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Staatskanzlei Luzern

Universität Luzern; Neubau

Luzern (ots)

Im Rahmen des Planungswettbewerbs für den Neubau
der Universität Luzern hatten zwei Wettbewerbsteilnehmerinnen beim
Regierungsrat des Kantons Luzern ein Gesuch um Aus- stand des
Mitglieds des Preisgerichts Prof. Andrea Deplazes verlangt. Als Grund
gaben sie an, dass zwischen dem Fachpreisrichter und dem obsiegenden
Wettbewerbsteilnehmer Valerio Olgiati enge freundschaftliche und
berufliche Beziehungen bestünden, die den Anschein der Befangenheit
von Andrea Deplazes begründen würden. Am 14. Oktober 2003 ist der
Regierungsrat auf dieses Gesuch nicht eingetreten und hat den
Zuschlag für die Erarbeitung eines Bauprojektes an das Planerteam
Valerio Olgiati erteilt. Der Regierungsrat hat festgehalten, das
Gesuch sei verspätet eingereicht worden. Selbst wenn darauf
einzutreten wäre, lä- gen keine Ausstandsgründe vor.
Die unterlegenen Teilnehmerinnen haben am 27. Oktober 2003 gegen
diese beiden Entscheide beim Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
Beschwerde eingereicht. Am 7. Januar 2004 hat das Gericht diese
Beschwerde gutgeheissen, soweit es darauf eingetreten ist, und die
beiden Entscheide des Regierungsrates (Abweisung des Ausstandgesuchs
und Zuschlag) vom 14. Oktober 2003 aufgehoben. Anders als der
Regierungsrat erachtet das Gericht das Ausstandsgesuch nicht als
verspätet gestellt. Im Wesentlichen aufgrund einer engen beruflichen
Zusammenarbeit zwischen Fachpreisrichter Andrea Deplazes und
Wettbewerbsteilnehmer Valerio Olgiati (u.a. gemeinsame Teilnahme an
den Wettbewerben für die Erweiterung des Kunsthauses Aarau und für
das Kunstmuseum in Vaduz) ist für das Gericht zudem der Anschein der
Befangenheit bei Deplazes und damit ein Ausstandsgrund gegeben.
Die schriftliche Begründung des Urteils wird den Parteien später
zugestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Gericht keine weiteren
Auskünfte erteilen.

Kontakt:

Tel. +41/41/228'60'00

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