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Luzern unterzeichnet Vereinbarung mit santésuisse

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat am 19.
April 2002 beschlossen, der Vereinbarung zwischen der Schweizerischen
Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) und santésuisse beizutreten. Darin
wird die Kostenbeteiligung der Kantone an den Spitalaufenthalten von
Halbprivat- und Privatpatienten geregelt.
Das EVG hatte die Kantone mit Urteil vom 30. November 2001
verpflichtet, dass sie Zusatzversicherte bei innerkantonalen
Spitalaufenthalten im gleichen Umfang subventionieren müssen wie die
Nur-Grundversicherten ("Allgemeinversicherte").
Die Sanitätsdirektorenkonferenz und santésuisse einigten sich in
der Folge darauf, dass die Kantone insgesamt 250 Mio. Fr. zahlen, um
die Ansprüche der Versicherer pauschal für die Zeit bis zum 1. Januar
2001 zu befriedigen. Der Anteil des Kantons Luzern an dieser Summe
beläuft sich auf 11 Mio. Franken. Für die Zeit danach ist bei den
eidg. Räten ein Gesetz in Vorbereitung.
Der Regierungsrat hofft nun, dass die Krankenversicherer die
Vereinbarung ebenfalls möglichst bald unterzeichnen. Die gegenwärtige
Situation ist führt immer wieder zu Problemen bei der
Kostengutsprache und Rechnungsstellung und ist deshalb für die
Spitäler und insbesondere auch die Patientinnen und Patienten sehr
unbefriedigend.

Kontakt:

Hanspeter Vogler
wissenschaftl. Mitarbeiter
Gesundheits- und Sozialdepartement Luzern
Tel. +41/41/228'60'94
Fax +41/41/228'60'97

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