Grossratskommission stimmt neuer Besoldungsordnung mit Änderungen zu
Luzern - Die Staatspolitische Kommission des Grossen Rates (SPK) stimmt der neuen Besoldungsordnung für das Staatspersonal zu. Sie schlägt gegenüber dem ursprünglichen Entwurf für die Beratung in der Juni-Session verschiedene Änderungen vor. Die SPK strebt wie die Regierung an, dass die neue Besoldungsordnung am 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt werden kann.
Die SPK hat die Vorlage sowie nachträglich vom Finanzdepartement erarbeitete Varianten an ihrer Sitzung vom 10. Juni unter dem Vorsitz von Ruedi Amrein (FDP) vorberaten. Die Kommission erachtet die neue Besoldungsordnung als notwendigen Schritt im Rahmen der Totalrevision des Personalrechts. Ziele der neuen Ordnung sind eine flexiblere Reaktion auf Veränderungen des Arbeitsmarktes und eine bessere Berücksichtigung der Leistungen.
Die Kommission stimmt der Reduktion der Anzahl Lohnklassen von 28 auf 18 und der Reduktion der Anzahl Funktionsgruppen von 6 auf 3 zu. Korrekturen seien jedoch beim Besoldungsspektrum notwendig. Die Kommission übernimmt einen Vorschlag des Finanzdepartements, der die Spanne zwischen Minimal- und Maximallohn vermindert. So soll der Minimallohn auf 42'900 Franken angehoben werden. Der Maximallohn, den die Regierung ursprünglich auf 210'000 Franken festlegen wollte, wurde von der Kommission auf 205'000 Franken zurückgestuft.
Das Ausmass der Erhöhung der Löhne für Regierungsräte, Oberrichter/Verwaltungsrichter und den Staatsschreiber (Magistratspersonen) war im Vorfeld der Kommissionsberatung umstritten. Die Kommission führte eine sachbezogene Diskussion. Sie teilt die Auffassung der Regierung, wonach die Löhne der Magistraten grundsätzlich nicht unabhängig von jenen des Staatspersonals festgelegt werden sollen. Es müsse vermieden werden, dass die obersten Kadermitarbeiter der Verwaltung mehr verdienen könnten als die Regierungsmitglieder. Auch dürften nicht politische Tagesüberlegungen in die Bestimmung der Gehälter der obersten Behörden im Kanton einfliessen.
Um einerseits einen sprunghaften Anstieg der Behördenbesoldungen zu vermeiden und andererseits der mit den Amtsjahren zunehmenden Erfahrung Rechnung zu tragen, beantragt die Kommission eine Anpassung der Besoldungsordnung für die Magistratspersonen. Danach sollen die Behördenbesoldungen zunächst nur wenig über der heutigen Besoldung festgelegt werden. Nach dem Antrag der Kommission wird der Lohn jährlich um einen Prozentpunkt erhöht, bis er nach acht Amtsjahren das Maximum erreicht hat.
Nach Auffassung der Kommission wird mit den beantragten Änderungen die Kritik an der ursprünglichen Vorlage berücksichtigt. Ungeachtet des Termindrucks müsse angestrebt werden, dass die neue Besoldungsordnung auf den 1. Januar 2003 in Kraft treten kann. Dies ist nötig, damit einerseits bestehende Übergangsregelungen für einzelne Personalbereiche abgelöst und andererseits dringende strukturelle Anpassungen im Besoldungssystem vorgenommen werden können.
Die neue Besoldungsordnung wird in der Juni-Session des Grossen Rates behandelt.
Kontakt:
Kommissionspräsident Ruedi Amrein
Tel. +41/79/299'37'42