Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement schliesst Administrativuntersuchung Gemeinde Littau ab
Luzern (ots)
Das Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement als Aufsichtsbehörde weist den Gemeinderat Littau an, die Ressorts im Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode 2000 bis 2004 neu zu verteilen und mit Blick auf die nächste Legislatur grundsätzlich neu zu regeln. Im Zentrum stehen dabei die vom Gemeindeammann geführten Ressorts Bau und Finanzen. Ohne diese Neuverteilung laufe der Gemeinderat Littau Gefahr, als Kollegialbehörde immer ungenügender handlungsfähig zu sein, führte Regierungsrat Dr. Paul Huber an der Medienorientierung von heute aus. An der Medienorientierung nahm eine Delegation des Gemeinderates Littau teil. In den beiden Ressorts und Finanzen würde die Amtsführung nicht hinreichend wahrgenommen und der Gemeindeammann überschreite in Einzelfällen seine Kompetenzen klar. Zu diesen Ergebnissen kommt das Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement auf Grund des Berichts der Administrativuntersuchung. Sie decken sich mit den Feststellungen im Bericht des Regierungsstatthalters, der die Probleme des Gemeinderates ebenfalls überwiegend im Verhalten des Gemeindeammans ortet.
Ende April 2002 hatte Dr. André Bieri seinen Bericht zur Administrativuntersuchung abgeliefert. Auf den gleichen Zeitpunkt schloss Regierungsstatthalter Josef Rössli seinen Bericht ab über seine Feststellungen seit dem Ergreifen aufsichtsrechtlicher Massnahmen vom 28. Dezember 2001. Ein zusätzlicher Bericht des Regierungsstatthalters datiert vom 3. Juni 2002.
Gemeindammann im Zentrum der Kritik
Auf Grund der Berichte und der eigenen Feststellungen gelangt das Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement zum Schluss, dass sich die Probleme des Gemeinderates vor allem aus der Führung der beiden grossen Ressorts Bau und Finanzen ergäben. Diese obliegen dem Gemeindeammann.
Die in den Berichten angeführten Beanstandungen sind zahlreich. Insgesamt sei der Gemeindeammann nicht in der Lage und nicht willens, die aktuellen Probleme gemeinsam mit den übrigen Ratsmitgliedern im Sinn der Gesamtverantwortung des Gemeinderates anzugehen. Josef Schärli habe in Einzelfällen Obstruktion gegen Mehrheitsentscheide des Gemeinderates betrieben, sich nicht an Beschlüsse des Gemeinderates zum Ratsbetrieb gehalten und es an Transparenz gegenüber dem Gemeinderat für seine Ressorts mangeln lassen. Sodann habe er einzelne Beschlüsse des Gemeinderates in seinen Ressorts nicht oder nur unvollständig umgesetzt. Im Gemeinderat sei deshalb ein ausgesprochenes Misstrauensklima entstanden. Die Konfliktlinie verlaufe dabei in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle zwischen dem Gemeindeammann und den vier übrigen Ratsmitgliedern.
In den dem Gemeindeammann unterstehenden Ressorts Bau und Finanzen beanstanden die beiden Berichte eine ungenügende Personalführung, eine mangelnde Kosten- und Projektkontrolle sowie einen ineffizienten Umgang mit Zeit und Terminen. Es fehle an Prioritätensetzungen, an Delegation und an Kommunikation zwischen dem Gemeindeammann und den Mitarbeitenden. Weiter wird in den Berichten festgestellt, dass in den beiden Ressort Kompetenzüberschreitungen durch den Gemeindeamman erfolgt seien. Sodann wird ihm unbefugte Einsichtnahme in amtliche Dokumente vorgeworfen.
Die Berichte attestieren dem Gemeindeammann zwar einen ausserordentlichen grossen Arbeitseinsatz mit zeitlich hohem Engagement für die Gemeinde. Insgesamt wird die Arbeitsweise des Gemeindammann aber für geeignet gehalten, dem Image der Gemeinde zu schaden. Es bestehe auch die Gefahr, dass aufgrund von Pannen in Sachgeschäften materielle Schäden für die Gemeinde entständen.
Neuverteilung der Ressorts verlangt
Am 20. Juni 2002 eröffnete das Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement dem Gemeindeammann die wesentlichen Erkenntnisse des Untersuchungsberichts. Am 9. Juli wurden die übrigen Mitglieder des Gemeinderates orientiert. Unter Leitung des Justiz-, Gemeinde- und Kulturdirektors fand am 31. Juli eine Besprechung mit dem gesamten Gemeinderat statt. Den Ratsmitgliedern wurde bis 6. September Akteneinsichts- und -ergänzungsrecht gewährt. In seiner Eingabe machte der Gemeindeammann Vorschläge zur eigenen Arbeitsentlastung. Sein Mandat wolle er jedoch vollumfänglich weiter ausüben. Die übrigen vier Ratsmitglieder machten geltend, dass der Gemeinderat als Ganzes nicht in der Lage sei, einen konstruktiven Lösungsvorschlag zu beschliessen und forderten ein aufsichtsrechtliches Eingreifen.
Das Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement als Aufsichtsbehörde sieht sich aufgrund der insgesamt unhaltbaren Zustände, welche die Führung und Handlungsfähigkeit der Gemeinde in Frage stellen, zu aufsichtsrechtlichen Massnahmen veranlasst. Diese Massnahmen sind darauf angelegt, die Funktionsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Organe sicherzustellen.
Der Gemeinderat verteilt die Ressorts unter seinen Mitgliedern selbst. Er ist aber nach Auffassung der Aufsichtsbehörde derzeit nicht in der Lage, die Organisationsordnung der Gemeinde Littau so zu ändern, dass eine veränderte Zuteilung der Ressorts während der Amtsperiode auch ohne Zustimmung des jeweiligen Amtsinhabers vorgenommen werden könnte. Das Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement verfügt deshalb, dass der entsprechende Paragraf der Organisationsverordnung ausser Kraft gesetzt wird. Der Gemeinderat wird angewiesen, die Ressorts für den Rest der Amtsdauer 2000-2004 neu zu verteilen und die Verteilung der Aufgaben auf die fünf Ratsmitglieder mit Blick auf die nächste Legislaturperiode grundsätzlich neu zu regeln. Die Verfahrenskosten werden der Gemeinde Littau überbunden.
Kontakt:
Dr. Paul Huber
Justiz-, Gemeinde- und Kulturdirektor
Tel. +41/41/228'57'92
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