Start der regionalen Zivilstandsämter am 1. Januar 2004 - Der Schritt ins digitale Zeitalter
Luzern (ots)
Am 1. Januar 2004 werden 107 Zivilstandsämter auf 11 regionale umorganisiert. Eine Umstellung, die vor allem die Gemeinden betrifft. Einwohnerinnen und Einwohner werden davon kaum etwas zu spüren bekommen. Mit der gleichzeitigen Umstellung auf EDV macht das Zivilstandswesen den Schritt ins digitale Zeitalter.
Bis Ende Jahr werden auf den Zivilstandsämtern die Einträge - wie immer in der Vergangenheit - von Hand oder mit der Schreibmaschine - gemacht. Damit ist am 1. Januar 2004 Schluss, denn mit der regionalen Neuorganisation wird auch das so genannte "Infostar" eingeführt, ein EDV-System für das Zivilstandswesen, das gesamtschweizerisch Anwendung findet.
Anweisung vom Bund
Es war der Bund, der eine grössere Professionalisierung im Zivilstandswesen forderte. Aus diesem Grund hat er die Einführung von Infostar veranlasst und im gleichen Zug das Pensum für einen Zivilstandsbeamten auf das Minimum von 40 Prozent festgelegt.
Den Vollzug hat der Bund den Kantonen übertragen. Im Kanton Luzern beschloss der Regierungsrat in der Folge, das neue EDV-System gleichzeitig mit der neuen Einteilung der Zivilstandkreise einzuführen. "Schon bald sahen wir, dass - mit der Zeitersparnis durch Infostar - nur ganz wenige Zivilstandsämter der Gemeinden auf ein 40-Prozent-Pensum kamen. Wir mussten regionalisieren und gleichzeitig fiel der wichtige Entscheid, dass das Zivilstandswesen weiterhin eine Gemeindeaufgabe bleibt", erinnert sich Kaspar Lang, Leiter des kantonalen Steuerungsgremiums.
Geforderte Gemeinden
Damit waren die Gemeinden aufgefordert sich auf die neuen Standorte zu einigen. Der Kanton hatte in Zusammenarbeit mit dem Verband der Luzerner Gemeinden 8-10 Standorte vorgesehen. Bei der Ausmarchung musste festgestellt werden, dass zwischen den Gemeinden oft sehr alte Beziehungen bestehen - oder eben nicht bestehen. Kompromisse seitens des Kantons wurden nötig. Unverrückbar indessen blieben die Forderungen des Bundes: 40-Prozent pro Zivilstandsbeamten und die Regelung der Stellvertretungen. "Der Kanton hob das Mindestpensum in der Folge auf 80-Prozent an und begründete, dass damit auch die Stellvertretung sichergestellt wäre. Nur gerade zwei Kreise haben sich nicht an diese Vorgabe gehalten. "Uns war es letztlich wichtig, dass die Gemeinden Lösungen finden, die für sie stimmig waren", sagt Luzia Kurmann, Projektleiterin, zu den ausscherenden Gemeinden.
Stolz auf die Gemeinden
Nicht in allen Gemeinden wurde die Forderung zur Aufgabe des Zivilstandswesens verstanden. "Der Bund wollte eine grössere Professionalisierung erreichen, doch im Kanton Luzern war diese bereits gegeben, weil die Gemeindeschreiber bei uns automatisch auch Zivilstandsbeamte mit entsprechender Ausbildung sind. Diese Lösung kannten jedoch nicht alle Kantone, eine Vereinheitlichung musste hergestellt werden", erklärt Kaspar Lang den Schritt des Bundes. So war er als Leiter der Steuergremiums als Wanderprediger im Kanton unterwegs und versuchte für die Vorschrift des Bundes den Boden zu ebnen: "Ich bin stolz darauf, dass die Gemeinden feiwillige Zusammenschlüsse zustande brachten und wir keine Verfügung bei der Regierung beantragen mussten." Und auch Luzia Kurmann ist voll des Lobes: "Im persönlichen Gespräch haben die Gemeinderäte bald einmal eingesehen, dass es diese Reorganisation braucht. In der Folge haben sie überlegt, welches die beste Lösung für die Bevölkerung ist und haben Hand für gute Lösungen geboten."
Ein Qualitätsverlust?
Im Zivilstandswesen gibt es eine Reduktion von 107 Standorten auf 11. Ist damit nicht auch ein Qualitätsverlust verbunden? Lang und Kurmann verneinen. Die Einwohnerin oder der Einwohner brauche die Dienstleistung des Zivilstandsamtes relativ selten, argumentieren sie. Aus diesem Grund sei der Kontakt zu den Zivilstandsämtern bereits heute nicht sehr gross und in Zukunft gehe es halt ein paar hundert Meter weiter. "Ich bin der Meinung, dass die Regionalisierung kein Abbau ist, wir sind weiterhin kundenorientiert", sagt Kaspar Lang und verweist auf Geburten, die wie anhin via Spital abgewickelt würden und ähnlich verhalte es sich bei einem Todesfall.
Heirat in feierlicher Umgebung
Aber geheiratet wird in Zukunft im regionalen Zivilstandsamt, in fremder Umgebung und mit einem fremden Zivilstandsbeamten. Kurmann und Lang bejahen, weisen jedoch darauf hin, dass es der eigenen Gemeinde obliege, weiterhin ein Lokal für das Heiraten in der Gemeinde zu offerieren. Der Zivilstandsbeamte allerdings würde auch in diesem Fall derjenige des regionalen Zivilstandsamtes bleiben. Beide sind überzeugt, dass diese Lösung längerfristig keine Nachfrage findet. "Die Distanzen sind doch heute kein Problem mehr und zudem soll die Reorganisation ja auch eine Steigerung der Effizienz ergeben", sagt Lang und Luzia Kurmann verweist auf den Trend, dass ein Teil der Leute nicht mehr kirchlich heiraten möchten. "Da wird die Ziviltrauung zum eigentlichen Festakt und dazu wollen die Eheleute ein schönes Gebäude. Der Kanton Luzern mit seinen Schlössern und Herrschaftsgebäuden bietet dafür ein reiches Angebot."
Der Start wird klappen
Nein, Bauchweh macht der Projektleiterin der 1. Januar 2004 nicht. Luzia Kurmann ist überzeugt, dass der Start der regionalen Zivilstandsämter bestens klappen wird: "Die Umsetzung ist in Zusammenarbeit mit den Gemeinden geschehen. Die Leiterinnen und Leiter waren schon früh bestimmt und wurden einbezogen. Sie haben überlegt, wie die Neuorganisation am besten funktioniert und welche Einrichtungen es für einen reibungslosen Ablauf braucht. Für den 1. Januar bin ich deshalb sehr zuversichtlich."
Legende zum Foto (das Foto kann bezogen werden unter afg@lu.ch) Luzia Kurmann ist Projekleiterin der Reorganisation des Zivilstandswesens im Kanton Luzern, Kaspar Lang ist Leiter des kantonalen Steuerungsgremiums.
(Kasten)
Was ändert?
Müssen Sie eine Geburt, einen Todesfall anmelden oder eine Beerdigung organisieren? Möchten Sie heiraten oder benötigen Sie Auszüge aus dem Familienregister Ihrer Heimatgemeinde? Ändern wird sich für Sie wenig.
Keine Änderungen gibt es bei Geburten und Todesfällen im Spital und auch Beerdigungen finden weiterhin in der Gemeinde statt. Wenn Personen daheim geboren werden oder sterben, wird neu der Gang zum regionalen Zivilstandsamt nötig und auch Heiraten finden neu auf den regionalen Ämtern statt.
Hinzu kommt, dass jedes so genannte "Ereignis" (Geburt, Todesfall, Heirat, Scheidung, etc.) neu via EDV erfasst und auf allen Zivilstandsämtern der Schweiz abrufbar sein wird. Während fünf Jahren werden zudem alle Einträge der Jahre 1988 bis 2003 systematisch auf EDV rückerfasst. Das hat den Vorteil, dass auf allen Zivilstandsämtern der Schweiz ein so genannter "Personenausweis" ausgestellt werden kann. Das Einholen verschiedener Papiere an verschiedenen Orten erübrigt sich damit.
Kontakt:
Bernadette Kurmann
Tel: +41/41/228'51'48