Personenschifffahrt auf dem Sempachersee grundsätzlich möglich
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Schifffahrt geändert und damit die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, dass auf dem Sempachersee für gewerbsmässig betriebene Fahrgastschiffe Ausnahmen bewilligt werden können. Bisher verbot die Verordnung auf dem Sempachersee generell Kabinenschiffe mit über 5,5 Metern Länge.
Damit erlaubt der Regierungsrat die gewerbsmässige Schifffahrt auf dem Sempachersee noch keineswegs. Es wird einzig gewährleistet, dass derartige Projekte überhaupt geprüft und entsprechende Gesuche von den zuständigen Stellen behandelt werden können. Eine allfällige Bewilligung der gewerbsmässigen Schifffahrt auf dem Sempachersee würde von den Bestimmungen des Baurechts und des Natur- und Umweltschutzes abhängen.
Der Regierungsrat hat die Verordnungsänderung vorgenommen, nachdem ein Gesuch für eine Personenschifffahrt auf dem Sempachersee in Vorbereitung ist. In seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hatte der Regierungsrat festgehalten, die geltende Verordnung verhindere die Weiterbehandlung eines Projekts resp. eines Gesuchs. Eine Petition des Vereins Pro Sempachersee, die sich gegen eine Schifffahrt auf dem Sempachersee richtete, nahm der Grosse Rat im Juni dieses Jahres auf Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK) zur Kenntnis. Die SPK stellte sich in ihrer Mehrheit grundsätzlich positiv zu einer Personenschifffahrt auf dem Sempachersee. Die Bedenken der Vereinigung Pro Sempachersee seien aber ernst zu nehmen.
Die Verordnungsänderung im Wortlaut:
Der § 27 der Verordnung über die Schiffahrt (SRL Nr. 787) erhält einen zusätzlichen 3. Absatz. Dieser lautet:
3 Das Strassenverkehrsamt kann für gewerbsmässig betriebene Fahrgastschiffe Ausnahmen bewilligen. Die Bewilligung kann befristet und mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden.
Kontakt:
Heinz Bachmann
Leiter Rechtsdienst des Justiz- und
Sicherheitsdepartementes
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