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Staatskanzlei Luzern

Feuern im Wald und am Waldrand ist im Kanton Luzern ab sofort verboten

Luzern (ots)

Die anhaltende Trockenheit hat die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern
weiter verschärft.
Aufgrund der aktuellen Wetterverhältnisse erlässt
das Kantonsforstamt per sofort das Verbot, im ganzen Kantonsgebiet,
im Wald und in waldnahen Gebieten Feuer zu entfachen, Raucherwaren
wegzuwerfen oder Feuerwerke zu entzünden. Dieses Verbot gilt auch für
befestigte Feuerstellen. Das Feuerwehrinspektorat und die
Feuerpolizei der Gebäudeversicherung unterstützen diese präventive
Massnahme. Über die Aufhebung des Verbots wird nach einer
Regenperiode entschieden.
Felder, Fluren und Böschungen sind ebenfalls sehr trocken. Das
Kantonsforstamt und die Gebäudeversicherung warnen, dass sich Feuer
schnell ausbreiten können. Auf das Feuern soll deshalb generell
verzichtet werden. Vorsicht ist auch beim Abstellen von
Motorfahrzeugen im Freien geboten. Der trockene Untergrund kann durch
die heisse Auspuffanlage (Katalysator) Feuer fangen.

Kontakt:

Stv. Kantonsförster
Thomas Abt
Tel. +41/41/228'66'94

Feuerwehrinspektor Gebäudeversicherung
Hans-Peter Spring

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