Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Chemikalien: Erste Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens in Genf
Bern (ots)
Ab nächsten Montag werden sich in Genf rund 450 Delegierte aus über 100 Ländern zur ersten Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens versammeln. Die Konvention regelt die Ein- und Ausfuhr der gefährlichsten Chemikalien, um so deren Umwelt- und Gesundheitsrisiken weltweit einzudämmen. Vorsitzender der Konferenz ist Staatssekretär und BUWAL-Direktor Philippe Roch. Bundesrat Moritz Leuenberger wird sich am 23. September für den ministeriellen Teil in Genf einfinden. Der Entscheid über den Sitz des Sekretariates der Konvention wird am darauf folgenden Tag getroffen. Genf und Rom bewerben sich gemeinsam um den Sitz des Sekretariats.
Laut den Bestimmungen der Konvention ist die Ausfuhr bestimmter gefährlicher Pestizide und Chemikalien nicht mehr gestattet ohne die vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung des Einfuhrlandes (Prior Informed Consent, PIC). Das Ausfuhrland muss dem Einfuhrland sämtliche für einen Entscheid erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. 22 Pestizide und 5 Chemikalien sind gegenwärtig Gegenstand des PIC-Verfahrens (siehe Kasten 1). Anlässlich der ersten Vertragsparteienkonferenz wird die Liste mit weiteren chemischen Stoffen ergänzt werden.
Die Konvention ist ein bedeutender Teil des Systems, das die internationale Gemeinschaft zur Regelung des Umgangs mit Chemikalien eingeführt hat. Sie trägt zur Verminderung der Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei und schützt die Anwender von Chemikalien in Landwirtschaft und Industrie sowie die Konsumentinnen und Konsumenten in Entwicklungsländern.
Gemeinsame Kandidatur von Genf und Rom Anlässlich der Konferenz wird auch über den Sitz des ständigen Sekretariats der Konvention entschieden. Seit 1998 haben Genf und Rom das Sekretariat interimistisch geführt und präsentieren nun eine gemeinsame Kandidatur. Auch Bonn hat eine Bewerbung eingereicht.
Die schweizerische und die italienische Regierung würden es begrüssen, wenn der Doppelsitz des Sekretariats weiterhin in Genf und Rom angesiedelt bliebe. Sie sähen darin ein Zeichen für den Willen der internationalen Gemeinschaft, die Synergien zwischen den Organisationen zu fördern und die Kohärenz unter den internationalen Abkommen zu optimieren.
Die in den vergangenen fünf Jahren gemachten Erfahrungen beweisen in der Tat, dass der Doppelsitz eine gangbare und effiziente Lösung darstellt. Die Umweltaspekte werden in Genf behandelt. Das Interimsekretariat ist dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) angegliedert und im Internationalen Haus der Umwelt untergebracht. Nebst UNEP sind dort noch weitere auf Chemikalienmanagement spezialisierte Organisationen ansässig: das Sekretariat der Basler Konvention (Ausfuhr gefährlicher Abfälle), das Interimsekretariat der Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe (POPs) sowie UNEP-Chemikalien. Der Bereich Landwirtschaft wird in Rom betreut, wo das interimistische Sekretariat an die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) angeschlossen ist. Ein kleines Team genügt also, um auf wirksame Weise die Zielerreichung der Konvention voranzubringen.
Bundesrat Moritz Leuenberger wird am 23. September, dem ersten Tag des ministeriellen Teils der Konferenz, in Genf anwesend sein. Für den 24. September ist im Anschluss an den Entscheid über die Zuteilung des Sekretariatssitzes eine Pressekonferenz vorgesehen (siehe Konferenzprogramm und Medieneinladung in der Beilage).
Bern, 14. September 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Presse- und Informationsdienst UVEK, Tel. 031 325 55 11 Philippe Roch, Staatssekretär, Direktor des BUWAL, Tel. 031 322 93 01 Beat Nobs, BUWAL, Chef der Abteilung Internationales, Tel. 031 322 93 23 Georg Karlaganis, BUWAL, Chef der Abteilung Stoffe, Boden Biotechnologie, Tel. 031 322 69 55
Internet Website der Rotterdam Konvention über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide: http://www.pic.int/ Website des Internationalen Hauses der Umwelt in Genf: http://www.environmenthouse.ch
Kasten : Die Substanzen auf der PIC-Liste Die Rotterdam Konvention gilt für die in den jeweiligen Staaten der Vertragsparteien verbotenen oder streng geregelten Chemikalien sowie für hochgefährliche Pestizidpräparate. Exporte solcher Industriechemikalien oder Pestizide müssen dem Importland angekündigt werden.
Ausserdem sind zurzeit 22 Pestizide und 5 Industriechemikalien in der Konvention aufgeführt, deren Export nur nach vorheriger Zustimmung nach Inkenntnissetzung (prior informed consent, PIC) des importierenden Vertragsparteienstaates gestattet ist. Dazu gehören: - das Insektizid DDT oder die in Transformatoren und Kondensatoren eingesetzten polychlorierten Biphenyle (PCB), welche sich in der Umwelt anreichern und die Fortpflanzungsfähigkeit vieler Organismen beeinträchtigen können; - das Krebs erzeugende Asbest und die hochtoxischen Quecksilberverbindungen; - gewisse Pflanzenschutzmittel wie Parathion, welche bei unzureichendem Schutz des Anwenders schwere Vergiftungen hervorrufen.
Tagungsprogramm Die Erste Vertragsparteienkonferenz zur Rotterdam Konvention findet vom 20. bis 24. September 2004 im Centre International de Conférences de Genève (CICG) in Genf statt. Montag, 20. September: Eröffnung der Konferenz durch Philippe Roch, Staatssekretär und Direktor des BUWAL Donnerstag, 23. September: Eröffnung des ministeriellen Teils der Konferenz durch Bundesrat Moritz Leuenberger Freitag, 24. September: Entscheid der Parteien über den Standort des Sekretariates. Ende der Konferenz. Einladung zur Pressekonferenz Im Anschluss an die Abstimmung über das Sekretariat der Konvention findet eine Pressekonferenz im Beisein der Schweizer Delegation statt: Freitag, 24. September 2004, von 13 bis 14 Uhr im CICG, Saal der Schweizer Delegation. Thema: Reaktion auf die Konferenz und Bilanz. Sie sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Für nicht bei den Vereinten Nationen akkreditierte Journalistinnen und Journalisten ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte kündigen Sie Ihre Teilnahme bis Donnerstag, 16. September 2004 an.
Auskünfte und Anmeldungen: Elisabeth Maret, BUWAL, Informationsbeauftragte, Tel. 031 323 28 69 mailto:elisabeth.maret@buwal.admin.ch / während der Konferenz: 079 371 62 82 Lageplan des CICG : http://www.cicg.ch/f/access.asp#