www.kora.ch.

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