Individuelle Prämienverbilligung 2004
Luzern (ots)
Für die Berechnung der individuellen Prämienverbilligung muss der Regierungsrat jährlich die massgebende Einkommensgrenze festlegen. Dabei spielen die vorhandenen Mittel und die Prämienhöhe die zentrale Entscheidsgrundlage. Im Jahr 2003 ging der Regierungsrat von einem Gesamtaufwand von 130 Millionen Franken aus. Für das nächste Jahr will er rund 141 Millionen Franken bereitstellen. Zusammen mit diesem Entscheid hat der Regierungsrat auch die Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung neu festgelegt.
Auf Grund der Entwicklung der Gesundheitskosten und der damit verbundenen Krankenkassenprämien reichen die von der Regierung für nächstes Jahr vorgesehenen rund 141 Millionen Franken nicht aus, um die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung auf Prämienverbilligung auf dem Niveau der letzten vier Jahre von 8,5 Prozent zu belassen. Vielmehr ist eine Erhöhung auf 9,5 Prozent unumgänglich geworden. Würde die Grenze bei 8,5 Prozent belassen, müssten knapp 160 Millionen Franken bereitgestellt werden können und selbst für eine Grenze von 9 Prozent bräuchte es noch rund 150 Millionen Franken. In Anbetracht der permanenten Forderungen nach Steuersenkung und des daraus resultierenden Spardrucks sind solche Steigerungen aber nicht finanzierbar. Dies trifft für die Gemeinden noch mehr zu als für den Kanton, tragen diese doch einen rund dreimal höheren Kostenanteil als der Kanton.
Für 2004 kommt noch neu hinzu, dass der Kanton erstmals verbindlich in drei Regionen mit unterschiedlichen Richtprämien abrechnet, die vom Bund festgelegt wurden.
Gemäss KVG ist die Prämienverbilligung bestimmt für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Der Regierungsrat rechnet damit, dass im nächsten Jahr rund 37 Prozent der Bevölkerung in den Genuss von Prämienverbilligung kommen werden.
Bezugsberechtigt für Prämienverbilligungsbeiträge sind grundsätzlich Personen, die am 1. Januar 2004 ihren Wohnsitz im Kanton Luzern haben und bei denen die Kosten für die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung höher sind als 9,5 Prozent des steuerbaren Einkommens zuzüglich 10 Prozent des steuerbaren Vermögens. Ab Januar 2004 können die Gesuche um Prämienverbilligung bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde auf einem dort erhältlichen Formular eingereicht werden. Letzter Eingabetermin ist der 30. April 2004.
Kontakt:
Daniel Wicki, Leiter Abt. Gesundheitswesen und Soziales
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