Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
MEDIENMITTEILUNG Borkenkäfer und Unwetterschäden: Bundesrat beantragt Nachtragskredite in der Höhe von 13,8 Millionen Franken
Bern (ots)
Als Folge des Orkans Lothar und des letztjährigen Hitzesommers setzt der Borkenkäfer auch dieses Jahr den Fichten stark zu. Zur Erhaltung von betroffenen Schutzwäldern hat der Bundesrat zuhanden des Parlaments einen Nachtragskredit von 8 Millionen Franken verabschiedet. Für die Bewältigung der letzten Schäden aus Unwettern der Jahre 2002 und 2003 beantragt der Bundesrat zudem 5,8 Millionen Franken. Die Nachtragskredite werden innerhalb des UVEK kompensiert. Die von Lothar und dem Hitzesommer 2003 geschwächten Fichten sind auch dieses Jahr trotz der eher feuchten Witterung im Frühjahr ein gefundenes Fressen für die Borkenkäfer. Überall dort, wo es angezeigt ist, deren Weiterverbreitung zu unterbinden, müssen befallene Bäume rasch aus den Wäldern entfernt werden. Da die Bekämpfung der Borkenkäferschäden mehr kostet als dieses Jahr Bundesgelder zur Verfügung stehen (18 Millionen Franken) meldeten die Kantone im August einen Zusatzbedarf von 29 Millionen Franken. Der Bundesrat beantragt nun dem Parlament einen Nachtragskredit von 8 Millionen Franken. Auch wenn aufgrund des grossen Spardruckes des Bundes den Anliegen der Kantone nur teilweise nachgekommen werden kann, lassen sich damit die wichtigsten Schäden in den Schutz- wäldern beheben bzw. eine Weiterausbreitung des Borkenkäferbefalls stoppen. Diese Konzentration der Mittel auf den Schutzwald entspricht dem Willen des Parlaments gemäss Entlastungsprogramm 03 und ist Teil des Waldprogramms Schweiz (siehe Kasten). Starke Niederschläge haben im November 02 in ganz Europa massive Überschwemmungen und riesige Schäden verursacht. Für die Behebung der letzten Schäden in den Kantonen Graubünden, Appenzell, Tessin, Bern, Obwalden, St. Gallen und Uri beantragt der Bundesrat dem Parlament 5,8 Millionen Franken. Damit können Wiederherstellungsprojekte fristgerecht abgeschlossen werden. Die Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt 13,8 Millionen Franken bedeuten keine Mehrausgaben für den Bund, sondern werden innerhalb des Budgets des UVEK vollumfänglich kompensiert.
Bern, 22. September 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Willy Geiger, Vizedirektor, Tel. 079 687 11 67 Werner Schärer, BUWAL, Forstdirektor, Tel. 031 324 78 36 Christine Hofmann, BUWAL, Chefin Abteilung Koordination und Ressourcen, Tel. 079 277 51 85
Konzentration der Mittel auf den Schutzwald 2005 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die vom Parlament im Rahmen des Entlastungsprogramms 03 beschlossen wurde. Der Bund wird die Bekämpfung des Borkenkäfers künftig nur noch in Wäldern mit Schutzfunktion mitfinanzieren. In die gleiche Richtung weist auch das Waldprogramm Schweiz (WAP-CH): Es bildet die Basis der neuen Waldpolitik in der Schweiz, soll in eine Teilrevision des Waldgesetzes münden und besagt, dass der Bund seine Mittel schwergewichtig auf den Schutzwald und die übrigen im Interesse des Bundes liegenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Waldes wie beispielsweise die Artenvielfalt konzentriert.