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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

BUWAL: Altlasten: Bundesrat will unnötige Kosten vermeiden

Bern (ots)

Der Bundesrat befürwortet eine Änderung des
Umweltschutzgesetzes im Bereich Altlasten. In seiner Stellungnahme 
zu einem Vorschlag der Nationalrats-Kommission für Umwelt, 
Raumplanung und Energie (UREK-N) wendet sich der Bundesrat aber klar 
gegen "Luxuslösungen": Diese resultierten seiner Meinung nach aus 
der beantragten Kosten- verteilungs-Regelung bei Aushub aus 
belasteten Standorten, die eigentlich gar nicht sa-nierungsbedürftig 
sind. Der Bundesrat schlägt auf Wunsch zahlreicher Kantone vor, 
diese bei der Erstellung ihrer Kataster der belasteten Standorte aus 
den Mitteln des Altla- stenfonds zu unterstützen. Der im letzten 
Jahrhundert sorglose Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen und 
Abfällen hat auch im Schweizer Untergrund seine giftigen Spuren 
hinterlassen. Deshalb gibt es heute etwa 50'000 belastete Standorte. 
Darunter befinden sich über 3'000 Altlasten, die früher oder später 
eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen und saniert werden 
müssen. Die restlichen Standorte sind zwar belastet, gelten aber als 
nicht sanierungsbedürftig. Die Sanierung der gefährlichen Standorte 
kostet die Schweiz 5 Milliarden Franken. Davon müssen die Versacher 
den grössten Teil bezahlen. Sind diese nicht mehr zu belangen, 
übernehmen die Kantone und der Bund die Kosten.
Die in den letzten Jahren von Bund und Kantonen angeordneten 
Massnahmen zur Sanierung der belasteten Standorte haben jedoch 
gezeigt, dass die im Umweltschutzgesetz (USG) verankerten Regelungen 
über die Kostentragung und die Finanzierung der Altlastenbearbeitung 
teilweise unklar sind oder für eine gerechte Kostenverteilung nicht 
ausreichen.
Ausgehend von einer Parlamentarischen Initiative von alt-Nationalrat 
Baumberger schlägt die UREK-N deshalb Verbesserungen vor. In seiner 
Stellungnahme zur Parlamentarischen Initiative befürwortet der 
Bundesrat die Übernahme insbesondere folgende Punkte ins USG:
- die heutigen Regelungen über die Kostentragung bei 
Altlastensanierungen (Art. 32d USG) soll auch auf die Untersuchungs- 
und Überwachungskosten bei nicht sanierungsbedürftigen Standorten 
ausgeweitet werden;
- die bei der Untersuchung von Standorten entstehenden Kosten sollen 
die Kantone tragen, wenn sich herausstellt, dass der im Kataster 
eingetragene oder für einen Eintrag vorgesehene Standort nicht mit 
Abfällen belastet ist;
- der Altlastenfonds des Bundes soll gemäss dem Vorschlag den 
Kantonen sämtliche dieser so genannten Ausfallkosten mit 40 Prozent 
abgelten; für die Bearbeitung von Schiessanlagen sollen generell 40 
Prozent der Kosten abgegolten werden;
Nicht einverstanden ist der Bundesrat mit folgendem Vorschlag: - 
Muss Aushubmaterial aus einem nicht sanierungsbedürftigen belasteten 
Standort besonders behandelt werden, so soll auch derjenige, der die 
Belastung verursacht hat, einen Anteil an den Untersuchungs- und 
Behandlungskosten tragen.
Der Bundesrat begründet seine Ablehnung folgendermassen: Im 
Gegensatz zur ökologisch notwendigen Altlastensanierung, steht es 
dem Inhaber frei, einen belasteten Standort ohne Sanierungsbedarf 
auszuheben oder im heutigen Zustand zu belassen. Die vorgesehene 
Regelung führt nach Auffassung des Bundesrats dazu, dass jeder 
Inhaber der rund 50'000 belasteten Standorte in der Schweiz, welcher 
die Belastung nicht selbst verursacht hat, möglichst rasch seinen 
Standort aufwändig untersuchen lassen wird, um die Verursacherfrage 
abzuklären. Im für sie günstigen Fall werden die Inhaber vom Kanton 
eine Kostenverfügung (mit Rekursmög-lichkeiten) verlangen und den 
belasteten Untergrund möglichst umgehend auf Kosten des Ver- 
ursachers der Belastung entfernen lassen. Die Folgen sind: aus 
ökologischer Sicht unnötig aufwändige Massnahmen (Luxuslösungen), 
Überlastung des Verwaltungsapparates, zahlreiche Gerichtsverfahren 
und volkswirtschaftliche Kosten von mehr als 10 Milliarden Franken 
ohne wesentlichen Gewinn für die Umwelt.
Bessere Unterstützung der Kantone
Auf Wunsch zahlreicher Kantone schlägt der Bundesrat vor, die 
Kantone zu unterstützen bei der Erstellung ihrer Kataster der 
belasteten Standorte aus den Mitteln des Altlastenfonds. Der 
Bundesrat ist der Überzeugung, dass dank einer namhaften 
finanziellen Unterstützung nicht nur die Erstellung der Kataster 
beschleunigt, sondern auch deren Qualität gesteigert werden kann. 
Dies wiederum sollte die Fehleinträge und damit die für die Kantone 
entstehenden Ausfallkosten minimieren helfen. Die Abgeltungen aus 
dem Altlastenfonds würden sich zwar in den nächsten 4 bis 5 Jahren 
um zirka 20 Millionen Franken erhöhen. Wegen den Verzögerungen bei 
den Sanierungsprojekten ist aber die Haushaltsneutralität des aus 
einer Deponieabgabe und nicht aus Bundesmitteln gespiesenen 
Altlastenfonds gewährleistet. Mit dieser Ergänzung wäre dann eine 
sämtliche Bearbeitungsschritte umfassende Finanzierungslösung 
geschaffen.
Bern, 28. Mai 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
Christoph Wenger, Chef Sektion Altlasten und Tankanlagen, BUWAL, 031 
322 93 71
Reinhard Zweidler, Chef Rechtsdienst 3, BUWAL, 031 322 93 53

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