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Flugplatz Emmen: Bundesrat Samuel Schmid lehnt eine erweiterte zivile Nutzung ab

Luzern (ots)

Für den Vorsteher des Eidg. Departementes für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Bundesrat Samuel
Schmid, sind „zum heutigen Zeitpunkt die Voraussetzungen nicht
gegeben, um auf eine Erweiterung der zivilen Mitbenutzung des
Militärflugplatzes Emmen einzutreten". Dies schreibt er in seiner
Antwort an Schultheiss Anton Schwingruber. Der Luzerner
Wirtschaftsdirektor hatte am 9. August 2001 brieflich um die
grundsätzliche Klärung der Frage gebeten, ob und wie weit „in Zukunft
der Fluglatz Emmen durch Einzelpersonen und/oder Unternehmen sowie
für Geschäftsflüge mitbenützt werden kann".
Bundesrat Schmid hält in seinem Schreiben im Hinblick auf die
künftige Nutzung des Flugplatzes Emmen die folgenden Punkte fest:
1. „Der Militärflugplatz Emmen ist einer der wichtigsten
Ausbildungs- und Kriegsflugplätze der Luftwaffe. Er ist zudem
Waffenplatz für die mittlere und mobile Fliegerabwehr sowie die
Aufklärungsdrohnenschule und beheimatet wichtige Simulatoren.
2. Gegenwärtig läuft die Planung Luftwaffe XXI. Die zukünftige
Nutzung von Emmen ist darin noch nicht abschliessend festgelegt.
3. Zukünftige Anpassungen beim Betrieb des Flughafens Kloten
könnten eine Nutzungsänderung des Militärflugplatzes Dübendorf zur
Folge haben. Als Resultat davon könnte sich auch die Belastung des
Flugplatzes Emmen durch Jet- und Propellerflugzeuge sowie Helikopter
verändern. 
4. Es ist ein zentrales Anliegen des VBS, dass der Betrieb des
Militärflugplatzes Emmen im guten Einvernehmen und mit Unterstützung
der lokalen Bevölkerung stattfindet.
5. In diesem Zusammenhang haben wir zur Kenntnis genommen, dass
sich die StimmbürgerInnen von Emmen Mitte Mai dieses Jahres in einer
Konsultativabstimmung massiv gegen eine generelle Ausweitung der
zivilen Mitbenützung ausgesprochen haben. Darüber hinaus ist uns
aufgrund von Medienberichten, Bürgerbriefen und direkten Kontakten
nicht entgangen, dass viele Bürgerinnen im Kanton Luzern kein
Verständnis für eine Ausnahmebehandlung von Einzelpersonen
aufbringen.
6. Die zivilen Flugbewegungen der RUAG Aerospace sind in einem
speziellen Flugplatzbetriebsreglement vom Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAlL) vor dem Hintergrund der Sicherung von lokalen
Arbeitsplätzen bewilligt worden. Diese Flugbewegungen finden
grundsätzlich innerhalb der normalen militärischen Flugbetriebszeiten
statt."
Der Luzerner Regierungsrat hat vom bundesrätlichen
Antwortschreiben Kenntnis genommen. Er wird vom Angebot zu einem
direkten Gespräch Gebrauch machen und dabei insbesondere die
folgenden Punkte zur Diskussion stellen: Auswirkungen allfälliger
Nutzungsänderungen des Militärflugplatzes Dübendorf auf den
Flugbetrieb in Emmen, zivile Flüge im Interesse der RUAG Aerospace
sowie Geschäftsflüge für Luzerner Unternehmen.
Das Schreiben an Bundesrat Samuel Schmid gehörte zu den
allgemeinen Abklärungen, die im Zusammenhang mit einer möglichen
Ansiedlung der Familie Michael und Corinna Schumacher in die Wege
geleitet wurden. Dabei ging es - nicht zuletzt auf dem Hintergrund
der breiten öffentlichen Diskussion - um die vorsorgliche Bearbeitung
von grundsätzlichen Fragen in den Bereichen Planungs- und Baurecht
sowie Luftverkehr. Die entsprechenden Informationen wurden jeweils an
die Bevollmächtigten der Familie Schumacher weitergegeben.
Bis heute liegt dem Kanton Luzern indessen keine konkrete Anfrage
der Familie Schumacher oder eines Bevollmächtigten betreffend
Landebewilligung in Emmen vor. Die zuständigen kantonalen Stellen
sind daher zur Zeit nicht in der Lage, zusätzliche Abklärungen oder
gar Entscheide auf Vorrat zu treffen.
Hinweis an die Medien:
Vgl. Stellungnahme des Luzerner Regierungsrates zur 
künftigen Nutzung des Flugplatzes Emmen: Medienmitteilung vom
30.03.01 (http://www.lu.ch/index/medienmitteilungen/maerz_2001.htm)

Kontakt:

Wirtschaftsdirektor Dr. Anton Schwingruber,
ab ca. 15.30 Uhr erreichbar unter Tel. +41 41 228 61 41.

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