Umstellung des Grundbuches auf EDV abgeschlossen - Einfacher, schneller, günstiger!
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Luzern (ots)
In rund fünfjähriger Arbeit haben die Grundbuchämter des Kantons Luzern ihre Grundbücher vollständig auf EDV umgestellt. Dabei wurden rund 150'000 Grundstücke mit ca. 900'000 Grundbucheintragungen vom herkömmlichen Papier-Grundbuch ins elektronische Grundbuch übertragen. Dazu kommen rund 12'000 neue Grundstücke zufolge Parzellierungen, Begründung von Stockwerkeigentum usw., die während dieser Zeit bereits direkt elektronisch erfasst werden konnten. Damit ist das Projekt EDV-Grundbuch im Kanton Luzern plangemäss und erfolgreich abgeschlossen.
An der mehrjährigen Entwicklungsarbeit waren die kantonalen Grundbuchbehörden, das Amt für Organisation und Informatik, die Partnerkantone Schaffhausen, Zug und Solothurn, die Stadt Chur sowie die IBM Schweiz AG beteiligt. Als Pilotamtsstelle begann das Grundbuchamt Luzern-Land mit fünf Gemeinden am 1. April 1997 mit der elektronischen Datenersterfassung. Die weiteren Grundbuchämter folgten gestaffelt. Heute ist der im eidgenössischen Grundbuch erfasste Grundstückbestand des Kantons Luzern vollständig ins EDV-Grundbuch übertragen. Der 1998 vorgesehene Zeit- und Kostenrahmen wurde eingehalten; die angenommenen Gesamtkosten von 8,914 Millionen Franken wurden sogar um Fr. 150'000.- unterschritten.
Staatsaufgabe von zentraler Bedeutung
Die Grundbuchämter erfüllen eine zentrale staatliche Aufgabe. Durch die lückenlose und fehlerfreie Führung und Verwaltung der Daten über Rechte und Pflichten an Grund und Boden garantieren sie Rechtsbestand, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Betroffen sind gewaltige Datenmengen und riesige wirtschaftliche Werte (unter anderem Verwaltung von rund 162'000 Grundstücken mit einer Gesamtbelastung von 43 Milliarden Franken; Verarbeitung von rund 22'000 Anmeldungen pro Jahr und Ausfertigung von ca. 12'000 schriftlichen Auszügen).
Markante Vorteile und Verbesserungen
Noch vor fünf Jahren wurden die Grundbücher grösstenteils aufwändig von Hand geführt. Grundbuchauszüge und Schuldbriefe wurden durch mühsames Abschreiben aus dem handschriftlichen Grundbuch ausgefertigt und mussten jeweils durch den Grundbuchverwalter kontrolliert werden. Überdies bestanden gravierende Mängel bei der übrigen Dokumentenerstellung (Erledigungsanzeigen), in der Administration (Ablagesysteme), bei der Analyse (z.B. aufwändiges Erstellen von Statistiken) und in der Kommunikation (manuelle Verarbeitung der Massendaten von Schatzungsamt und Gebäudeversicherung).
Demgegenüber bietet das EDV-Grundbuch markante Vorteile. Nebst dem Beschrieb der Grundstücke (Nomenklatur, Fläche etc.) sind jetzt rund 900'000 Grundbucheintragungen elektronisch erfasst (Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte und dergleichen). Sämtliche Grundbuchmutationen können schnell und rationell verarbeitet werden. Die Erstellung von Grundbuchauszügen und Schuldbriefen erfolgt innert Minuten direkt aus dem EDV-Grundbuch. Insbesondere bei Parzellierungen und Stockwerkeigentumsbegründungen mit nachfolgenden Handänderungen und Pfandbestellungen kann das Eintragungsverfahren erheblich beschleunigt werden. Dementsprechend können Grundbuchgeschäfte, die bisher mehrere Tage in Anspruch genommen haben, nun innert weniger Stunden erledigt werden. Zudem ist es möglich, via Personenabfrage die mit einer Person verbundenen dinglichen Rechte sofort abzurufen, was unter Herrschaft des Papiergrundbuches nicht angeboten werden konnte. Die Statistik kann neu direkt aus dem EDV-Grundbuch erstellt werden. Es wird überdies angestrebt, die Abfrage der öffentlichen Daten (Eigentum, Beschrieb) auch via Internet zu ermöglichen. Zur Zeit fehlt indes noch eine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
Personalabbau, geringere Kosten
Die Vorteile des EDV-Grundbuchs führen nicht nur zu einer schnelleren Auskunft und effizienteren Geschäftsabwicklung, sondern auch zu geringeren Kosten, unter anderem durch die Auswirkungen auf den Bestand beim ordentlichen Personal. Hier werden im Verlaufe dieses Jahres rund acht Vollstellen aufgehoben. Der Abbau erfolgt primär durch natürliche Abgänge und den Verzicht auf Wiederbesetzungen von frei werdenden Stellen.
Genehmigung des Projektschlussberichts durch das Obergericht
Die Justizkommission des Obergerichts hat kürzlich den 40-seitigen Schlussbericht der Projektleitung, die unter dem Vorsitz von Grundbuchinspektor Robert Thalmann stand, genehmigt und namentlich die Arbeit der Projektleitung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Grundbuchämter sowie des Grundbuchinspektorates verdankt.
Angebot an die Redaktionen
Zur Besichtigung des Grundbuchamtes Luzern-Stadt, Löwengraben 20, 6004 Luzern, und zur Beantwortung von Fragen:
Am 20. Februar 2003, 8.30 - 9.30 Uhr, wird beim Grundbuchamt Luzern-Stadt eine Besichtigung angeboten. Dabei stehen Robert Thalmann, Grundbuchinspektor, und Beat Gasser, OIB-Stellvertreter, für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Eine Langfassung dieser Meldung kann als pdf-File unter www.newsaktuell.ch/d abgerufen werden.
Kontakt:
Robert Thalmann
Tel. +41/41/318'12'46
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