Gemeindereform 2000+: Aufgabenzuteilung in vollem Gang
Luzern (ots)
Das Finanzhaushaltrecht in Diskussion
Sollen auch die Gemeinden in Zukunft nach WOV-Grundsätzen geführt werden, d.h. sollen sie für die Gemeindeaufgaben ein Globalbudget haben? Wie muss ein Budget in Zukunft aussehen? Wie werden die Kosten erfasst? Alles Fragen die nur Insider interessieren? Falsch: Je nach dem werden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von solchen Fragen betroffen sein.
Neu sollen ins Finanzhaushaltrecht der Gemeinden die Grundsätze von WOV (wirkungsorientierte Verwaltungsführung) einfliessen. Die zentrale Frage dabei: Wie weit soll WOV gehen und soll sie in allen Gemeinden vorgeschrieben werden? Im Rahmen der Gemeindereform 2000+ hat eine Arbeitsgruppe solche - und viele andere - Fragen bei rund zwei Dutzend Gemeindevertretern vorgestellt.
WOV flächendeckend?
Die Runde war sich ziemlich einig und stützte die These der Arbeitsgruppe: "So wenig vorschreiben wie nötig; so viel verlangen, wie es braucht." Für Offenheit wurde plädiert, der Entscheid für oder gegen WOV müsse den Gemeinden überlassen werden. Die Stadt Luzern habe erste Erfahrungen mit WOV gemacht. Der Versuch sei in einigen Bereichen wieder abgebrochen worden. Abgeraten wurde deshalb davon, WOV flächendeckend zu verlangen. WOV dürfe nicht zum Selbstzweck werden, sondern müsse als Führungsinstrument etwas bringen.
Kann Bevölkerung mitreden?
Auch ein WOV-Budget muss von der Bevölkerung angenommen werden. Kaum ein Problem für Gemeinden mit Parlamenten. Schwierig werde es, wenn Kostenrechnungen oder Globalbudgets an den Gemeindeversammlungen beurteilt werden müssten. Die Meinungen in dieser Frage waren geteilt: Die eine Seite befürchtete eine Überforderung von Stimmbürgerinnen und -bürgern. Es sei für sie unmöglich, im Detail eine Beurteilung vorzunehmen. Andere argumentierten: Wenn Globalbudget, dann müsse es auch die Kontrolle durch den Stimmbürger, die Stimmbürgerin geben. Durch WOV würden die Zahlen transparenter und seien einfacher lesbar. Moniert wurde auch der Fachaufwand zur Einführung von WOV. Die Einen befürchteten, er sei riesig. Andere glaubten die Angelegenheit mit EDV in den Griff zu bekommen.
Verständnisschwierigkeiten?
In der Diskussion ergab sich ein weiteres Problem: WOV wird vorwiegend mit Kostenrechnung geführt. Bis heute führen aber haben die Gemeinden nur eine Finanzbuchhaltung (sog. harmonisiertes Rechnungsmodell HRM). Es wäre schade, wenn die Gemeinden zukünftig zwei Sprachen sprechen würden, so eine Meinung. Gerade kleine Gemeinden seien gezwungen, immer mehr zusammen zu arbeiten und die Verteilung der Kosten erfolge über die Vollkostenrechnung. Eine gemeinsame Sprache sei dafür Voraussetzung. Verwiesen wurde auch darauf, dass die Kosten unter den Gemeinwesen nur mit einer einheitlichen Kostenrechnung verglichen werden könnten. Dieser Vergleich werde mit unterschiedlichen Rechnungssystemen quasi verunmöglicht. Es gab Stimmen, die ein einheitliches Instrument zur Berechnung der Kosten forderten.
Resultate abwarten
Der Grundtenor war: Der Entscheid über die Einführung von WOV soll den Gemeinden überlassen werden. Für einen definitiven Entscheid ist es jetzt noch zu früh. In dieser Frage werden vom erweiterten Projekt "Kostenrechnung Sempachersee" werden zusätzliche Erkenntnisse erwartet. Dort führen die Gemeinden Sempach, Eich und Hildisrieden seit 2001 für ihre Gemeindeverwaltung eine Kostenrechnung; ab 2003 werden zusätzliche acht Gemeinden dieses Kostenrechnungsmodell anwenden.
Kontakt:
Bernadette Kurmann
Beauftragte Oeffentlichkeitsarbeit Gemeindereform 2000+
Amt für Gemeinden
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