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Disziplinarverfahren gegen den Horwer Sozialvorsteher eingestellt

Luzern (ots)

Das Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement des
Kantons Luzern hat im Juli 2001 gegen den Horwer Sozialvorsteher ein
Disziplinarverfahren eingeleitet. Eine ehemalige Mitarbeiterin hatte
ihm sexuelle Belästigung vorgeworfen. Ebenfalls in die Untersuchung
einbezogen wurden die Vorwürfe zweier weiterer Mitarbeiterinnen aus
den 90-er Jahren sowie Hinweise aus politischen Parteien. Nach
Abschluss der Untersuchung, die von einer unabhängigen Drittperson
geführt wurde, hat nun das zuständige Departement das Verfahren
eingestellt.
Die Fälle, welche sich in den 90-er Jahren ereignet haben sollen,
wurden nicht näher untersucht, weil sie gemäss dem massgebenden
Personalgesetz des Kantons Luzern bereits verjährt sind.
Zwei Vorwürfe einer ehemaligen Mitarbeiterin konnten nicht mit
genügender Sicherheit nachgewiesen werden. Weil es zu den angezeigten
Vorfällen keine Zeugen gab, waren die belastenden Aussagen des
angeblichen Opfers und des Sozialvorstehers, der die Vorwürfe
bestritt, einer Beweiswürdigung zu unterziehen. Dabei wirkte das
Opfer deutlich weniger glaubwürdig als der belastete Sozialvorsteher.
Die weiteren Vorwürfen betreffend sexueller Belästigung müssen als
erwiesen gelten, sind aber mangels Rechtswidrigkeit disziplinarisch
nicht weiterzuverfolgen, weshalb das Verfahren auch in diesem Punkt
eingestellt wurde.
Mit dem Entscheid des Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartements
ist das Verfahren abgeschlossen.

Kontakt:

Beat Hensler
Sekretär Justiz-, Gemeinde und Kulturdepartement
Tel. +41/41/228'57'82

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