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Staatskanzlei Luzern

Vereinbarung über Infrastrukturerweiterungen für die S-Bahn

Luzern (ots)

Der Kanton Luzern und die SBB AG haben in einer
Rahmenvereinbarung die Infrastrukturerweiterungen im
Normalspurbereich der S-Bahn Luzern/Zentralschweiz, 1. Etappe
festgelegt. In der Vereinbarung sind sieben neue Haltestellen sowie
ein 3. Bahnhofgleis in Sursee enthalten. Die Vereinbarung schafft für
beide Partner die erforderliche Planungssicherheit.
Der Kanton Luzern und die SBB AG bekräftigen in der Vereinbarung
ihren Willen, die S-Bahn Luzern/Zentralschweiz rasch zu realisieren.
Zielsetzung der beiden Partner ist es, sichere, kundenfreundliche und
behindertengerechte Anlagen zu erstellen und dabei nach Möglichkeit
und Zuständigkeit auch die Bedürfnisse anderer Transportunternehmen
zu berücksichtigen, damit eine optimale Gestaltung der Transportkette
gewährleistet werden kann. Der Kanton Luzern und die SBB AG
unterstreichen mit diesem Konsens auch ihre partnerschaftliche
Zusammenarbeit.
Die beiden Partner einigten sich unter Vorbehalt durch die
zuständigen Organe auf die neuen S-Bahnstationen Emmenbrücke Gersag,
Hochdorf  Süd, Baldegg Institut, Buchrain-Dierikon, Root Längenbold,
Verkehrshaus-Würzenbach und Meggen Dorf. Die Inbetriebnahme ist in
den Jahren 2002 bis 2006 vorgesehen.
In der Vereinbarung enthalten ist weiter ein 3. Bahnhofgleis in
Sursee. Dieses erlaubt, dass ein weiterer S-Bahnzug zwischen Luzern
und Sursee mit Halt auf allen Stationen verkehren kann. Das
zusätzliche Gleis soll spätesten 2006 in Betrieb genommen werden.
Nach wie vor will der Kanton Luzern, dass künftig die
Regionalexpress-Züge zwischen Luzern und Bern auch in Malters
anhalten. Da dies aus fahrplantechnischen Gründen nicht möglich ist,
suchen der Kanton Luzern und die SBB AG nach Lösungen. Als möglicher
Lösungsvorschlag ist in der Vereinbarung ein weiterer
Doppelspurabschnitt auf dieser Strecke aufgeführt.
Als weiterführende Investitionen nach 2004 enthält die
Vereinbarung Perronanpassungen auf der Linie Luzern - Olten und der
Linie Entlebuch, damit das ebenerdige Ein- und Austreten ermöglicht
wird. Die Priorität und Notwendigkeit werden unter Einbezug der
Infrastrukturbetreiber je Linie im Zusammenhang mit dem Einsatz von
neuem Rollmaterial festgelegt .
Das Investitionsvolumen dieser Vorhaben beträgt rund 40 Mio.
Franken. In die Finanzierung teilen sich der Kanton Luzern, die SBB
AG, die Gemeinden und Dritte.
Für den Bereich der Brünigbahn (Schmalspur) hat der Kanton Luzern
mit der SBB AG und den Kantonen Ob- und Nidwalden eine entsprechende
Vereinbarung bereits im Februar 2002 abgeschlossen. Die geplanten
Infrastrukturerweiterungen beinhalten insbesondere
Doppelspurausbauten zwischen Luzern Allmend und der Kantonsgrenze
Luzern/Nidwalden, die neue S-Bahnstation Kriens Mattenhof sowie
weitere Infrastrukturmassnahmen in Nidwalden und Obwalden.  Eine
analoge Vereinbarung ist auch mit der Regionalverkehr Mittelland AG
(RM) abzuschliessen.

Kontakt:

Regierungsrat Max Pfister
Bau- und Verkehrsdirektor des Kantons Luzern
Tel. +41/41/228'50'41

Christian Kräuchi
Mediensprecher SBB AG
Tel. +41/51/220'41'11

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