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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

BUWAL: Gefährliche Abfälle: Exportverbot für Industrieländer

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute eine Änderung des Basler
Übereinkommens angenommen, welche die Ausfuhr von gefährlichen 
Abfällen aus Industriestaaten in Entwicklungsländer und 
Schwellenländer untersagt. Dieses Exportverbot bedeutet eine 
erhebliche Verstärkung des Basler Übereinkommens von 1989. Eine 
Verbringung gefährlicher Abfälle in ein Entwicklungsland wurde von 
der Schweiz noch nie bewilligt, und so hat hier der Entscheid des 
Bundesrates auch keine besonderen Auswirkungen auf Industrie und 
Gewerbe.
Das Basler Übereinkommen, das heute 151 Parteistaaten umfasst, wurde 
1989 mit dem Ziel erarbeitet, die grenzüberschreitende Verbringung 
gefährlicher Abfälle zu regeln und eine umwelt-verträgliche 
Verwertung oder Entsorgung solcher Abfälle zu gewährleisten. Ihre 
Ausfuhr ist nur in Parteistaaten des Übereinkommens möglich und nur 
mit dem Einverständnis der betroffenen Export-, Import- und 
Transitstaaten. Zudem muss die Gewähr vorliegen, dass die Verwertung 
oder die Entsorgung der Abfälle auf umweltverträgliche Weise 
erfolgt.
Das heute vom Bundesrat genehmigte zusätzliche Ausfuhrverbot wurde 
1995 von den Parteien verabschiedet. Diese Bestimmung soll 
Entwicklungsländer vor unerwünschten Importen von gefährlichen 
Abfällen schützen. Die Industriestaaten - also die OECD- und EU- 
Mitglieder - müssen ihre gefährlichen Abfälle in ihren eigenen 
Anlagen entsorgen oder rezyklieren. Die Entwicklungsländer sollen in 
Zukunft beim Aufbau ihrer Infrastrukturen für die Abfallbehandlung 
besser unterstützt werden. Mit der Annahme der Änderung des Basler 
Übereinkommens, und durch ihr aktives Mitwirken in den verschiedenen 
Organen der Konvention setzt die Schweiz ein wichtiges Zeichen und 
bestätigt ihre führende Rolle in der internationalen Umweltpolitik 
im Bereich Abfall und Chemikalien. Die neue Verfügung wird weltweit 
in Kraft treten, sobald sie von 62 Parteistaaten des Basler 
Übereinkommens ratifiziert worden ist. Bis heute haben dies 30 
Staaten getan.
Bern, 4. September 2002
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
Gabriela Löw, Sektion Globales, Abteilung Internationales, Bundesamt 
für Umwelt, Wald und Landschaft, Tel. 031 322 93 86
Marco Buletti, Sektion Industrie- und Gewerbeabfälle, Abteilung 
Abfall, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Tel. 031 322 68 37

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