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Verfassungskommission: Erste Entscheide zur Behördenorganisation

Luzern (ots)

Abschied von Grossrat und Schultheiss?
Die obersten Behörden im Kanton Luzern sollen neue
Namen erhalten: Kantonsrat statt "Grosser Rat" und
Regierungspräsident, -präsidentin statt "Schultheiss". Das hat die
Verfassungskommission in erster Lesung an ihrer Sitzung zum
Themenbereich Behördenorganisation entschieden.
An ihrer Sitzung in Wolhusen behandelte die Verfassungskommission
vor allem die Aufgaben und die verfassungsrechtliche Stellung des
Kantonsparlaments. Die Kapitel über den Regierungsrat und über die
Justiz werden an einer nächsten Sitzung beraten. Entscheide fielen
aber auch über Grundsätze der Arbeit von Behörden und Verwaltung.
Die Namen der obersten Behörden gehören nicht zu den wichtigsten
inhaltlichen Themen im Projekt "Neue Verfassung für Luzern". Aber die
Frage, wie Behörden benannt werden, sagt etwas aus über den "Geist"
einer Verfassung. Die Kommission hat die Absicht, ein zeit-gemässes
und für alle Bürgerinnen und Bürger verständliches "Grundgesetz" für
den Kanton zu entwerfen. Diesem Ziel dient nach Auffassung einer
klaren Mehrheit in der Kommission die neue Benennung der obersten
Behörden. Die Bezeichnung "Grosser Rat" fürs kantonale Parlament,
"Schultheiss" für den Vorsitzenden des Regierungsrates und
"Statthalter" für seinen Stellvertreter stammen aus einer Zeit weit
vor der helvetischen Republik (1798 - 1803), als Luzern ein
Stadtstaat war und von einer kleinen Zahl aristokra-tischer Familien
regiert wurde. Die von der Kommission beschlossenen neuen
Bezeichnung-en Kantonsrat, Regierungspräsident, -präsidentin und
Regierungsvizepräsident, -präsidentin entsprechen dem heutigen und
wohl auch künftigen Sprachgebrauch. Die Funktion des
Regierungsrats-Vorsitzes soll nach Auffassung der
Verfassungskommission nicht verändert werden. Das Amt wird nicht mit
mehr Kompetenzen ausgestattet und wie bisher für ein Jahr vergeben.
Im allgemeinen Teil des Behörden-Kapitels fällte die
Verfassungskommission an ihrer Sitzung in Wolhusen einen Entscheid,
der für das Verhältnis zwischen Bürger und Staat von grosser
Bedeutung ist. Sie entschied sich mit klarer Mehrheit für die
Einführung des so genannten  Öffentlichkeitsprinzips. Amtliche
Aufzeichnungen (Protokolle, Pläne, usw.) sind danach öffentlich,
soweit keine öffentlichen oder privaten Interessen entegenstehen. Der
genaue Umfang und das Einsichtsrecht sowie die Ausnahmen müssen in
einem Gesetz bestimmt werden.  Heute sind amtliche Akten im Prinzip
geheim, wer Akteneinsicht will, muss ein berechtigtes Interesse
nachweisen. Das Prinzip der Transparenz des staatlichen Handelns will
die Kommission auch mit einer  Bestimmung über die Informationpflicht
der Behörden in der Verfassung verankern.
Einen Vorentscheid hat die Verfassungskommission zum Themenbereich
Justiz gefällt. Die Amtsdauer der Richterinnen und Richter am
obersten kantonalen Gericht soll von vier auf sechs Jahre verlängert
werden. Die Unabhängigkeit der Gerichte und die Kontinuität der
Rechtsprechung habe für einen Rechtsstaat hohe Bedeutung, war die
Begründung für diese Neuregelung. Als Konsequenz aus der längeren
Amtsdauer wird sich die Verfassungs-kommission vertieft mit der Frage
befassen, ob und wie ein Abberufungsverfahren aus dem obersten
kantonalen Gericht in der Verfassung geregelt werden soll.
(Notiz an die Redaktion: Die Themenbereiche "Behörden/Teil
Regierungsrat" und "Justiz" werden von der Verfassungskommission an
der Sitzung vom 20. Oktober behandelt. Thematische Schwerpunkte
werden dann die Stellung der Regierung, die Organisation der Gerichte
und die Einrichtung einer Ombudsstelle sein.)

Kontakt:

Franz Wicki
Präsident der Verfassungskommission
Tel +41/41/921'10'16 (Montag)

Hanns Fuchs
Beauftragter Kommunikation der VK
Tel +41/79/745'38'57

Der Link zum Hintergrund NEUE VERFASSUNG FÜR LUZERN:
Internet: http://www.neueverfassung.lu.ch

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