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Staatskanzlei Luzern

Jugendliche und Alleinstehende sind stark auf Sozialhilfe angewiesen

Luzern (ots) Im Kanton Luzern wurden im zweiten Halbjahr 2002
knapp 6'000 Personen oder 1,6% der Wohnbevölkerung mit
Sozialhilfeleistungen unterstützt. Besonders stark belastet sind
Zentren wie Luzern, Kriens und Emmen. Alleinstehende sowie
Alleinerziehende sind besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen.
Mit einem Anteil von gut 35% sind Kinder und Jugendliche (unter 18
Jahren) in der Sozialhilfe überproportional vertreten. Gut 45% der
Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger sind erwerbstätig. Dies geht aus
den Auswertungen der Daten hervor, die in den Gemeinden des Kantons
Luzern im Rahmen der Schweizerischen Sozialhilfestatistik des
Bundesamtes für Statistik (BFS) erfasst wurden.
Im Kanton Luzern wurde 2002 die eidgenössische
Sozialhilfestatistik eingeführt. Es stehen nun erstmals Daten zur
Bestimmung der Zahl der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger, der
Art der gewährten Sozialleistungen, der Dauer der Unterstützung sowie
der familiären Situation der Unterstützten zur Verfügung.
Zentren sind stärker belastet
Aus den für das zweite Halbjahr 2002 erfassten Daten erkennt man,
dass über ein Viertel der unterstützten Personen in der Stadt Luzern
wohnt. Die drei Zentren Luzern, Kriens und Emmen sind wesentlich
stärker belastet durch die Sozialhilfe als die meisten übrigen
Gemeinden. Die Sozialhilfequote, d.h. der Anteil der
Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger gemessen an der gesamten
Bevölkerung, beträgt im Kanton 1,6%. In den sechs grössten Gemeinden
mit mehr als 10'000 Einwohnerinnen und Einwohnern wohnen 65% der im
Kanton unterstützten Personen, während der betreffende
Bevölkerungsanteil knapp 43% beträgt.
Alleinerziehende und Alleinstehende tragen ein erhöhtes Risiko
Allein Lebende haben ein erhöhtes Risiko, von der Sozialhilfe
abhängig zu werden. Über 60% der Antrag stellenden Personen für
Sozialhilfe sind Alleinstehende und gut ein Viertel sind
Alleinerziehende. Demgegenüber liegt das Armutsrisiko bei
verheirateten und verwitweten Personen erheblich unter dem
Durchschnitt. Auch Rentnerinnen und Rentner sind aufgrund der
ausgebauten Leistungen der Alterssicherung kaum auf Sozialhilfe
angewiesen. Betrachtet man alle Personen, die mit
Sozialhilfeleistungen unterstützt werden, so sind die Kinder und
Jugendlichen überrepräsentiert. Gut 35% der Sozialhilfebezügerinnen
und -bezüger im Kanton Luzern sind weniger als 18 Jahre alt. Dies
entspricht einer Sozialhilfequote von 2,7%, womit Kinder und
Jugendliche ein erhöhtes Risiko der Abhängigkeit von der Sozialhilfe
tragen. Generell verringert sich die Sozialhilfequote mit zunehmendem
Alter.
Ausländerinnen und Ausländer sind stärker betroffen
Über 70% der unterstützten Personen sind Schweizerinnen oder
Schweizer und fast 30% sind ausländischer Herkunft. Bei einem
Ausländeranteil von gut 15% im Kanton Luzern ist damit das
Sozialhilferisiko bei den Ausländerinnen und Ausländern höher als bei
den Schweizerinnen und Schweizern. Ihre Sozialhilfequote liegt bei
rund 3%. In dieser Auswertung sind die anerkannten Flüchtlinge mit
Niederlassungsbewilligung C, die im Kanton Luzern
Sozialhilfeleistungen beziehen, sowie Asylsuchende und Flüchtlinge,
die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, nicht berücksichtigt.
Sozialhilfeabhängigkeit trotz Erwerbstätigkeit
Rund 45% der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger sind
erwerbstätig. Davon arbeiten fast 30% auf einer Vollzeitstelle. Bei
den Personen mit einer Teilzeiterwerbstätigkeit handelt es sich
vielfach um Personen, die wegen ihren Erziehungspflichten nicht einer
Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen können. Rund ein Viertel der
Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger ist erwerbslos, davon sind
rund 70% beim Arbeitsamt angemeldet.
Lange Bezugsdauer
Die Mehrheit der Bezügerinnen und Bezüger von
Sozialhilfeleistungen sind über eine längere Zeit auf finanzielle
Unterstützung angewiesen. Rund 60% der Unterstützten beziehen über
ein Jahr Sozialhilfeleistungen und 30% sind gar über drei Jahre im
Sozialhilfebezug. Fast die Hälfte der Bezügerinnen und Bezüger ist
weniger als vier Jahre in der Gemeinde wohnhaft. Knapp ein Drittel
wohnt mehr als 10 Jahre in der betreffenden Gemeinde. Als Hauptgründe
für die Beendigung einer Unterstützung werden die Ablösung durch eine
Sozialversicherungsleistung und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
bzw. die Verbesserung der Erwerbssituation genannt.
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik wird phasenweise in enger
Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden eingeführt. Im Kanton
Luzern wurde im Jahr 2002 mit der Erhebung begonnen. In den Gemeinden
werden alle Sozialhilfedossiers anhand eines einheitlichen
Fragebogens erfasst.
Um die Sozialdienste bei der Einführung der Datenerhebung maximal
unterstützen zu können, hat das Bundesamt für Statistik eine von den
Zentralschweizer Regierungen finanzierte Fachstelle
Sozialhilfestatistik Region Zentralschweiz beim Amt für Statistik des
Kantons Luzern eingesetzt. Bis 2003 wurde die Sozialhilfestatistik in
allen Zentralschweizer Kantonen eingeführt, so dass Ende 2004 Daten
für die gesamte Zentralschweiz verfügbar sind.
Eine wichtige Kennzahl der Sozialhilfestatistik ist die
Sozialhilfequote. Diese misst die Zahl der
unterstützten Personen als Anteil an der Bevölkerung - gesamthaft
oder für spezifische soziodemografische Gruppen.
Grafiken im PDF-Format können beim Amt für Statistik des Kantons
Luzern per e-mail  statistik.luzern@lu.ch angefordert werden.

Kontakt:

Bundesamt für Statistik
Dr. Robert Fluder
BFS, Leiter der Sektion Soziale Sicherheit
Tel. +41/32/713'65'78

Dr. Tom Priester
Projektleiter Sozialhilfestatistik
Tel. +41/32/713'64'75

Kanton Luzern
Irmgard Dürmüller Kohler
Vorsteherin Kantonales Sozialamt Luzern
Tel. +41/41/228'57'79

Gian Antonio Paravicini Bagliani
Amt für Statistik des Kantons Luzern
Tel. +41/41/228'56'35

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS
http://www.statistik.admin.ch

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