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Gute Noten für Pilzsammler

Luzern (ots)

Die Pilzsaison hat für viele Sammler bereits wieder
begonnen. Dabei haben die Pilzler im Kanton Luzern Einschränkungen
bei ihrer Sammeltätigkeit zu beachten. Breit angelegte Kontrollen im
Herbst 2000 haben gezeigt, dass die entsprechenden Vorschriften recht
gut bekannt sind und weitgehend einhalten werden.
Gemäss der Pilzschutzverordnung des Kantons Luzern dürfen während
der ersten sieben Tage jedes Monats keine Pilze gesammelt werden. Im
weiteren ist die Höchstmenge gesammelter Pilze pro Person und Tag auf
zwei Kilogramm (Morcheln und Eierschwämme ein halbes Kilo)
beschränkt. Das Amt für Natur und Landschaftsschutz organisierte im
Herbst 2000 breit angelegte Kontrollen. Das Schwergewicht lag bei der
Überprüfung der Einhaltung der Schontage. Polizeibeamte,
Revierförster, Jagdaufseher und Pflanzenwächter legten bei der
Ausübung ihres Berufes oder Hobbys ein besonderes Augenmerk auf
Pilzsammler.
Bei diesen Kontrollen zeigte sich, dass 90% der Leute, die sich
als häufige oder gelegentliche Pilzsammler bezeichnen, Kenntnis von
den im Kanton Luzern geltenden Pilzschutzbestimmungen haben. 69% von
ihnen sind über die Pilzschonzeit informiert. Mit 80% recht gut
bekannt ist die allgemeine Beschränkung der Höchstmenge gesammelter
Pilze pro Person und Tag. Weniger gut bekannt ist einzig die
spezielle Mengenbeschränkung für das Sammeln von Morcheln und
Eierschwämmen. Hier ist nur noch knapp die Hälfte der Pilzler (48%)
im Bilde.
Peter Kull, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Amt für Natur- und
Landschaftsschutz hebt die grosse Arbeit, welche die
Aufsichtspersonen geleistet haben hervor. Er schätzt sich aber auch
glücklich über den Umstand, dass die Pilzsammler die
Pilzschutzbestimmungen recht gut einhalten und wünscht allen eine
gute Pilzsaison 2001.
Kasten: Verordnung zum Schutz der Pilze (§ 8, 8a)
Im Kanton Luzern ist das Sammeln von Pilzen in den ersten 7 Tagen
jedes Monats verboten.
An den übrigen Tagen darf eine Person pro Tag nicht mehr als 2 kg
Pilze sammeln.
Das Sammeln von Morcheln und Eierschwämmen ist auf 1/2 kg pro
Person und Tag beschränkt.

Kontakt:

Peter Kull, Biologe,
Amt für Natur und Landschaftsschutz,
Tel.: +41 41 228 58 05
E-Mail: peter.kull@lu.ch

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