Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
MEDIENMITTEILUNG Verringerung des CO2-Ausstosses: Vernehmlassung zu vier Varianten eröffnet
Bern (ots)
Die Schweiz soll die klimapolitischen Ziele, wie sie das Parlament im Gesetz verankert hat, mit zusätzlichen Massnahmen erreichen. Der Bundesrat hat heute vier Varianten zur weiteren Verringerung des CO2-Ausstosses in die Vernehmlassung geschickt. Drei davon enthalten eine CO2-Abgabe, eine setzt allein auf einen freiwilligen Klimarappen auf Treibstoffen. Der Vernehmlassungsbericht legt Auswirkungen der Varianten auf Klima, Wirtschaft und Finanzen dar. Die Vernehmlassung läuft bis zum 20. Januar 2005. Danach wird der Bundesrat entscheiden, wie er die Ziele des CO2-Gesetzes erreichen will. An seiner Klausur vom 11. Juni 2004 hatte der Bundesrat im Grundsatz beschlossen, vier Varianten zur Diskussion zu stellen. Heute hat er den entsprechenden Bericht in die Vernehmlassung geschickt; darin wird dargelegt, wie sich die vier Varianten klimapolitisch, wirtschaftlich und finanziell auswirken und welches ihre Vor- und Nachteile sind (vgl. Faktenblatt 1). Welche Lösung er dem Parlament vorschlagen will, wird der Bundesrat vom Ergebnis der Vernehmlassung, aber auch von der Vorgehensweise in anderen europäischen Ländern sowie der Konkurrenzsituation der einheimischen Wirtschaft abhängig machen. Variante 1: CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen Auf Brennstoffen wird ab 2006 eine Abgabe von 35 Franken pro t CO2 (ca. 9 Rappen pro Liter Heizöl) erhoben. Auf Treibstoffen wird ab 2006 eine Abgabe von 64 Franken pro t CO2 erhoben und ab 2008 auf 128 Franken pro t CO2 (ca. 30 Rappen pro Liter Benzin) erhöht. Die CO2-Abgabe ist keine Steuer, sondern eine Lenkungsabgabe, deren Erträge an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückfliessen. Bei dieser Variante erhält die Bevölkerung via Krankenkassen 192 Franken pro Kopf zurück. Davon profitieren alle, die mit Energie sparsam umgehen, insbesondere aber auch mittlere und untere Einkommensschichten mit Kindern. Die reine Abgabelösung bietet den Vorteil breiter und langfristig wirkender Preisanreize. Die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und auf die Beschäftigung sind positiv. Als Folge des Ab- satzrückganges bei den Treibstoffen sind aber Einnahmenausfälle von rund 450 Mio. Franken bei der Mineralölsteuer zu erwarten. Variante 2: CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen mit Teilzweckbindung für den Erwerb von Zertifikaten aus dem Ausland Auf Brennstoffen wird ab 2006 eine Abgabe von 35 Franken pro t CO2 (ca. 9 Rappen pro Liter Heizöl) erhoben. Auf Treibstoffen wird ab 2006 eine Abgabe von 64 Franken pro t CO2 (ca. 15 Rappen pro Liter Benzin) erhoben. Im Unterschied zu Variante 1 wird auf eine Anhebung des Abgabesatzes auf einer zweiten Stufe verzichtet. Stattdessen werden 2 Prozent der Einnahmen zweckgebunden für die Nutzung der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls verwendet (vgl. Faktenblatt 3). Diese Teilzweckbindung erfordert eine Änderung des CO2-Gesetzes. Ca. 1 Mio. t CO2 der Treibstoffemissionen werden mit ausländischen Zertifikaten abgedeckt. Dadurch betragen die Einnahmenausfälle bei der Mineralölsteuer noch rund 225 Mio. Franken. Variante 3: CO2-Abgabe auf Brennstoffen mit Klimarappen auf Treibstoffen Auf Brennstoffen wird ab 2006 eine Abgabe von 35 Franken pro t CO2 (ca. 9 Rappen pro Liter Heizöl) erhoben. Pro Liter Treibstoff wird auf Importstufe ein Klimarappen von 1 Rappen erhoben. Die Einnahmen von ca. 70 Mio. Franken werden im In- und Ausland eingesetzt. Im Inland sollen dabei vorab Biotreibstoffe gefördert werden sowie Massnahmen im Brennstoffbereich (Gebäude, Infrastrukturanlagen); im Ausland ist der Kauf von Emissionszertifikaten geplant; hier erfolgt die hauptsächliche CO2-Reduktion bei dieser Variante. Die Einnahmen aus der Mineralölsteuer gehen dafür kaum zurück. Für die Umsetzung des Klimarappens ist die Gründung einer Stiftung vorgesehen, deren 10- bis 20-köpfiger Stiftungsrat die Finanzierungsentscheide trifft. Variante 4: Allein Klimarappen auf Treibstoffen Bei dieser Variante wird auf Preisanreize über eine CO2-Abgabe ganz verzichtet. Stattdessen wird pro Liter Treibstoff ein Klimarappen von 1,6 Rappen erhoben. Mit den Einnahmen von ca. 115 Mio. Franken werden gegenüber Variante 3 die Massnahmen im Gebäude- und Infrastrukturbereich verstärkt sowie mehr ausländische Zertifikate erworben.
Für die Umsetzung der Varianten sind Rechtserlasse erforderlich. So ist bei allen Varianten zu regeln, bis zu welchem Umfang ausländische Zertifikate ans CO2-Reduktionsziel angerechnet werden dürfen (Supplementarität); ebenfalls festgelegt werden müssen die Anforderungen an Klimaschutzprojekte im Ausland. Die drei Varianten mit CO2-Abgabe bedingen zudem eine Verordnung über die Abgabeerhebung, -rückverteilung und -befreiung. Bei Variante 2 müsste das CO2-Gesetz selbst geändert werden. Die materiellen Elemente zu diesen drei Rechtserlassen sind in Anhang 1 bis 3 zum Vernehmlassungsbericht dargestellt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Januar 2005. Alle interessierten Kreise sind eingeladen, Stellung zu nehmen. Die Unterlagen sind unter www.umwelt-schweiz.ch/klima abrufbar. Der Bundesrat entscheidet nach der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse über die Variante und das weitere Vorgehen.
Bern, 20. Oktober 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst Auskünfte: Pressedienst UVEK, 031 322 55 11 Philippe Roch, Direktor BUWAL, 079 277 51 88 Arthur Mohr, Chef Abteilung Ökonomie und Forschung BUWAL, 079 687 11 69
Beilagen: - Kasten "Weitere Massnahmen sind nötig" - Faktenblatt 1: Überblick Varianten sowie Vor- und Nachteile - Faktenblatt 2: Stand Umsetzung CO2-Gesetz - Faktenblatt 3: Die flexiblen Mechanismen des Kyoto- Protokolls - Vernehmlassungsbericht
Weitere Massnahmen sind nötig Klimaexperten erwarten bis Ende dieses Jahrhunderts eine globale Erwärmung zwischen 1,4 und 5,8 Grad Celsius. Diese ist nach heutigem Wissenstand vor allem auf den massiven Anstieg der Treibhausgase (insbes. CO2) zurückzuführen. Zur Eindämmung der Klimaerwärmung wurde 1992 von der internationalen Staatengemeinschaft die Klimakonvention und 1997 das Kyoto- Protokoll verabschiedet. Letzteres ist bis jetzt von 124 Ländern ratifiziert worden. Ende September hat die russische Regierung angekündigt, das Protokoll ebenfalls ratifizieren zu wollen. Nach der Ratifikation durch das russische Parlament könnte das Kyoto- Protokoll in Kraft treten. Von der Schweiz ist das Protokoll im vergangenen Jahr ratifiziert worden. Es verlangt für die Periode 2008 bis 2012 gegenüber 1990 die Reduktion der Treibhausgase um acht Prozent. Kernstück der Umsetzung der Klimapolitik in der Schweiz ist das vom Parlament beschlossene CO2-Gesetz. Das CO2-Gesetz verlangt, dass die energetisch bedingten CO2- Emissionen bis 2010 gegenüber 1990 gesamthaft um 10 Prozent sinken. Gemäss Modellrechnungen von Prognos gehen die Emissionen ohne zusätzliche Massnahmen bis 2010 aber nur um 3,9 Prozent zurück. Bei den Brennstoffen (CO2-Minderungsziel von minus 15 Prozent) und bei den Treibstoffen (minus 8 Prozent) sind erhebliche Ziellücken zu erwarten. Ohne weitere Massnahmen wird bei den Brennstoffen eine Reduktion von nur 11,4 Prozent erwartet, bei den Treibstoffen erhöhen sich die CO2-Emissionen gar um 8,5 Prozent. Gesamthaft müssen die CO2-Emissionen mit CO2-Abgabe und oder Klimarappen zusätzlich um 2,6 Mio. t CO2 reduziert werden. Können die Reduktionsziele nicht erreicht werden (vgl. Faktenblatt 2), muss der Bundesrat gemäss CO2-Gesetz eine CO2-Lenkungsabgabe auf fossilen Energien einführen. Als Alternative schlägt die Erdöl- Vereinigung den Klimarappen vor, also die Erhebung einer Finanzierungsabgabe auf Treibstoffen durch die Erdölfirmen.