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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

BUWAL - Einigung auf neuen Massnahmenplan Kormoran: an Seen brüten lassen, Abwehr an den Flüssen

Bern (ots)

Bern, 15. September 2005
Abwehrmassnahmen gegen Fisch fressende Kormorane sind neu auch für 
den Sommer schweizweit geregelt: Wie im Winter sind sie an 
Fliessgewässern und Kleinseen möglich; an grösseren Seen und Fluss- 
Stauen sollen Kormorane und andere Wasservögel jedoch nicht gestört 
werden und brüten können. Dies sieht der neue Kormoran- 
Massnahmenplan vor, der unter Leitung des BUWAL von Vertretern aus 
Fischerei, Vogelschutz und Kantonen erarbeitet wurde. Der 
Massnahmenplan trägt dem Umstand Rechnung, dass Kormorane heute 
vermehrt auch den Sommer hindurch in der Schweiz bleiben. Als 
weitere Neuerung sieht er die Bildung eines 
Konfliktlösungsausschusses vor.
Kormorane und Fischer nutzen ein und dieselbe Ressource: Fisch. Pro 
Tag frisst der Kormoran rund 500 Gramm. Interessenkonflikte sind 
denn auch programmiert. Ein erster Massnahmenplan aus dem Jahr 1995 
hat daher Leitlinien zum Lenken der Kormoranbestände gesetzt, so 
dass andere Wasservögel nicht gestört und gefährdete Fischbestände 
geschützt werden. Die damaligen Leitlinien wurden in allen Kantonen 
umgesetzt und haben sich bewährt, wie Erfolgskontrollen zeigen. 
Inzwischen hat sich die Situation jedoch weiter entwickelt: 
Kormorane sind zunehmend auch im Sommer in der Schweiz anzutreffen 
(siehe Kasten). Deshalb hat die Arbeitsgruppe "Kormoran und 
Fischerei" mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, 
Vogelschutz, Fischerei und Forschung den Massnahmenplan von 1995 
überprüft und den veränderten Bedingungen angepasst.
Ziel des Massnahmenplans ist es, die Kormoranbestände umzulenken: 
weg von den so genannten «Eingriffsgebieten» – Fliessgewässern und 
Kleinseen mit einer Fläche von weniger als 50 Hektaren und damit 
gefährdeten Fischbeständen –, hin zu den «Nicht-Eingriffsgebieten» – 
Seen mit einer Fläche von mehr als 50 Hektaren und Fluss-Stauen. 
Diese Unterteilung, welche für den Winter bereits seit 1995 gilt, 
wird nun neu auch auf die Sommermonate ausgedehnt. Kormorane lassen 
sich durch menschliche Präsenz am Ufer oder in Booten, durch 
Schreckschüsse, aber auch mit Abschüssen von den Eingriffgebieten 
fern halten. In den grösseren Seen und Fluss-Stauen sollen die 
Kormoranbestände überwacht werden und ganzjährig vor Störungen 
geschützt bleiben. Mit dieser Massnahme werden auch andere 
Wasservogelarten dieser Lebensräume vor Beeinträchtigungen bewahrt.
Konfliktlösungsausschuss für unvorhersehbare Situationen Die 
Vergangenheit hat gezeigt, dass die Entwicklung der 
Kormoranpopulationen und deren Verhalten schwer prognostizierbar 
sind. Aus diesem Grund sieht der überarbeitete Massnahmenplan als 
weitere Neuerung vor, dass bei Erfüllen bestimmter Kriterien ein 
Konfliktlösungsausschuss zusammentritt. Dieser setzt sich zusammen 
aus je einem Vertreter des BUWAL, des Schweizerischen 
Fischereiverbands SFV, des Schweizer Vogelschutzes SVS/BirdLife 
Schweiz, des betroffenen Kantons sowie allfälligen Experten. Der 
Konfliktlösungsausschuss tritt zusammen, wenn die Anzahl der 
Kormoran-Kolonien in der Schweiz auf über 4 oder die Zahl der 
Brutpaare auf über 100 steigt, wenn bei den Berufsfischern grössere 
Schäden entstehen, oder wenn sonst aussergewöhnliche 
Problemsituationen festgestellt werden.
Der neue Massnahmenplan 2005 wird von sämtlichen Mitgliedern der 
Arbeitsgruppe «Kormoran und Fischerei» (siehe Kasten) unterstützt 
und gilt gegenüber den zuständigen Kantonen als Empfehlung. Einzig 
der Schweizerische Berufsfischerverband hat dem Bericht nicht 
zugestimmt.
BUWAL  BUNDESAMT FÜR UMWELT, 
WALD UND LANDSCHAFT
Pressedienst
Auskünfte
•	Willy Geiger, Vizedirektor, Bundesamt für Umwelt, Wald und 
Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 90 00
Bericht
•	Der Bericht „Erfolgskontrolle Kormoran und Fischerei sowie 
neuer Massnahmenplan 2005“ kann heruntergeladen werden unter 
www.umwelt-schweiz.ch/fischerei
Vom Wintergast zum Jahresaufenthalter Seit den 70er-Jahren hat sich 
der Kormoran zu einem häufigen Wintergast schweizerischer Gewässer 
entwickelt. Nach einem vorübergehenden Höchststand von über 8000 
Kormoranen hat sich der Bestand unterdessen bei rund 5500 Vögeln 
stabilisiert. Profitiert hat der Kormoran von den damals reichen 
Fischbeständen vieler überdüngter Seen. Zusammen mit der 
Nährstoffbelastung sind unterdessen aber auch die Fangerträge der 
Angel- und Berufsfischerei zurückgegangen. Der Kormoran jedoch ist 
geblieben. Immer mehr Jungvögel verbringen dabei auch den Sommer in 
der Schweiz und seit 2001 ist der Kormoran auch ein einheimischer 
Brutvogel. Im Jahr 2003 brüteten am Neuenburgersee 23 Paare, 2004 
waren es bereits 53 Paare mit 100 flüggen Jungen - Angaben für das 
Jahr 2005 werden in den nächsten Wochen erwartet.
Mitglieder der Arbeitsgruppe «Kormoran und Fischerei» Folgende 
Organisationen und Amtsstellen haben sich an der Arbeitsgruppe 
«Kormoran und Fischerei» unter Vorsitz von Willy Geiger, 
Vizedirektor des BUWAL beteiligt: • Schweizer Vogelschutz 
SVS/BirdLife Schweiz • Schweizerischer Fischerei-Verband SFV • Pro 
Natura • Sektion Jagd- und Fischereiverwaltung, Kanton Aargau • 
Fischereiinspektorat, Kanton Bern • Fischerei- und Jagdverwaltung, 
Kanton Luzern • Service de la faune, Kanton Neuenburg • Kant. 
Fischereiaufseher, Kanton Schaffhausen • Amt für Jagd und Fischerei, 
Kanton St.Gallen • Jagd- und Fischereiverwaltung, Kanton Thurgau • 
Conservation de la faune, Kanton Waadt • Fischerei- und 
Jagdverwaltung, Kanton Zürich • Schweizerische Vogelwarte Sempach • 
EAWAG, Abt. Fischereiwissenschaften • Schweizerischer 
Berufsfischerverband. Als einziges Mitglied der Arbeitgruppe trägt 
der Verband die Beschlüsse des Massnahmenplans nicht mit.

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