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Luzerner Regierungsrat gegen Einbürgerungsstopp

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat hat sich an seiner
ersten Sitzung nach den Sommerferien mit den Auswirkungen des
Bundesgerichtsurteils betreffend Einbürgerungen in der Gemeinde Emmen
vom 9. Juli 2003 befasst. Überstürzte Aktionen oder Hektik sind nicht
angebracht. Es besteht kein Anlass, einen Einbürgerungsstopp
anzuordnen. Denn diejenigen Gemeinden, deren Stimmberechtigte bisher
an der Urne über Einbürgerungen entschieden haben, verfügen über
Einbürgerungsverfahren, die den Ansprüchen des Bundesgerichts
genügen. In  Emmen, Malters und Weggis  wären gestützt auf die
geltenden Gemeindeordnungen neu der Einwohnerrat, der Gemeinderat
oder die Gemeindeversammlung zuständig. Den Gemeinden steht es
selbstverständlich offen, durch eine Änderung der Gemeindeordnung ein
anderes Organ für Einbürgerungen einzusetzen.
Im Übrigen bleiben die Informationen über die rechtlichen
Auswirkungen des Bundesgerichtsurteils, die das Justiz- und
Sicherheitsdepartement allen Luzerner Gemeinden am 17. Juli 2003
schriftlich zugestellt hat, weiterhin gültig.
Der Regierungsrat wird über die nun wieder hängigen
Einbürgerungsbeschwerden aus der Gemeinde Emmen in den kommenden
Wochen befinden.
Bis heute sind im Grossen Rat acht dringliche Vorstösse über die
Auswirkungen des Bundesgerichtsentscheids im Kanton Luzern
eingereicht worden. Der Regierungsrat wird voraussichtlich in der
nächsten Woche die entsprechenden Antworten verabschieden. Für die
Behandlung der beiden hängigen Bürgerrechtsinitiativen des Grünen
Bündnisses hat der Regierungsrat noch bis Februar 2004 Zeit.

Kontakt:

Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
Justiz- und Sicherheitsdirektorin
(am 20. August 2003 zwischen 15.30 und 16.00 Uhr)
Tel. +41/41/228'59'11

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