Sperrfrist: Luzerner Pensionskasse (LUPK): Ein Prozent Teuerungsausgleich auf LUPK-Renten
Luzern (ots)
Sperrfrist bis und mit Montag, 13. Mai 2002
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, 12,5 Millionen Franken aus dem Rechnungsüberschuss 2001 des Kantons Luzern für die Ausrichtung einer Teuerungszulage von 1 Prozent ab 1. Januar 2003 auf den Renten der Luzerner Pensionskasse (LUPK) zu verwenden. Stimmt der Grosse Rat zu, profitieren rund 3000 Rentnerinnen und Rentner von dieser Zulage.
Die Luzerner Pensionskasse konnte ihren Rentnerinnen und Rentnern weder im Jahr 2001 noch im Jahr 2002 eine Teuerungszulage auf den Renten gewähren. Auch 2003 wird sie aus eigenen Mitteln keine Teuerungszulage ausrichten können. Grund dafür ist die schlechte Börsenentwicklung in den Jahren 2000 und 2001.
Im März 2001 hat der Grosse Rat ein Postulat teilweise erheblich erklärt und den Regierungsrat beauftragt, eine Anpassung der Renten der LUPK trotz Börsenverlusten zu prüfen. Mit der jetzt vorliegenden Botschaft kommt die Regierung diesem Auftrag nach. Sie stellt fest, dass kein Rechtsanspruch auf eine Teuerungszulage besteht. Der Rechnungsüberschuss 2001 des Kantons Luzern (von insgesamt 68 Mio. Franken) gebe jedoch die Möglichkeit, den Rentnerinnen und Rentnern eine Teuerungszulage zu gewähren und damit den früheren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Kantons Wertschätzung auszudrücken.
Kontakt:
Für Rückfragen steht am Montag, 13. Mai 2002, zur Verfügung:
Martin Bucherer, Departementssekretär Finanzdepartement,
Tel. +41 41 228 55 42
mailto:martin.bucherer@lu.ch