FCL Nachlassvertrag: Rekurse abgewiesen
Luzern (ots)
Der Amtsgerichtspräsident III von Luzern-Stadt hatte mit Entscheid vom 2. August 2002 den vom Fussballclub Luzern vorgeschlagenen Nachlassvertrag gerichtlich bestätigt. Dagegen erhoben zwei Gläubiger Rekurs. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts hat nun mit Entscheid vom 9. Oktober 2002 den vom Fussballclub Luzern vorgeschlagenen ordentlichen Nachlassvertrag genehmigt und die dagegen eingereichten Rekurse abgewiesen. Einer der beiden (praktisch identischen) Entscheide ist unter http://www.lu.ch/index/rechtsprechung_suche.htm (Fallnummer SK 02 91) veröffentlicht.
Kontakt:
OBERGERICHT DES KANTONS LUZERN
Schuldbetreibungs- und Konkurskommission
Der Präsident:
Lic.iur. Bruno Roelli
Der Gerichtsschreiber:
Lic.iur. Franz Felder