Tous Actualités
Suivre
Abonner Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Strahlung von Mobilfunkantennen

Bern (ots)

Vollzugs- und Messempfehlung veröffentlicht
Das BUWAL hat heute die Umsetzungsrichtlinien
betreffend Strahlung von Mobilfunkantennen veröffentlicht. Diese
zeigen detailliert auf, wie die Strahlung vor dem Antennenbau zu
prognostizieren sowie zu beurteilen ist und wie sie nach dem Bau
gemessen werden soll. Die Empfehlungen wenden sich an die Kantone als
Vollzugsbehörden der NIS-Verordnung; sie tragen zur Vereinheitlichung
des Vollzugs bei. Die bisherige Praxis der Beurteilung und
Bewilligung bleibt im Wesentlichen erhalten.
Am 5. Juni hat Bundesrat Moritz Leuenberger die Grundsätze der
neuen Vollzugshilfsmittel für Mobilfunkantennen festgelegt, nach
Anhörung der Mobilfunkbranche, der Kantone und der
Schutzorganisationen. Darauf basierend hat das BUWAL die
detaillierten Empfehlungen fertig gestellt: Sie werden heute auf dem
Internet veröffentlicht
(http://www.elektrosmog-schweiz.ch/vollzug/mobilfunk). Diese
Empfehlungen sollen einen einheitlichen Vollzug der Verordnung über
den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) durch die Kantone
sicher stellen.
Keine grundlegenden Änderungen der bisherigen Praxis
Die kantonalen Behörden verfügen über grosse Erfahrung bei der
Beurteilung und Bewilligung von Mobilfunkantennen: Sie haben in den
letzten Jahren mit Hilfe provisorischer Vollzugshilfsmittel etwa 8000
Antennenanlagen beurteilt und bewilligt. An der dabei angewandten
Praxis wird sich auch mit den neuen, definitiven Vollzugshilfsmitteln
nichts Wesentliches ändern: Einzig bei der Messung wird neu darauf
verzichtet, die Messunsicherheit zum Messwert hinzu zu addieren. Die
neuen Vollzugshilfsmittel verbessern die Rechtssicherheit:
Grundsatzfragen sind nun geklärt, die in der Vergangenheit zu
öffentlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt haben.
Die BUWAL-Empfehlungen bestehen aus zwei Teilen:
Die «Vollzugsempfehlung zur NISV» behandelt diejenigen Aspekte,
die während des Planungs- und Bewilligungsverfahrens von Bedeutung
sind - also bevor eine Antenne in Betrieb ist. Detailliert erläutert
werden insbesondere, wie die Strahlung im voraus zu berechnen ist und
welche Antennen dabei einzubeziehen sind. In diesen Teil integriert
ist eine neue Vorlage für das Standortdatenblatt, welches die
Mobilfunkbetreiber bei jedem Bau-gesuch für eine Mobilfunkanlage
auszufüllen haben.
Der zweite Teil - gemeinsam herausgegeben von BUWAL und METAS
(Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung) - bezieht sich auf die
Messung der Mobilfunkstrahlung. Dieser Teil kommt dann zum Tragen,
wenn eine Antenne bereits in Betrieb ist.
Bei beiden Berichten handelt es sich um Empfehlungen des Bundes an
die Vollzugsbehörden, in diesem Fall in erster Linie die Kantone.
Berücksichtigen diese die Empfehlungen, können sie davon ausgehen,
das Bundesrecht rechtskonform zu vollziehen. Andere Lösungen sind
nicht ausgeschlossen, gemäss Gerichtspraxis muss jedoch nachgewiesen
werden, dass sie rechtskonform sind.
Das BUWAL leistet mit diesen Vollzugshilfsmitteln einen Beitrag
zum sicheren Vollzug der NIS-Verordnung und damit zum Schutz der
Bevölkerung vor Elektrosmog. Die NISV ist seit Februar 2000 in Kraft;
deren Grenzwerte schützen die Bevölkerung vor den wissenschaftlich
allgemein akzeptierten gesundheitlichen Auswirkungen durch
Elektrosmog aus Mobilfunkanlagen; darüber hinaus sorgen sie dafür,
dass die Langzeitbelastung durch Elektrosmog niedrig bleibt.
Fahrplan für die Einführung
Die Schweizerische Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute
(»Cercl'Air») koordiniert auf Seiten der Kantone den Vollzug der NISV
im Bereich Mobilfunk. Der «Cercl'Air» hat diese Woche folgenden
Fahrplan für die Einführung der neuen Vollzugshilfsmittel empfohlen:
Sofort angewendet werden sollen die Grundsätze der neuen
Vollzugshilfsmittel, insbesondere die Anlagedefinition und die
Messempfehlung. Spätestens ab 1. Oktober werden neue Baugesuche für
Mobilfunkanlagen nur noch mit dem neuen Standortdatenblatt
entgegengenommen. Kein neues Standortdatenblatt ausgefüllt werden
muss für Mobilfunkanlagen, die heute bereits bewilligt sind oder für
die ein Bewilligungsverfahren hängig ist.
UMTS: Messempfehlung folgt
In den nächsten Monaten beginnt der Aufbau der vier
konzessionierten UMTS-Netze. Hierzu werden erneut einige Tausend neue
Sendeanlagen benötigt. Die Vollzugsempfehlung und das
Standortdatenblatt gelten auch für UMTS-Antennen. Was derzeit noch
fehlt, ist eine spezifische Messempfehlung für UMTS-Strahlung. Die
UMTS-Technologie ist völlig neu, und es liegen bisher keine
Praxiserfahrungen bei Messungen vor. Das BUWAL und das Bundesamt für
Metrologie und Akkreditierung (METAS) planen, im Herbst 2002 einen
Entwurf einer UMTS-Messempfehlung zu veröffentlichen und in der
Praxis erproben zu lassen. In der Zwischenzeit können UMTS-Anlagen
nach demjenigen Verfahren gemessen werden, welches die Swiss
Information and Communications Technology Association (SICTA) als
Übergangslösung vorgeschlagen hat.

Kontakt:

BUWAL BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT
Pressedienst

Allgemeine Fragen:
Bruno Oberle
Vizedirektor BUWAL
Tel. +41/31/322'24'94 oder

Jürg Baumann
Sektionschef NIS
BUWAL
Tel. +41/31/322'69'64

Fragen zur Messung:
Kurt Hilty
Sektionschef METAS
Tel. +41/31/323'34'90

Plus de actualités: Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Plus de actualités: Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
  • 27.06.2002 – 11:52

    Mehr Sicherheit für gefährliche Güter auf der Schiene

    Bern (ots) - Ab 2003 soll Gefahrengut auf der Schiene noch sicherer transportiert werden; untragbar hohe Risiken werden schrittweise bis 2010 eliminiert. Eine entsprechende Erklärung haben heute Umwelt- und Verkehrsminister Moritz Leuenberger, Benedikt Weibel, Vorsitzender der Geschäftsleitung SBB, sowie Beat Moser, Direktor der Gesellschaft für chemische Industrie SGCI, unterschrieben. Die vorgesehenen Massnahmen ...

  • 26.06.2002 – 11:07

    Lenkungsabgaben auf VOC und HEL - 20 Franken für alle aus Umweltabgaben

    Bern (ots) - Die auf schwefelhaltigem Heizöl und flüchtigen organischen Verbindungen erhobenen Lenkungsabgaben werden auf einfache Art an die Bevölkerung zurückerstattet. Im nächsten Jahr bekommt jeder Versicherte von seiner Krankenkasse 20 Franken. Die dazu nötigen Verordnungsänderungen hat der Bundesrat heute beschlossen. Mit den Lenkungsabgaben soll der ...

  • 24.06.2002 – 18:06

    Einladung Pressekonferenz: Sichererer Transport von Gefahrengut auf Schienen

    UVEK vereinbart Massnahmenpaket mit SGCI und SBB An die interessierten Medienschaffenden Bern (ots) - Sichererer Transport von Gefahrengut auf Schienen: UVEK vereinbart Massnahmenpaket mit SGCI und SBB Die Sicherheit bei Gefahrenguttransporten auf der Schiene soll ab 2003 schrittweise vebessert werden; alle untragbar hohen Risiken sollen bis 2010 eliminiert sein. ...