Verfassungskommission schlägt Ombudsstelle vor
Luzern/Hochdorf (ots)
In der neue Verfassung für den Kanton Luzern soll eine Ombudsstelle als "Klagemauer" verankert werden. Diesen Grundsatzentscheid fällte die Verfassungskommission an ihrer Sitzung in Hochdorf. Einen wegweisenden Vorschlag macht die Kommission auch für die Justiz: Alle Richter sollen künftig vom Parlament gewählt werden.
An ihrer Sitzung vom Montag in Hochdorf brachte die Verfassungskommission zwei zentrale Themenbereiche der neuen Verfassung in erster Lesung unter Dach. Behandelt wurden im Abschnitt Behörden die Kapitel Regierungsrat und Gerichte. Die von der Verfassungskommission vorgeschlagene Ombudsstelle soll in der "Behördenarchitektur" der neuen Verfassung die Schnittstelle zwischen Staat und Bürger sein.
Kompetenz, nicht Pflicht
Der Grundsatz, die Ombudsstelle in der Verfassung zu verankern, fand in der Verfassungskommission eine klare Mehrheit. Ombudsmann bzw. Ombudsfrau böten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, mit dem Staat direkt in Kontakt zu treten. Die Lebensverhältnisse würden für immer mehr Menschen immer komplizierter und undurchschaubarer, der Umgang mit kantonalen Behörden werde für sie schwieriger. Eine Ombudsstelle biete Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Probleme, Sorgen und Anliegen ohne Formalitäten vorzubringen. Allerdings: Eine solche "Klagemauer" in der kantonalen Verwaltung kostet Geld. Eine knappe Mehrheit in der Kommission will die Ombudsstelle darum nur im Rahmen eines Kompetenzartikels und nicht als verpflichtenden Auftrag im Entwurf für die neue Verfassung festschreiben.
Systemwechsel bei Richterwahlen
Wegweisende Vorentscheide fällte die Verfassungskommission in Hochdorf im Bereich Gerichte. Die obersten Gerichtsinstanzen sollen im Kanton Luzern zusammengefasst werden. Das "neue" Obergericht wird sich - wie bisher das Verwaltungsgericht und das heutige Obergericht - nach Sachgebieten organisieren. Als erste Instanzen sind wie heute dezentrale Gerichte (heutige Amtsgerichte) und nach Sachgebieten definierte kantonale Gerichte vorgesehen (wie Arbeitsgericht, Kriminalgericht). Neu wird von der Verfassungskommission dabei die Schaffung eines erstinstanzlichen Jugendgerichts für den ganzen Kanton vorgeschlagen. Einen grundsätzlichen Systemwechsel schlägt die Verfassungskommission in erster Lesung fürs Wahlprozedere der Richter vor. Alle Richterinnen und Richter sollen neu vom Kantonsparlament gewählt werden. Nach geltendem Recht werden die Amtsrichter durch Volkswahl im Amt gewählt. Die Amtsdauer für Richterinnen und Richter soll von jetzt vier auf künftig sechs Jahre verlängert werden. Eine Verfassungsbestimmung über die Abberufung aus dem Richteramt fand in der Kommission in erster Lesung keine Mehrheit. Die Gründe für eine Abberufung überzeugten nicht, denn ein Verfassungsartikel hätte sehr restriktiv formuliert werden müssen, um das Risiko auszuschalten, dass er für politische Manöver gegen unliebsame Richterinnen oder Richter missbraucht werden könnte.
Totalrevision im Fahrplan
Mit der Verabschiedung des Abschnitts Behördenorganisation an der Sitzung in Hochdorf liegt die Verfassungskommission mit ihrer Arbeit im Fahrplan. Bis Ende Jahr sollte der Rohentwurf in erster Lesung beraten sein. Nach der zweiten Lesung geht der Entwurf für eine neue Verfassung für Luzern im Frühsommer 2004 an den Regierungsrat. Anschliessend wird ein breites Vernehmlassungsverfahren statt finden, in dem sich die Luzerner Bevölkerung zu den Vorschlägen äussern kann.
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