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Ein zukunftsfähiger Staat mit starken Gemeinden

Luzern (ots)

Drei Botschaften an den Grossen Rat, zwei
Volksabstimmungen im September: So will der Regierungsrat die
Strukturen des Kantons an die Bedürfnisse unserer Zeit anpassen. Die
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden am 23. September 2001 darüber
befinden, ob die Verfassung des Kantons Luzern total revidiert und ob
im Rahmen einer Teilrevision das Projekt Gemeindereform
verfassungsrechtlich abgestützt wird.
Der Grosse Rat des Kantons Luzern wird seine Mai-Session in
Sempach abhalten. An historischer Stätte soll diese Land-Session ganz
im Zeichen des Aufbruchs stehen. Der Regierungsrat wird dem Parlament
den Entwurf eines Dekrets über die Einleitung der Totalrevision der
Staatsverfassung, den Entwurf für eine Änderung der Staatsverfassung
(Gemeindebestimmungen) sowie den Entwurf eines Dekrets über die
finanzielle Unterstützung von Gemeindeentwicklungsprojekten
unterbreiten. Mit diesen drei Botschaften erfüllt der Regierungsrat
wesentliche politische Absichten aus seinem Regierungsprogramm
1999-2003 (Absichten 2 und 4: „Zukunftsfähiger Staat", „Starke,
eigenständige Gemeinden").
Neue Verfassung
Trotz 43 Teilrevisionen entspricht die aus dem Jahr 1875 stammende
Verfassung des Kantons Luzern nicht mehr den Anforderungen an eine
zeitgemässe Grundordnung. Sie erfüllt den Zweck, die Grundsätze, die
Ziele und die Aufgaben des Staates den Bürgerinnen und Bürgern in
leicht verständlicher Sprache darzustellen, nur unzureichend. Eine
Totalrevision bietet die Chance, die Grundlagen der staatlichen
Organisation und die Zweckbestimmungen zu überprüfen und an die
aktuellen Verhältnisse anzupassen.
Neue Gemeindebestimmungen in der Verfassung
Mit einer Änderung der Staatsverfassung wird der erste Schritt zur
Neuordnung des Verhältnisses zwischen Kanton und Gemeinden gemacht.
Eine generelle Auslegeordnung und eine grundsätzliche Diskussion über
die Stellung der Gemeinden soll erst im Rahmen der Totalrevision der
Verfassung geführt werden.
Die vorliegende Botschaft definiert die Rechtsstellung der
Gemeinden und passt - im Sinne einer Nachführung an die Ziele der
laufenden Gemeindereform - ihre gesellschaftliche und politische
Rolle den aktuellen Gegebenheiten an. Die Grundsätze der
Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden werden explizit in die
Verfassung aufgenommen. Zudem wird die Pflicht des Staates, die
Entwicklung der Gemeinden zu fördern, in der Verfassung verankert.
Die Gemeindeentwicklung wird die „Institution Gemeinde" stärken
und den wirtschaftlichen Einsatz der Mittel sicherstellen. Die
Bevölkerung erhält mit der Volksabstimmung über diese
Verfassungsänderung Gelegenheit, sich dazu zu äussern, ob der Kanton
die Gemeindeentwicklung im Sinn der Zielsetzungen der Gemeindereform
fördern soll oder nicht.
Finanzielle Unterstützung von Gemeindeentwicklungsprojekten
Der Regierungsrat hat im Planungsbericht B 48 über die
Gemeindereform vom 21. März 2000  spezielle finanzielle Mittel für
Gemeindefusionen in Aussicht gestellt. Der Grosse Rat hat bei der
Behandlung dieses Berichts im Juli des vergangenen Jahres eine
Bemerkung überwiesen, die verlangt, dass  nicht nur für 
Gemeindefusionen, sondern auch für die Gemeindezusammenarbeit
finanzielle Mittel zugesichert werden.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat nun ein
entsprechendes Dekret für einen Kredit von 10  Millionen Franken.
Dieser soll bis Ende 2008 befristet werden. Der Kredit soll
aufgeteilt werden: 7,5 Millionen  für Gemeindefusionen und 2,5
Millionen für die Unterstützung von anderen Formen der
Gemeindezusammenarbeit. Das Geld, das für Fusionen reserviert ist,
wird  nur beim Zustandekommen von entsprechenden Beschlüssen
ausbezahlt. Kommen keine Fusionsbeschlüsse zustande, verfallen diese
Mittel Ende 2008.

Kontakt:

Beat Hensler, Departementssekretär JGKD, Tel. 041 228 57 82

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