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Verfassungskommission stellt neue Geometrie für die Politik im Kanton zur Diskussion

Luzern (ots)

Im Kanton Luzern sollen die Grenzen neu gezogen
werden können. An ihrer Sitzung in Luzern schuf die
Verfassungskommission erste Voraussetzungen dafür. Damit wird die
politische Geometrie im Kanton zur Diskussion gestellt.
An der Sitzung im Gebäude des Eidgenössischen
Versicherungsgerichts EVG in Luzern standen die Themen
"Kantonsgliederung" und "Gemeinden" im Mittelpunkt der Beratung. Die
Kommission setzte in erster Lesung die Leitplanken für das Verhältnis
zwischen Kanton und Gemeinden in der neuen Verfassung für Luzern. Es
werden auch Wegweiser für die künftige kommunale Zusammenarbeit
aufgestellt.
Nach geltender Verfassung ist der Kanton in "fünf Ämter", in
Gerichtsbezirke, in Friedensrichterkreise und in Gemeinden
gegliedert. Fürs politische Leben im Kanton Luzern sind die Ämter von
grosser Bedeutung: Sie bilden (ausgenommen die Stadt Luzern, die ein
eigener Wahlkreis ist) die Wahlkreise für die Wahl zum
Kantonsparlament (Grosser Rat). Im Entwurf für die neue Verfassung
für Luzern sind die Ämter nicht mehr zu finden. Dafür werden im
Paragraph "Gliederung des Kantons" neu "Wahlkreise" aufgeführt. Wie
die Wahlkreis-Geometrie aussehen soll, wurde in der Kommission noch
nicht diskutiert. Derzeit gibt es ein grosses Ungleichgewicht
zwischen den einzelnen Wahlkreisen. Im Amt Entlebuch braucht es 12,5
Prozent Wähleranteil für einen Sitz im Kantonsparlament, im Amt
Luzern-Land genügen 2,9 Prozent Wähleranteil. Konsens in der
Verfassungskommission war, dass in der neuen Verfassung für Luzern
die Grundlage für eine bessere Wahlkreiseinteilung geschaffen werden
soll.
Im Entwurf für die neue Verfassung für Luzern steht der Grundsatz,
dass der Kanton seine Aufgaben nach Möglichkeit dezentral erfüllen
soll. Die Idee, die "Region" als neue Gebietskörperschaft zwischen
Kanton und Gemeinden einzuführen, fand in der Verfassungskommission
keine Mehrheit. Eine neue Ebene mit eigenen Organen, Kompetenzen und
Steuerhoheit würde die Stellung der Gemeinden schwächen, wurde
argumentiert. Ein Ziel der neuen Verfassung für Luzern sei es aber,
die Gemeinden zu stärken. So soll die neue Verfassung für Luzern den
Gemeinden alle Möglichkeiten offen lassen, die für sie besten Formen
der Zusammenarbeit zu wählen. Der Kanton soll die Gemeinden dabei
unterstützen. Der Philosophie "Gemeinde vor Kanton" folgt die
Kommission auch mit dem Grundsatz der "Subsidiarität". Damit ist
gemeint, dass die öffentlichen Aufgaben dem jeweils untersten, der
Bevölkerung am nächsten stehenden Gemeinwesen zugeteilt werden
sollen.

Kontakt:

Franz Wicki
Präsident der Verfassungskommission
Tel. +41/31/322'80'53
Mobile: +41/79/408'38'75

Gregor Zemp
wissenschaftlicher Mitarbeiter
Projektsekretariat
Tel. +41/41/228'68'94

Raimund Renggli
wissenschaftlicher Mitarbeiter
Projektsekretariat
Tel. +41/41/228'68'90

Hanns Fuchs
Beauftragter Kommunikation der VK
Tel. +41/41/361'11'59
Mobile: +41/79/745'38'57

Internet: http://www.neueverfassung.lu.ch

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