Vereinbarung über Infrastrukturerweiterungen für die S-Bahn
Luzern (ots)
Der Kanton Luzern und die SBB AG haben in einer Rahmenvereinbarung die Infrastrukturerweiterungen im Normalspurbereich der S-Bahn Luzern/Zentralschweiz, 1. Etappe festgelegt. In der Vereinbarung sind sieben neue Haltestellen sowie ein 3. Bahnhofgleis in Sursee enthalten. Die Vereinbarung schafft für beide Partner die erforderliche Planungssicherheit.
Der Kanton Luzern und die SBB AG bekräftigen in der Vereinbarung ihren Willen, die S-Bahn Luzern/Zentralschweiz rasch zu realisieren. Zielsetzung der beiden Partner ist es, sichere, kundenfreundliche und behindertengerechte Anlagen zu erstellen und dabei nach Möglichkeit und Zuständigkeit auch die Bedürfnisse anderer Transportunternehmen zu berücksichtigen, damit eine optimale Gestaltung der Transportkette gewährleistet werden kann. Der Kanton Luzern und die SBB AG unterstreichen mit diesem Konsens auch ihre partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Die beiden Partner einigten sich unter Vorbehalt durch die zuständigen Organe auf die neuen S-Bahnstationen Emmenbrücke Gersag, Hochdorf Süd, Baldegg Institut, Buchrain-Dierikon, Root Längenbold, Verkehrshaus-Würzenbach und Meggen Dorf. Die Inbetriebnahme ist in den Jahren 2002 bis 2006 vorgesehen.
In der Vereinbarung enthalten ist weiter ein 3. Bahnhofgleis in Sursee. Dieses erlaubt, dass ein weiterer S-Bahnzug zwischen Luzern und Sursee mit Halt auf allen Stationen verkehren kann. Das zusätzliche Gleis soll spätesten 2006 in Betrieb genommen werden. Nach wie vor will der Kanton Luzern, dass künftig die Regionalexpress-Züge zwischen Luzern und Bern auch in Malters anhalten. Da dies aus fahrplantechnischen Gründen nicht möglich ist, suchen der Kanton Luzern und die SBB AG nach Lösungen. Als möglicher Lösungsvorschlag ist in der Vereinbarung ein weiterer Doppelspurabschnitt auf dieser Strecke aufgeführt.
Als weiterführende Investitionen nach 2004 enthält die Vereinbarung Perronanpassungen auf der Linie Luzern - Olten und der Linie Entlebuch, damit das ebenerdige Ein- und Austreten ermöglicht wird. Die Priorität und Notwendigkeit werden unter Einbezug der Infrastrukturbetreiber je Linie im Zusammenhang mit dem Einsatz von neuem Rollmaterial festgelegt .
Das Investitionsvolumen dieser Vorhaben beträgt rund 40 Mio. Franken. In die Finanzierung teilen sich der Kanton Luzern, die SBB AG, die Gemeinden und Dritte.
Für den Bereich der Brünigbahn (Schmalspur) hat der Kanton Luzern mit der SBB AG und den Kantonen Ob- und Nidwalden eine entsprechende Vereinbarung bereits im Februar 2002 abgeschlossen. Die geplanten Infrastrukturerweiterungen beinhalten insbesondere Doppelspurausbauten zwischen Luzern Allmend und der Kantonsgrenze Luzern/Nidwalden, die neue S-Bahnstation Kriens Mattenhof sowie weitere Infrastrukturmassnahmen in Nidwalden und Obwalden. Eine analoge Vereinbarung ist auch mit der Regionalverkehr Mittelland AG (RM) abzuschliessen.
Kontakt:
Regierungsrat Max Pfister
Bau- und Verkehrsdirektor des Kantons Luzern
Tel. +41/41/228'50'41
Christian Kräuchi
Mediensprecher SBB AG
Tel. +41/51/220'41'11