Der Fusionsvertrag geht in Vernehmlassung: Nun ist die Bevölkerung gefragt
Luzern (ots)
Willisau-Stadt und Willisau-Land klären die Fusion ab. Der Fusionsvertrag liegt im Entwurf vor und geht nun - zusammen mit dem Finanzplan für die fusionierte Gemeinde - in die Vernehmlassung. Die Antworten von Einwohnerinnen und Einwohnern und den Parteien werden bis zum 14. April 2003 zurück erwartet. Die beiden Räte bitten die Bevölkerung sich an der Vernehmlassung aktiv zu beteiligen.
Der Fusionsvertrag regelt das Zusammengehen zweier Gemeinden. Im Vertrag wird vorgeschlagen die Gemeinden auf den 1. Januar 2006 zu fusionieren. Der Name der neuen Gemeinde lautet Willisau, das bisherige Wappen wird übernommen. Bürgerinnen und Bürger der beiden Willisau erhalten das Bürgerrecht der fusionierten Gemeinde.
Die neue Gemeinde tritt die Rechtsnachfolge sämtlicher Gemeindeverbände und auch Gemeindeverträge an. Mit der Fusion bleiben sämtliche Angebote, Organisationen und Leistungen der heutigen Gemeinden aufrechterhalten.
Vereinfachung und Einsparung
Die neue Behörde mit 5 Mitgliedern ist von der Bevölkerung im Jahre 2005 zu wählen. Noch offen steht, ob die Amtsperiode der Bisherigen verlängert werden kann oder für die Übergangszeit extra Wahlen stattfinden müssen. Ähnlich verhält es sich für die Mitglieder der Schulpflege, der Rechnungskommission, des Urnenbüros, der ständigen Kommission und für Verbandsdelegierte.
Die Fusion bewirkt Vereinfachungen und Einsparungen bei den Behörden, der Verwaltung, den Kommissionen und Delegierten in Verbände. Als Standort der Verwaltung vorgesehen ist das Gemeindehaus Willisau-Land; dort gibt es geeignete Räumlichkeiten und genügend Platz. Bei der Behörde können 120 Stellenprozente eingespart werden; beim Personal wird nach einer Übergangszeit von zwei Jahren mit Einsparungen von 200 Stellenprozenten gerechnet. Es sind keine Kündigungen vorgesehen; die Reduktion ergibt sich durch Pensionierungen.
Unterstützung durch den Kanton
Das Gesetz zum Finanzausgleich des Kantons Luzern sieht vor, dass den Gemeinden, die bis zum 1. Januar 2009 fusionieren, wegen der Fusion kein Nachteil entsteht. Aus heutiger Sicht würde der fusionierten Gemeinde Willisau nämlich jährlich rund Fr. 103 323.- weniger zustehen als wenn nicht fusioniert würde. Aus diesem Grund gewährt der Kanton den sogenannten finanziellen Besitzstand und übernimmt diese Differenz während 12,5 Jahren. Zur Abfederung der unterschiedlichen Steuerfüsse bezahlt der Kanton zudem den einmaligen Beitrag von 2,6 Mio. Franken. Das ist mehr als ein Drittel des Betrages, der dem Kanton aus dem Dekret zur Förderung von Fusionen zur Verfügung steht.
Stadtrat Willisau-Stadt Gemeinderat Willisau-Land
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