Buslinien Luzern-Beromünster und Beinwil am See - Beromünster: Klarheit über das nächste Fahrplanjahr
Luzern (ots)
Die Auto AG Rothenburg wird die Buslinien Luzern - Beromünster, das Postauto Regionalzentrum Zentralschweiz die Linie Beinwil am See - Beromünster ein weiteres Fahrplanjahr betreiben. Dies hat das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Luzern mit den bisher für diese Linien verantwortlichen Betrieben und der Arbeitsgemeinschaft VBL AG und Heggli AG vereinbart. Diese Vereinbarung bietet Gewähr für die Aufrechterhaltung eines optimalen Kundenservices im Fahrplanjahr 2003 und schafft Klarheit für das betroffene Personal.
Ende März 2002 waren die Transportleistungen für die bisher von der Auto AG Rothenburg, beziehungsweise dem Postauto Regionalzentrum Zentralschweiz betriebenen Buslinien im Rahmen des neuen Ausschreibungsverfahrens der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) und Heggli AG, Kriens vergeben worden. Der Vergabeentscheid wurde von den Regierungsräten der beiden betroffenen Kantone Luzern und Aargau mit dem Bundesamt für Verkehr gefällt. Berücksichtigt worden war das Angebot mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis. Einzelne Offerenten, darunter auch die Auto AG Rothenburg, haben in der Folge beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) eine anfechtbare Verfügung verlangt. In Anbetracht der bereits in Aussicht gestellten Beschwerde gegen den Entscheid des Uvek muss davon ausgegangen werden, dass die Angebotsvereinbarungen für die beiden Buslinien für das Fahrplanjahr 2003 nicht mehr innert nützlicher Frist abgeschlossen werden können.
Aus diesem Grund hat das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Luzern im Einvernehmen mit dem Kanton Aargau und den betroffenen Transportunternehmen vereinbart, dass die Auto AG Rothenburg die Linie Luzern - Beromünster und das Postauto Regionalzentrum Zentralschweiz die Linie Beinwil am See - Beromünster für ein weiteres Fahrplanjahr, nämlich vom 15. Dezember 2002 bis 13. Dezember 2003 weiterführen. Die Arbeitsgemeinschaft VBL AG und Heggli AG hat sich bereit erklärt, die von ihr im Ausschreibungsverfahren eingereichte Offerte für diese Linien unverändert aufrecht zu erhalten und dem Abschluss einer Angebotsvereinbarung gestützt auf diese Offerte für das Fahrplanjahr ab 14. Dezember 2003 zuzustimmen.
Uns liegt daran, für das Personal der betroffenen Unternehmen und die Kundinnen und Kunden dieser Buslinien Klarheit zu schaffen", sagt Regierungsrat Max Pfister, Bau- und Verkehrsdirektor des Kantons Luzern. Mit dem Abschluss der Abgeltungsvereinbarung mit den bisherigen Betreibern für ein weiteres Fahrplanjahr sei Gewähr geboten, dass der gute Kundenservice erhalten bleibt. Insbesondere auch die betroffenen Buschauffeure hätten Anrecht auf eine Klärung der Situation, da zurzeit nicht feststehe, wann der Beschwerdeentscheid vorliege.
Der rechtlichen Beurteilung durch das Uvek kommt grosse Bedeutung zu, weil erstmals ein Vergabeentscheid, der nach den neuen Bestimmungen der Abgeltungsverordnung des Bundes über das Bestellverfahren durchgeführt wurde, angefochten werden dürfte. Wir sind sehr daran interessiert, dass die rechtliche Beurteilung umfassend und für alle Beteiligten korrekt durchgeführt wird", erklärt Regierungsrat Max Pfister.
Kontakt:
Regierungsrat Max Pfister
Bau- und Verkehrsdirektor des Kantons Luzern
Tel. +41/41/228'50'41