Verordnung vermindert Phosphorbelastung der Seen
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat an seiner letzten Sitzung die Verordnung über die Verminderung der Phosphorbelastung der Luzerner Mittellandseen durch die Landwirtschaft verabschiedet. Mit der neuen Verordnung werden die nach dem Bundesgesetz über den Gewässerschutz an den Luzerner Mittellandseen bereits eingeleiteten Massnahmen unterstützt und insbesondere werden Entwicklungen verhindert, welche diese Massnahmen zu unterlaufen drohen.
Aufstockungseinschränkung auch für Rinderbestände
Auf Landwirtschaftsbetrieben, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen, dürfen neu die Tierbestände nur so weit aufgestockt werden, als die Hofdünger auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche verwertet werden können und gleichzeitig der Phosphoreintrag in die Böden je nach Versorgungsklasse gewisse Grenzen nicht überschreitet.
Die neue Verordnung schränkt damit die Aufstockungsmöglichkeiten sowohl für die Schweine- und Geflügel- wie auch für die Rinderbestände ein. Diese generelle Einschränkung hatte in der Vernehmlassung Kritik in bäuerlichen Kreisen hervorgerufen. Der Regierungsrat ist aber auf das Begehren nicht eingetreten, die Rinderbestände von der Aufstockungseinschränkung auszunehmen.
Wieder naturnahen Zustand erreichen
Insgesamt bezwecken die getroffenen Massnahmen, dass die Mittellandseen wieder einen naturnahen Zustand erreichen, bei dem die Nährstoffkonzentration so tief ist, dass nur ein mittleres Algenwachstum auftritt, keine Probleme bei der Trinkwasseraufbereitung entstehen, die Felchenpopulationen sich selbst erhalten und die Seen sich ohne künstliche Sauerstoffzufuhr selbst regulieren können. Voraussetzung dafür ist, dass sich die angereicherten Phosphorvorräte in den Böden abbauen können und damit geringere Einträge in die Seen durch Abschwemmung, Erosion oder Drainagen verursachen.
Die gesamte Beitragssumme für die Phosphorprojekte an den drei Mittellandseen beträgt für die Dauer von zehn Jahren 34,8 Millionen Franken. Die Finanzierung der Beiträge erfolgt gestützt auf das Bundesgesetz über den Gewässerschutz zu maximal 80 Prozent durch Bundesmittel. Die Bundesbeiträge sind zugesichert. Die Mittel des Kantons werden jeweils in den kantonalen Voranschlag eingestellt.
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Dr. Anton Schwingruber
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