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Umstellung des Grundbuches auf EDV abgeschlossen - Einfacher, schneller, günstiger!

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Luzern (ots)

In rund fünfjähriger Arbeit haben die
Grundbuchämter des Kantons Luzern ihre Grundbücher vollständig auf
EDV umgestellt. Dabei wurden rund 150'000 Grundstücke mit ca. 900'000
Grundbucheintragungen vom herkömmlichen Papier-Grundbuch ins
elektronische Grundbuch übertragen. Dazu kommen rund 12'000 neue
Grundstücke zufolge Parzellierungen, Begründung von Stockwerkeigentum
usw., die während dieser Zeit bereits direkt elektronisch erfasst
werden konnten. Damit ist das Projekt EDV-Grundbuch im Kanton Luzern
plangemäss und erfolgreich abgeschlossen.
An der mehrjährigen Entwicklungsarbeit waren die kantonalen
Grundbuchbehörden, das Amt für Organisation und Informatik, die
Partnerkantone Schaffhausen, Zug und Solothurn, die Stadt Chur sowie
die IBM Schweiz AG beteiligt. Als Pilotamtsstelle begann das
Grundbuchamt Luzern-Land mit fünf Gemeinden am 1. April 1997 mit der
elektronischen Datenersterfassung. Die weiteren Grundbuchämter
folgten gestaffelt. Heute ist der im eidgenössischen Grundbuch
erfasste Grundstückbestand des Kantons Luzern vollständig ins
EDV-Grundbuch übertragen. Der 1998 vorgesehene Zeit- und Kostenrahmen
wurde eingehalten; die angenommenen Gesamtkosten von 8,914 Millionen
Franken wurden sogar um Fr. 150'000.- unterschritten.
Staatsaufgabe von zentraler Bedeutung
Die Grundbuchämter erfüllen eine zentrale staatliche Aufgabe.
Durch die lückenlose und fehlerfreie Führung und Verwaltung der Daten
über Rechte und Pflichten an Grund und Boden garantieren sie
Rechtsbestand, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Betroffen sind
gewaltige Datenmengen und riesige wirtschaftliche Werte (unter
anderem Verwaltung von rund 162'000 Grundstücken mit einer
Gesamtbelastung von 43 Milliarden Franken; Verarbeitung von rund
22'000 Anmeldungen pro Jahr und Ausfertigung von ca. 12'000
schriftlichen Auszügen).
Markante Vorteile und Verbesserungen
Noch vor fünf Jahren wurden die Grundbücher grösstenteils
aufwändig von Hand geführt. Grundbuchauszüge und Schuldbriefe wurden
durch mühsames Abschreiben aus dem handschriftlichen Grundbuch
ausgefertigt und mussten jeweils durch den Grundbuchverwalter
kontrolliert werden. Überdies bestanden gravierende Mängel bei der
übrigen Dokumentenerstellung (Erledigungsanzeigen), in der
Administration (Ablagesysteme), bei der Analyse (z.B. aufwändiges
Erstellen von Statistiken) und in der Kommunikation (manuelle
Verarbeitung der Massendaten von Schatzungsamt und
Gebäudeversicherung).
Demgegenüber bietet das EDV-Grundbuch markante Vorteile. Nebst dem
Beschrieb der Grundstücke (Nomenklatur, Fläche etc.) sind jetzt rund
900'000 Grundbucheintragungen elektronisch erfasst (Dienstbarkeiten,
Grundpfandrechte und dergleichen). Sämtliche Grundbuchmutationen
können schnell und rationell verarbeitet werden. Die Erstellung von
Grundbuchauszügen und Schuldbriefen erfolgt innert Minuten direkt aus
dem EDV-Grundbuch. Insbesondere bei Parzellierungen und
Stockwerkeigentumsbegründungen mit nachfolgenden Handänderungen und
Pfandbestellungen kann das Eintragungsverfahren erheblich
beschleunigt werden. Dementsprechend können Grundbuchgeschäfte, die
bisher mehrere Tage in Anspruch genommen haben, nun innert weniger
Stunden erledigt werden. Zudem ist es möglich, via Personenabfrage
die mit einer Person verbundenen dinglichen Rechte sofort abzurufen,
was unter Herrschaft des Papiergrundbuches nicht angeboten werden
konnte. Die Statistik kann neu direkt aus dem EDV-Grundbuch erstellt
werden. Es wird überdies angestrebt, die Abfrage der öffentlichen
Daten (Eigentum, Beschrieb) auch via Internet zu ermöglichen. Zur
Zeit fehlt indes noch eine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
Personalabbau, geringere Kosten
Die Vorteile des EDV-Grundbuchs führen nicht nur zu einer
schnelleren Auskunft und effizienteren Geschäftsabwicklung, sondern
auch zu geringeren Kosten, unter anderem durch die Auswirkungen auf
den Bestand beim ordentlichen Personal. Hier werden im Verlaufe
dieses Jahres rund acht Vollstellen aufgehoben. Der Abbau erfolgt
primär durch natürliche Abgänge und den Verzicht auf
Wiederbesetzungen von frei werdenden Stellen.
Genehmigung des Projektschlussberichts durch das Obergericht
Die Justizkommission des Obergerichts hat kürzlich den 40-seitigen
Schlussbericht der Projektleitung, die unter dem Vorsitz von
Grundbuchinspektor Robert Thalmann stand, genehmigt und namentlich
die Arbeit der Projektleitung und der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der kantonalen Grundbuchämter sowie des
Grundbuchinspektorates verdankt.
Angebot an die Redaktionen
Zur Besichtigung des Grundbuchamtes Luzern-Stadt, Löwengraben 20,
6004 Luzern, und zur Beantwortung von Fragen:
Am 20. Februar 2003, 8.30 - 9.30 Uhr, wird beim Grundbuchamt
Luzern-Stadt eine Besichtigung angeboten. Dabei stehen Robert
Thalmann, Grundbuchinspektor, und Beat Gasser, OIB-Stellvertreter,
für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Eine Langfassung dieser Meldung kann als pdf-File unter
www.newsaktuell.ch/d abgerufen werden.

Kontakt:

Robert Thalmann
Tel. +41/41/318'12'46
Mobile: +41/78/774'44'56
mailto:robert.thalmann@lu.ch

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