Wasserbauliche Massnahmen am Giessbach: Bundesgericht stützt Projekt des Kantons
Luzern (ots)
Die wasserbaulichen Massnahmen am Giessbach in der Gemeinde Schwarzenberg werden im kommenden Winter realisiert. Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, das die Rechtmässigkeit des Wasserbauprojekts bestätigte, vollumfänglich abgewiesen. Ziel des Projektes ist es, das Abgleiten von Uferpartien zu verhindern und dadurch die Hochwaldstrasse und die an den Bach anstossenden Grundstücke zu schützen.
Das Projekt für die wasserbaulichen Massnahmen am Giessbach im Abschnitt Längehrlenbrücke - Ankengadenbrücke war vom 30. Oktober bis 28. November 2000 öffentlich aufgelegt worden. Gegen dieses Projekt ging eine Einsprache ein. Der Einsprecher machte unter anderem geltend, dass keine Felsblöcke aus der Bachsohle entfernt werden dürften und dass die von ihm vorgenommenen Verbauungen im wesentlichen ausreichend seien. Der Regierungsrat lehnte die Einsprache gestützt auf die Beurteilung der Wasserbaufachleute ab und genehmigte am 15. Mai 2001 das Projekt. Der Einsprecher focht den Entscheid des Regierungsrates beim Verwaltungsgericht an. Mit Urteil vom 25. November 2002 wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 13./14. Januar 2003 beim Bundesgericht sowohl Verwaltungsgerichtsbeschwerde als auch staatsrechtliche Beschwerde. Mit Urteil vom 6. August hat das Bundesgericht die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen und dem Beschwerdeführer die Gerichtskosten auferlegt. Das Bundesgericht erachtet die wasserbaulichen Massnahmen des Kantons Luzern am Giessbach als sinnvoll und mit dem Wasserbaugesetz übereinstimmend.
Nach dem Entscheid des Bundesgerichts wird der Kanton das Projekt umgehend umsetzen. Die Bauarbeiten werden noch diesen Herbst ausgeschrieben, die Vergabe der Arbeiten ist im November 2003 vorgesehen. Im Dezember 2003 und im Januar 2004 werden die hauptsächlichsten Arbeiten ausgeführt. Mit dem Abschluss der Bauarbeiten wird Ende März 2004 gerechnet.
Das Projekt sieht den Einbau von Rundholzkästen und Steinblöcken am Uferfussbereich vor. Sie werden zusammen mit Buschlagen und Steckhölzern die Ufer sichern. Damit der Bach bei Hochwasser möglichst breit abfliessen und sich die Bachsohle nicht mehr wesentlich vertiefen kann, werden stark vorstehende Steinblöcke und loses Rundholz aus dem Abflussprofil entfernt. Zudem soll das Bachtobel durch einen Maschinenweg von der Hochwaldstrasse her zugänglich gemacht werden. Diese Schotterpiste soll künftig als Walderschliessung und als Zufahrt für am Bach auszuführende Unterhaltsarbeiten dienen. Diverse vom Einsprecher ohne Bewilligung und auf fremdem Boden getroffene Massnahmen (u.a. Baupiste zum Giessbach) werden vom Kanton rückgebaut.
Die Kosten für den Ausbau des Giessbachs betragen Fr. 435'000.- . Das Bundesamt für Wasserwirtschaft hat dem Projekt zugestimmt und einen Bundesbeitrag von 39% in Aussicht gestellt. Die restlichen Kosten teilen sich der Kanton (36%) und die Gemeinde Schwarzenberg (25%).
Kontakt:
Ernst Deubelbeiss
Abteilungsleiter Kunstbauten/Wasserbau
Verkehr und Infrastruktur Kanton Luzern
Tel. +41/41/318'11'21