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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Vollzugsempfehlungen publikumsintensive Einrichtungen Sauberere Luft dank koordinierter Planung

Bern (ots)

Bern, 9. Juni 2004
Welches sind die optimalen Standorte für neue Einkaufszentren, 
Fachmärkte oder grosse Freizeitanlagen? Vollzugsempfehlungen von 
BUWAL und ARE sollen den Kantonen helfen, publikumsintensive 
Einrichtungen am richtigen Ort zu planen, mit möglichst wenig 
Zusatzverkehr und damit verbundener Luftverschmutzung. Kantonaler 
Richtplan sowie Luftreinhalte-Massnahmenplan müssen hierzu 
frühzeitig aufeinander abgestimmt werden. Die Vernehmlassung zu den 
Empfehlungen läuft bis Ende August.
In den vergangenen Jahren sind weit entfernt von städtischen 
Agglomerationen – "auf der grünen Wiese" – grosse Einkaufszentren 
und Fachmärkte gebaut worden. Als Folge davon nehmen der 
Individualverkehr und damit auch die Luftverschmutzung stark zu. 10 
Prozent der Fahrleistungen des motorisierten Individualverkehrs 
werden durch publikumsintensive Einrichtungen verursacht. 
Gleichzeitig verstärken diese Anlagen auch die Zersiedelung des 
Landes und erfordern den Bau zusätzlicher Strassen. Standorte 
fernab 
der dicht bewohnten Zentren sind deshalb aus der Sicht des 
Umweltschutzes und der Raumplanung unerwünscht.
Merkmale geeigneter Standorte publikumsintensiver Einrichtungen 
sind:
• Publikumsintensive Einrichtungen sollen innerhalb der 
bestehenden 
Siedlungsräume und in der Nähe der Bevölkerungszentren liegen. 
Damit 
unterstützen sie die Siedlungsentwicklung nach innen. • Der 
attraktive und effiziente Anschluss an den öffentlichen Verkehr 
minimiert den motorisierten Individualverkehr. So verursachen 
Grossprojekte am wenigsten zusätzliche Fahrzeugkilometer und 
Luftschadstoffe, und der Raumbedarf für den motorisierten Verkehr 
kann tief gehalten werden.
Hilfe für die Kantone Dass publikumsintensive Einrichtungen 
immer 
häufiger – und entgegen raumplanerischer Grundsätze – weit entfernt 
von städtischen Agglomerationen gebaut werden, ist nicht auf die 
Luftreinhaltepolitik zurückzuführen: Zwischen den Zielen der 
Luftreinhaltung und der Raumplanung besteht kein Widerspruch. Das 
hat eine Untersuchung von 2002 gezeigt (siehe Kasten 2). Um jedoch 
zweckmässige Standorte zu finden, müssen die Vorgaben von 
Luftreinhaltung und Raumplanung im Vollzug besser koordiniert 
werden. Diese Abstimmung soll nicht erst bei der Bewilligung einer 
Anlage, sondern bereits viel früher erfolgen, indem kantonaler 
Richtplan und Luftreinhalte-Massnahmenplan inhaltlich koordiniert 
werden.
Wie die Kantone dabei vorgehen können, zeigen die neuen 
Vollzugsempfehlungen von BUWAL und ARE; diese wurden in enger 
Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet. Die Empfehlungen 
stellen 
die Aufgabe, die Lösungsinstrumente und die Arbeitsschritte dar; 
zudem geben sie Beispiele, wie einzelne Kantone in der Praxis 
vorgegangen sind.
Wenn ein Kanton Standorte für publikumsintensive Einrichtung 
plant, 
so muss er zuerst vor dem Hintergrund der erwünschten Entwicklung 
des Kantons lufthygienische Daten erheben und Verkehrs- und 
Immissionsprognosen erstellen. Gleichzeitig ist es wichtig, die 
raumplanerischen Anforderungen an die jeweiligen Standorte zu 
erarbeiten: Etwa die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln und zu 
potenziellen Kunden oder die Zugänglichkeit für den Langsamverkehr.
Danach erfolgt eine Abstimmung von raumplanerisch möglichen 
Standorten mit den lufthygienischen Anforderungen. Daraus werden in 
weiteren Schritten diejenigen Standorte für pub-likumsintensive 
Einrichtungen hergeleitet, an denen Luftreinhaltung und Raumplanung 
in Einklang gebracht werden können. Für diese Standorte können die 
Kantone dann auch festlegen, wie die zusätzliche Luftverschmutzung 
begrenzt werden soll.
Beispiele in den Vollzugsempfehlungen zeigen, dass sich dafür 
die 
Kontingentierung von Fahrten als praktikabelste Lösung erweist; 
andere Lösungen werden aber nicht ausgeschlossen. Bei der 
Fahrtenkontingentierung wird festgelegt, wie viel zusätzliche 
Fahrleistung (Anzahl Kundenfahrten x Länge der Kundenfahrten) 
publikumsintensive Einrichtungen erzeugen dürfen. Grossprojekten, 
die dank der Wahl eines idealen Standortes näher zu ihren Kunden 
rücken (kurze Kundenfahrten), können so mit der gleichen 
Fahrleistung mehr Kundenfahrten zugestanden werden. Fahrtenmodelle 
sind beispielsweise bereits in den Kantonen Bern und Solothurn in 
Gebrauch (siehe Kasten 1).
Um die Vollzugsempfehlungen möglichst breit abzustützen, können 
sich 
nun interessierte Kreise dazu äussern. Die Vernehmlassung dauert 
bis 
am 31. August 2004.
BUWAL  BUNDESAMT FÜR UMWELT, 	ARE  BUNDESAMT FÜR 
WALD UND LANDSCHAFT	        RAUMENTWICKLUNG
Pressedienst	                Stabsstelle Information
Auskünfte
•	Gérard Poffet, Vizedirektor BUWAL, Tel. 031 324 78 60
•	Christoph Zäch, Chef Abteilung Recht BUWAL, 031 322 93 54
•	Rudolf Menzi, Information ARE, Tel. 031 322 40 55
Publikation
Die Publikation kann als pdf heruntergeladen werden:
http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20040609/01090/index.html
Internet
http://www.umwelt-schweiz.ch
http://www.are.admin.ch
Kasten 1: Fahrtenmodelle in den Kantonen Bern und Solothurn
 • Kanton Bern: Die Verkehrsprognose geht davon aus, dass in den 
nächsten 15 Jahren der Verkehr auf den Kantonsstrassen Berns nicht 
mehr als 8 Prozent (oder 1,3 Mio. Fahrzeugkilometer pro Tag) 
zunehmen darf. Das Fahrtenkontingent sieht vor, dass davon 56 
Prozent für die Grundentwicklung (Wohngebiete, generelle Zunahme 
des Verkehrs) reserviert werden. 44 Prozent stehen für 
publikumsintensive Einrichtungen zur Verfügung. Als solche gelten 
Grossprojekte, die mehr als 2000 Fahrten pro Tag verursachen. 
• Kanton Solothurn: In den nächsten 15 Jahren soll der Verkehr im 
Kanton Solothurn höchstens um 340'000 Personenwagen- Kilometer pro 
Tag zunehmen. Publikumsintensive Einrichtungen dürfen, je nach 
Zone, 400 bis 1500 Fahrten mehr pro Tag auslösen. Damit resultiert 
bei 500 Fahrzeugen täglich ein Fahrtenkontingent von je 50 Prozent 
für die Grundentwicklung und für publikumsintensive Einrichtungen.
Kasten 2: Kein Zielkonflikt zwischen Luftreinhalte- und 
Raumplanungsrecht Der Grund, dass immer häufiger an peripheren 
Standorten publikumsintensive Einrichtungen erstellt würden, liege 
vor allem im Luftreinhalterecht, vermuteten zwei in den Jahren 1998 
und 1999 vom Parlament verabschiedete Motionen. Die 
luftreinhalterischen Massnahmen, die auf eine Begrenzung des 
motorisierten Verkehrs (z.B. durch Parkplatzreduktion) abzielten, 
veranlassten Investoren, ihre Projekte fernab der Zentren zu 
verwirklichen. Falls dieser Widerspruch zwischen den Zielen der 
Raumplanung und der Luftreinhaltung vorliegen sollte, seien die 
Vorschriften entsprechend anzupassen, verlangten die Motionen. Der 
vermutete Konflikt tritt in der Praxis jedoch nur selten auf. Dies 
zeigte der Grundlagenbericht ("Publikumsintensive Einrichtungen – 
Verbesserte Koordination zwischen Luftreinhaltung und 
Raumplanung"), 
der im November 2002 von einem Experten und unter Mitwirkung von 
BUWAL und ARE verfasst wurde. Gemäss dem Bericht sind die 
Luftreinhaltevorschriften genügend flexibel und erlauben es den 
Kantonen, ihre Luftreinhaltepolitik mit der erwünschten räumlichen 
Entwicklung abzustimmen. Darum ist eine Änderung des 
Luftreinhalterechts nicht nötig. Aber Raumplanungs- und 
Luftreinhalterecht müssen bei der Anwendung durch die Kantone 
besser 
aufeinander abgestimmt werden.

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