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i.S. Nachlassvertrag Fussballclub Luzern

Luzern (ots)

Mit Entscheid vom 2.8.2002 hat der
Amtsgerichtspräsident III des Amtsgerichts Luzern-Stadt den vom
Fussballclub Luzern vorgeschlagenen Nachlassvertrag gerichtlich
bestätigt. Dieser Entscheid ist in der Zwischenzeit von Gläubigern an
die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des
Kantons Luzern weitergezogen worden.

Kontakt:

lic. iur. Kurt Weingand
Amtsgerichtspräsident III

Amtsgericht Luzern-Stadt
Grabenstrasse 2
Postfach
6000 Luzern 5
Tel. +41/41/228'63'11
Fax +41/41/410'63'01

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