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Gymnasialverordnung verabschiedet

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die
Verordnung zum Gesetz über die Gymnasialbildung verabschiedet. Die
Verordnung, die auf den 1. August 2001 in Kraft tritt, beinhaltet
u.a. schulorganisatorische Bestimmungen. Neu kann die
Leistungsbeurteilung auch durch einen Lernbericht ergänzt werden und
Turnen wird zum Promotionsfach an den Gymnasien.
Im Februar 2001 verabschiedete der Grosse Rat das Gesetz über die
Gymnasialbildung, das auf den 1. August 2001 in Kraft gesetzt wird.
Auf diesen Zeitpunkt soll auch die zentrale Verordnung zum Vollzug
des neuen Gesetzes in Kraft treten. Hauptpunkte des Neuerlasses sind
schulorganisatorische Bestimmungen wie die Festlegung der Standorte
der Kantonsschulen, der Grundsatz der freien Schulwahl für die
Schülerinnen und Schüler, die Regelung der Ausbildungsgänge und der
Klassenbestände (mind. 14 und höchstens 24 Lernende).
Turnen wird Promotionsfach
Bei der Leistungsbeurteilung der Lernenden besteht künftig die
Möglichkeit, Noten durch Lernberichte zu ergänzen. Damit wird dem
Anliegen Rechnung getragen, neben der Sachkompetenz vermehrt auch die
Selbst- und Sozialkompetenz einer Schülerin, eines Schülers zu
berücksichtigen. Zudem wird in dieser neuen Verordnung das Fach
"Turnen und Sport" als Promotionsfach aufgenommen.
Weiter können von nun an in den Luzerner Gymnasien besonders
Begabte gefördert werden. Die entsprechenden Bestimmungen bezwecken
eine möglichst persönlichkeits- und begabungsspezifische Betreuung
und Förderung der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten.

Kontakt:

Peter Rothenfluh, Vorsteher Gruppe Gymnasium im Bildungsdepartement,
Tel. +41 41 228 53 54, heute Donnerstag erreichbar zwischen
14 und 16 Uhr.

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