Güllen in Notfällen
Luzern (ots)
An einer kurzfristig einberufenen Konferenz des Sicherheitsdepartements mit betroffenen Amtsstellen und Vertretern des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes wurde die ausserordentliche Situation um die Gülleproblematik eingehend beraten. Als ausserordentlich ist die gegenwärtige Lage zu beurteilen, weil seit Mitte Oktober wegen der nassen Witterung keine Möglichkeiten für eine verlustarme Gülleausbringung bestanden. Auch bei gesetzeskonformen baulichen Einrichtungen stossen deshalb jetzt etliche Betriebe an die Grenzen der Lagerkapazitäten. Es ist rechtlich nicht möglich, das Gülleverbot auf schneebedeckte, wassergesättigte oder gefrorene Böden generell aufzuheben. Um allerdings grössere Umweltschäden, z.B. durch Überlaufen der Güllegrube, zu verhindern, kann in Notfällen ein Rechtfertigungsgrund für den Gülleaustrag geltend gemacht werden. Dazu ist es notwendig, die Fachstelle für Ökologie (Tel. 041-925 10 55) zu kontaktieren, deren Anweisungen zu befolgen um mit besonderer Sorgfalt begrenzte Mengen auf geeignete Flächen ausbringen zu können.
Kontakt:
Landwirtschaftsamt
des Kantons luzern
Fachstelle für Ökologie