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Waldeigentümer in einer finanziellen Notsituation werden unterstützt

Luzern (ots)

Private Waldeigentümer, die im Zusammenhang mit der
Trockenheit im Jahrhundertsommer 2003 und dem Borkenkäferbefall in
eine finanzielle Notsituation geraten sind, werden vom Kanton Luzern
unterstützt. Im Auftrag des Regierungsrates prüft die Dienststelle
Landwirtschaft und Wald (ehemals Kantonsforstamt) sogenannte
Härtefälle.
Härtefall-Regelung
Wer in den letzten Jahren regelmässig einen wesentlichen Anteil
seines Einkommens (Richtgrösse 10%) aus der Holznutzung im eigenen
Wald erzielt hat und im Jahr 2003 grosse Waldschäden erlitten hat,
kann bis 30. April 2004 ein Gesuch um finanzielle Hilfe stellen. Die
entsprechenden Formulare sind beim Revierförster, bei den
Kreisforstämtern oder Einwohnergemeinden zu beziehen. Sie lassen sich
auch von der Internetseite des Kantonsforstamtes www.kfa.lu.ch oder
des Verbands Luzerner Waldeigentümer www.luzernerbauern.ch
herunterladen.
Einmaliger Beitrag
Im Sinne einer Nothilfe können die betroffenen Waldeigentümerinnen
und -eigentümer finanziell unterstützt werden, um kurzfristig die
entgangenen Einnahmen aus der Holznutzung aufzufangen. Andere,
bereits bezahlte oder zustehende forstliche Beiträge von Bund und
Kanton werden berücksichtigt. Ebenso gelten bei der
Härtefall-Regelung Einkommens- und Vermögensgrenzen. Die Dienststelle
Landwirtschaft und Wald prüft in Zusammenarbeit mit dem Verband
Luzerner Waldeigentümer und dem Luzerner Bäuerinnen- und
Bauernverband die eingereichten Gesuche. Den Berechtigten wird im
Lauf des Jahres 2004 ein einmaliger Beitrag gewährt.

Kontakt:

Beat Balmer,
Leiter Dienststelle Landwirtschaft und Wald,
Tel. 041/925'10'00
E-Mail: beat.balmer@lu.ch

Bruno Röösli
dipl. Forsting. ETH, Fachbereich Information und Forstliche Bildung,
Tel. 041/925'60'01
E-Mail: bruno.roeoesli@lu.ch

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