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Kindergarten erhält erstmals einen Lehrplan

Luzern (ots)

Der Kindergarten im Kanton Luzern erhält erstmals
einen verbindlichen Lehrplan. Am Mittwoch, 17. Oktober fand in
Sempach eine Impulstagung für die Kindergartenlehrpersonen statt, an
der die bildungspolitische Bedeutung des Lehrplans aufgezeigt wurde.
Bis ins Jahr 2005 soll in allen Luzerner Kindergärten mit dem neuen
Lehrplan gearbeitet werden.
Mit dem neuen Gesetz über die Volksschulbildung wird der
Kindergarten für alle Kinder für ein Jahr obligatorisch. Zudem wird
das Eintrittsalter in den Kindergarten bzw. die Primarschule ein
halbes Jahr vorverlegt. Die Gemeinden haben bis zum 1. August 2005
Zeit, diese strukturellen Veränderungen umzusetzen. Gleichzeitig wird
für den Kindergarten erstmals ein Lehrplan eingeführt: Die
Bezeichnung „Lehrplan" bringt zum Ausdruck, dass der Unterricht im
Kindergarten Lehr- und Lernprozesse beinhaltet und systematisch
verbindliche Ziele verfolgt. Damit soll auch die Gleichwertigkeit von
Schule und Kindergarten unterstrichen werden.
Die Bildungsdirektorenkonferenz Zentralschweiz hat im Dezember 2000
beschlossen, den neuen Lehrplan Kindergarten des Kantons Bern für die
Zentralschweizer Kantone zu übernehmen. Dieser Lehrplan soll den vom
Schweizerischen Verband der Kindergärtnerinnen herausgegebenen
Rahmenplan aus dem Jahre 1971 ablösen. Mit der Umschreibung der Ziele
und Inhalte präzisiert der Lehrplan die im Volksschulbildungsgesetz
formulierten Bildungsziele für den Kindergarten.
Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz
Der Lehrplan geht von den gleichen Grundlagen und Bildungszielen
aus, wie die Lehrpläne der Primarschule. Er orientiert sich an den
Ressourcen der Kinder und an den heterogenen Gruppen. Der Lehrplan
formuliert zur Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz Richtziele und
Grobziele und gibt Anregungen für die Umsetzung. Dabei wird der
Kindergarten als Lebens-, Lern-, Entscheidungs- sowie Erfahrungsraum
verstanden, in dem das Spielen und das Verweilen eine grosse
Bedeutung haben. Der Lehrplan geht von der Lernfreude der Kinder aus
und zeigt auf, wie die Lehrpersonen die Kinder zielgerichtet auf
ihren Lern- und Entwicklungswegen unterstützen und fördern können.
Individuelle Förderung des Kindes
Der kantonale Lehrplan Kindergarten gliedert sich in drei Teile:
Im ersten Teil werden Leitideen und Ziele des Kindergartens
festgehalten. Der zweite Teil umfasst pädagogische und didaktische
Grundsätze, welche eine Lehr- und Lernkultur beinhalten, die sich an
den Ressourcen der Kinder orientiert. Im dritten Teil folgen
Ausführungen über die konkreten Auswirkungen auf die Kindergarten-
und die Primarstufe.
Mit dem neuen Gesetz wird die Volksschule beauftragt, die Kinder
mit allen Begabungen individuell zu fördern. Insbesondere sollen auch
die besonders begabten Lernenden unterstützt und gefördert werden.
Auch auf der Kindergartenstufe wird mit dem Lehrplan dieser
Zielsetzung Rechnung getragen. Die Kindergartenlehrperson erhält bei
den didaktischen Grundsätzen zahlreiche Hinweise für die individuelle
Förderung in den verschiedenen Kompetenzen.
Kaderausbildung und Einführungskurse
Nach der Impulstagung am 17. Oktober, an der die
bildungspolitische Bedeutung des Lehrplans aufgezeigt wurde, wird im
laufenden Schuljahr eine Kaderausbildung angeboten, damit ab
Schuljahr 2002/03 Einführungs- und Vertiefungskurse für die
Kindergartenlehrpersonen durchgeführt werden können. Mit der
Einführung des Kindergartenobligatoriums im Rahmen des Gesetzes über
die Volksschulbildung bis im Jahre 2005 soll in allen Kindergärten
des Kantons Luzern mit dem Lehrplan gearbeitet werden.
Hinweise an die Medien: Dieser Text wird im Anschluss an die
Impulstagung am 17. Oktober 2001 zum neuen Kindergarten-Lehrplan
verschickt.

Kontakt:

Bereichsleiterin Kindergarten, Gaby Schmidli-Morger;
Telefon +41 41 228 66 02 oder e-mail: gaby.schmidli@lu.ch

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