Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
BUWAL - Frist für Lärmsanierung der Strassen verlängert
Bern (ots)
Der Bundesrat hat eine Revision der Lärmschutz-Verordnung verabschiedet. Darin werden die Sanierungsfristen übermässig lärmiger Strassen vor allem aufgrund finanzieller Engpässe bei Bund und Kantonen verlängert. Neu sind Nationalstrassen bis 2015 und Haupt- und übrige Strassen bis 2018 zu sanieren. Damit trotz der längeren Fristen in den nächsten Jahren die Sanierung stetig vorangetrieben wird, erfolgt neu eine periodische Information der Öffentlichkeit über den Stand der Arbeiten.
Probleme beim Vollzug der Lärmsanierungen sowie knappe Finanzen sind die Gründe, die dazu führen, dass die Sanierungsfristen für Strassen verlängert werden müssen. Besonders in dicht besiedeltem Raum gestaltet sich die Lärmsanierung äusserst aufwändig, da viele einzelne Massnahmen notwendig sind. Als Folge des Entlastungsprogramms 03 mussten ausserdem ab anfangs Jahr die Beitragssätze des Bundes an die Kantone für Umweltschutzmassnahmen bei Strassen (ausser bei National- und Hauptstrassen) um die Hälfte gekürzt werden.
Ende März 2002 ist die in der Lärmschutz-Verordnung festgelegte 15- jährige Sanierungsfrist ausgelaufen. Ihre Verlängerung drängte sich auf, da bis zu diesem Zeitpunkt erst gut 30 Prozent aller übermässig lärmigen Strassen saniert worden sind. Entlang rund 1600 Kilometern Strasse sind noch Lärmbekämpfungsmassnahmen nötig. Neu müssen die Lärmsanierungen bei Nationalstrassen bis 2015 und beim restlichen Strassennetz bis 2018 abgeschlossen sein. Die Gesamtkosten für die Sanierung der verbleibenden Strassen werden auf 2,2 Milliarden Franken geschätzt.
Sanieren die Kantone ihre Strassen nicht innert der vorgegebenen Frist, haben sie mit finanziellen Konsequenzen zu rechnen: Mit Ablauf der Fristverlängerung werden die Bundesbeiträge für die Lärmsanierungen bei den Haupt- und übrigen Strassen eingestellt.
Neu periodische Berichterstattung Neu soll eine periodische Berichterstattung den Stand der Sanierungsarbeiten festhalten. Dazu erhebt das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) bei den Vollzugsstellen die in den letzten zwei Jahren durchgeführten Arbeiten und den noch verbleibenden Sanierungsbedarf. So kann die Bevölkerung über den aktuellen Stand der Lärmsanierung informiert werden.
Gesundheitliche Auswirkungen des Lärms Lärm birgt gesundheitliche Risiken: Er führt am Tag vor allem zu Störungen des Wohlbefindens, der Konzentration sowie der Kommunikation und in der Nacht zu Schlafstörungen. Am meisten Lärm, über 60 Prozent, produziert der Strassenverkehr. In der Schweiz schätzt man, dass rund 80 Menschen pro Jahr an Herzinfarkt aufgrund des Strassenverkehrslärms sterben.
Bern, 1. September 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Bruno Oberle, Vizedirektor BUWAL, Natel 079 687 11 65 Hans Bögli, BUWAL Sektionschef Luftfahrt, Militär, Auswirkungen, Tel. 031 322 93 70
Internet: Die Änderung der Lärmschutz-Verordnung und Ergebnisse der Anhörung sind publiziert unter: http://www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20040901/01113/index.html