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Staatskanzlei Luzern

Die Institution „Kantonschemiker" wird in Luzern 125

Luzern (ots)

Selbstkontrolle bei Lebensmittel-Produzenten bewährt sich
Im vergangenen Jahr haben die
Lebensmittelinspektoren und - kontrolleure im Kanton Luzern 2300
Betriebskontrollen vorgenommen. In knapp 24 Prozent der besuchten
Betriebe mussten Beanstandungen ausgesprochen werden. Das sind 8,5
Prozent weniger als im Vorjahr und über 20 Prozent weniger als 1998.
Dies geht aus dem Jahresbericht des Kantonalen Laboratoriums hervor,
das heute, am 7. Juni 2001, Jubiläum feiert: Vor 125 Jahren ist im
Kanton Luzern der erste Kantonschemiker gewählt worden. Er hatte
damals wie heute (als Chef der Lebensmittelüberwachung) dafür zu
sorgen, dass Konsumentinnen und Konsumenten vor
gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln geschützt und durch
minderwertige Produkte nicht hinters Licht geführt werden.
Die Statistik der Inspektionen im Jahr 2000 vermittelt zugleich
einen Einblick in die Branchenvielfalt wie in die Anzahl der zu
kontrollierenden Betriebe. Von 2293 Inspektionen entfielen deren 993
auf Gastwirtschaften, 364 auf Lebensmittelverkaufsgeschäfte, 163 auf
Bäckereien und 125 auf Kioske und Take away-Läden. Erfreulicherweise
ging die Beanstandungsquote (23,9 Prozent) gegenüber 1999 (32,4 %)
nochmals zurück. Eine markante Verbesserung war bereits im Jahr zuvor
zu verzeichnen.
Offensichtlich trägt die Strategie mit dem neuen Konzept der
"Selbstkontrolle" Früchte. Mit dem Lebensmittelgesetz von 1992 wurde
laut Kantonschemiker Anton Tuor das Gewicht der Verantwortung stark
auf die Selbstkontrolle der Betriebe verlagert. "Während wir früher
ausschliesslich Endprodukte überprüft und "Momentaufnahmen" in
Betrieben beurteilt haben, legen wir heute den Schwerpunkt der
Kontrollen auf den hygienischen Standard und die damit verbundenen
Prozesse im Betrieb." Auffallend sind laut Jahresbericht die besseren
Werte bei den Milchwirtschaftsbetrieben, beim Lebensmittelverkauf ab
Hof und bei den Take aways. Mehr Beanstandungen als im Jahr zuvor
stehen bei den "Fabrikations- und Grossbetrieben" zu Buch. Die
meisten Mängel waren nicht schwerwiegender Art und konnten daher mit
der Verfügung von Massnahmen behoben werden. Die Einhaltung der
Verfügungen wird mittels Nachkontrollen überprüft. Gravierende
Vorkommnisse hingegen können Benützungsverbote (für Geräte oder
Einrichtungen) und Strafanzeigen zur Folge haben.
Betriebsschliessungen als letzte Konsequenz mussten in den letzten
Jahren nicht ausgesprochen werden.
Im Kantonalen Laboratorium arbeiten 22 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter unter der Verantwortung des Kantonschemikers in den
Bereichen Betriebsinspektionen und Laboruntersuchungen. Bei den
Betriebsinspektionen werden die zwei Lebensmittelinspektoren von
meist nebenamtlichen Kontrolleuren unterstützt. Der Bereich
Laboruntersuchungen verzweigt sich in die Abteilungen Analytik,
Wasser und Biologie. Hier steht das Produkt im Vordergrund:
Lebensmittel, Trinkwasser oder Gebrauchsgegenstände wie Geschirr und
Verpackungsmaterial, aber auch Kosmetika und Spielzeuge. Im
vergangenen Jahr wurden 6308 Proben gezielt erhoben. 855 Mal führte
deren Untersuchung zu einer Beanstandung.
Das Kantonale Laboratorium ist eine Verbraucherschutzorganisation.
Sie sichert den Gesundheitsschutz im Bereich Lebensmittel und
Gebrauchsgegenstände und schützt die Konsumenten vor Täuschungen.
Hier wird die korrekte Umsetzung der weitreichenden Bestimmungen über
die Deklaration von Lebensmitteln überwacht. Die
Lebensmittelkontrollbehörden vollziehen aber auch Vorschriften aus
dem Bereich der Landwirtschaftsgesetzgebung: Die Konsumenten sollen
bei ihrem Kaufentscheid wissen, woher die Produkte kommen und wie sie
produziert wurden (Bioprodukte, Verwendung von Hormonen in der
Aufzucht, Käfighaltung etc.).
Kasten 1:
   125 Jahre im Dienst des Konsumenten
Am 7. Juni 1876 wählte die Luzerner Regierung den Apotheker Dr.
Robert Stierlin-Hauser zum ersten Kantonschemiker des Kantons Luzern.
In der Botschaft an den Grossen Rat führte die Regierung als
Begründung an, dass "die Aufstellung dieses Beamten schon früher
vielseitig gewünscht worden sei", denn "die Verfälschung von
Lebensmitteln ist zu einem eigenen Industriezweig geworden und eine
strenge Aufsicht in dieser Beziehung wird im Interesse des
allgemeinen Gesundheitsschutzes zur Nothwendigkeit". Der
Kantonschemiker führte sein Laboratorium gegen Entschädigung als
Einmannbetrieb in privaten Räumlichkeiten. Damit hatte Luzern als
einer der ersten Kantone eine Einrichtung zum Schutz der Konsumenten.
Der Kantonschemiker leitet die Lebensmittelüberwachung. Er ist
verantwortlich für die Betriebskontrollen durch die kantonalen
Lebensmittelinspektoren und Lebensmittelkontrolleure. Diese sind
meist nebenamtliche Kontrollorgane, die im Kanton Luzern
administrativ den Gemeinden zugeordnet sind.
Kasten 2:
   Schutz vor Täuschung und Gesundheitsgefahren
Das Lebensmittelgesetz von 1992 will den Konsumenten nicht nur vor
gesundheitlichen Gefahren im Umgang mit Lebensmitteln und
Gebrauchsgegenständen - darunter versteht man von Geschirr über
Kosmetika bis zu Spielzeugen alle möglichen Gegenstände des täglichen
Bedarfs - sondern auch vor Täuschung bei Lebensmitteln schützen und
den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicherstellen. Um diese
Ziele zu erreichen, werden Händler und Produzenten zur sogenannten
Selbstkontrolle verpflichtet. Die Selbstkontrolle verlangt von den
Betrieben nicht nur die Untersuchung von Proben auf eigene Rechnung,
sondern verpflichtet die Betriebsverantwortlichen auch zur
Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems. Dieses umfasst
mindestens eine Gefahrenbeurteilung, die Festlegung von
Arbeitsanweisungen im Umgang mit den Produkten, um die erkannten
Gefahren möglichst zu verhindern, sowie eine rückverfolgbare
Bestätigung der Einhaltung dieser Massnahmen mittels
Kontrollblättern. Ein derartiges System funktioniert nur, wenn ein
Betrieb alle seine Mitarbeiter regelmässig schult.

Kontakt:

Anton Tuor, Kantonschemiker, Tel. +41 41 248 84 03.

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