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Planungsbericht über die interkantonale Zusammenarbeit: Zukunftsvorstellungen und mehr Rechte für das Parlament

Luzern (ots)

Die Kantone der Zentralschweiz arbeiten in vielen
Bereichen eng zusammen. Diese Zusammenarbeit ist pragmatisch und
beschränkt sich im Wesentlichen auf Vollzugsaufgaben. Es fehlen
indessen klare Vorstellungen, wie diese Kooperation künftig
weiterentwickelt und intensiviert werden kann. Der Luzerner
Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat einen Planungsbericht, in
dem er seine Zukunftsvorstellungen und die Rolle des Parlaments in
der interkantonalen Zusammenarbeit darlegt.
Im Planungsbericht werden die verschiedenen Instrumente der
Zusammenarbeit dargestellt. Anhand von konkreten Beispielen wird
aufgezeigt, wie diese funktionieren, wo der Nutzen liegt und wo es
Probleme gibt. In den Bereichen Bildung, Strafvollzug, Polizei und
Umweltschutz ist die Zusammenarbeit gut. Die Mittel werden effizient
eingesetzt und die Synergien  genutzt. Der Standort
Luzern/Zentralschweiz profitiert und wird gestärkt.
Bis heute fehlt indessen eine gemeinsame Vorstellung, wie die
Zentralschweiz in zwanzig bis dreissig Jahren aussehen könnte. Dies
führt dazu, dass in den verschiedensten Bereichen oft nur kleine und
kleinste Schritte unternommen werden. Die Zusammenarbeitsprojekte
betreffen in erster Linie Vollzugsaufgaben. Nicht oder wenig
bearbeitet werden die gestaltenden und planenden Bereiche, in denen -
allerdings verbunden mit einem Souveränitätsverlust - die grösste
Wirksamkeit erzielt werden könnte.
Nicht nur die Zentralschweiz
Als Kooperationsraum steht für den Kanton Luzern nicht nur die
Zentralschweiz zur Diskussion, sondern auch der Grossraum Zürich und
der Kanton Aargau. Mit dem Kanton Aargau wurden bereits
Zusammenarbeitsprojekte realisiert,  jedoch nur punktuell und
unsystematisch. Eine nennenswerte Zusammenarbeit auf institutioneller
Ebene hat sich nicht herausgebildet. Die Beziehungen zum Grossraum
Zürich sind vielfältig und entwicklungsbestimmend. Der Kanton Luzern
wird in den Bereichen Wirtschaft, Siedlung, Verkehr und teilweise
auch Kultur stark vom Grossraum Zürich beeinflusst,
Für die zukünftige, räumliche Ausrichtung der Zusammenarbeit
bieten sich deshalb die drei folgenden Optionen an:
1. Der Kanton Luzern verabschiedet sich mehr oder weniger aus dem
      Kooperationsraum Zentralschweiz und konzentriert sich auf die
      Zusammenarbeit mit dem Raum Zug/Zürich/Aargau.
2. Der Kanton Luzern bekennt sich zum Kooperationsraum      
      Zentralschweiz mit dem er starke geografische und historische  
      Berührungspunkte hat sowie eine lange Tradition der     
      Zusammenarbeit.
3. Der Kanton Luzern setzt den Hauptakzent in der interkantonalen
      Zusammenarbeit auf den Kooperationsraum Zentralschweiz und   
      strebt mit den anderen Zentralschweizer Kantonen eine   
      gemeinsame Zielsetzung für die Zentralschweiz der Zukunft an.
Punktuell arbeitet er jedoch mehr als bisher mit dem Raum   
      Zug/Zürich/Aargau in den Bereichen Wirtschaft, Siedlung und    
      Verkehr zusammen
Mehr Mitspracherecht für das Parlament
Ein zentraler Grund für die Erstellung des Planungsberichts ist
die Frage des Einbezugs des Parlaments in die interkantonale
Zusammenarbeit. Diese berührt grundsätzlich das Machtgefüge zwischen
Legislative und Exekutive. Erheblich sind die rechtlichen
Auswirkungen vor allem bei der Zusammenarbeit in Form von
Konkordaten. Bei diesen beschränkt sich das Mitspracherecht der
Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf die Annahme oder Ablehnung
eines Konkordats, Gestaltungsmöglichkeiten bestehen keine. Ein
weiteres Defizit besteht zudem in der ungenügenden oder nicht
rechtzeitigen Information der Parlamentsmitglieder über die Belange
der interkantonalen Zusammenarbeit. Um diese Situation konkret zu
verbessern, werden die folgenden Massnahmen vorgeschlagen:
  • Der Grosse Rat erhält die Möglichkeit, das Mittel der parlamentarischen Vorstösse konsequenter einzusetzen beziehungsweise bei der Behandlung von Planungsberichten dem Regierungsrat Weisungen für die weitere Planung und Aufträge nach 61 Absatz 3 Staatsverfassung zu erteilen.
  • Die entsprechende Information des Parlaments ist als Recht auszugestalten. Das Parlament resp. die zuständige Kommission
soll zudem über den Gang der Verhandlungen informiert werden.
  • Das Parlament resp. die zuständige Kommission soll sich vor Abschluss von Verhandlungen zwei Mal äussern können; Das erste Mal bevor überhaupt Verhandlungen aufgenommen werden, das zweite Mal vor wichtigen, wegweisenden politischen Entscheidungen.
  • Im Zusammnhang mit dem Abschluss von Konkordaten ist der Grosse Rat besser zu beteiligen, indem er frühzeitig in die Konkordatverhandlungen einbezogen wird und die Möglichkeit erhält, die Vertragsinhalte aktiv mitzugestalten.
Weiteres Vorgehen: Option 3
Zusammengefasst werden dem Parlament die folgenden Vorschläge für
das weitere Vorgehen in der interkantonalen Zusammenarbeit
unterbreitet (Option 3):
  • Ergänzung Grossratsgesetz: Der Grosse Rat erhält mehr Mitwirkungsrechte bei der interkantonalen Zusammenarbeit.
  • Die Zusammenarbeit mit den Zentralschweizer Kantonen wird fortgeführt mit dem Bestreben, auf eine gemeinsame Zielsetzung für die Zentralschweiz der Zukunft hinzuarbeiten.
  • Ausarbeitung einer Strategie für die Gestaltung der Beziehungen zum Grossraum Zug-Zürich-Aargau und zu den Nordwestschweizer Kantonen. Ziel: Perspektiven aufzeigen und Verstärkung der Zusammenarbeit in den Bereichen Siedlung, Wirtschaft und Verkehr.

Kontakt:

Regierungsrat Dr. Paul Huber
am Donnerstag, 13. März 2003 von 14.00 bis 15.00 Uhr
Tel. +41/41/228'57'92

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