Qualitätsstandards für Kinderkrippen sowie für die Vermittlung und Begleitung von Tagesfamilien
Luzern (ots)
Der Vorstand des Sozialvorsteher-Verbands des Kantons Luzern (SVL) hat Qualitätsstandards für Kinderkrippen und krippenähnliche Einrichtungen und für die Vermittlung und Begleitung von Tagesfamilien herausgegeben. Der Vorstand SVL misst den Qualitätsstandards eine grosse Bedeutung bei.
Basis der Qualitätsstandards ist die Pflegekinderverordnung. Die Qualitätsstandards stützen sich auf entsprechende Standards der Fachstelle Kinderbetreuung Luzern und wurden durch den Vorstand SVL auf die Verhältnisse im Kanton Luzern angepasst. Es wurden die Anforderungen an eine entsprechende Tagesbetreuungseinrichtung oder einer Vermittlungsstelle formuliert. Sie basieren auf entwicklungspsychologischen und sozialpädagogischen Erkenntnissen und orientieren sich an den Bedürfnissen der Kinder.
Der SVL empfiehlt den Vormundschaftsbehörden, Betriebsbewilligungen von Kinderkrippen und Vermittlungsstellen von Tagesfamilien an die Einhaltung der vorliegenden Qualitätsstandards zu koppeln. Das Kantonale Sozialamt macht nämlich seine Stellungnahme zu Gesuchen um Anstossfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuung von der Einhaltung der Qualitätsstandards abhängig. Die beiden Dokumente können über die Internet-Adresse www.lu.ch/sozialamt, Rubrik Familie/Kinderbetreuung, heruntergeladen werden.
Die Fachstelle Kinderbetreuung in Luzern, Internet-Adresse www.fachstellekinder.ch, bietet entsprechende Beratung und Projektbegleitung an. Vormundschaftsbehörden können die Fachstelle mit der Abklärung von Betriebsbewilligungen für Krippen und Schülerhorte gemäss Pflegekinderverordnung beauftragen.
Kontakt:
Andreas Marfurt
Sozialvorsteher
Ebikon
Tel. +41/41/440'04'04
E-Mail: andreas.marfurt@ebikon.ch)