Qualität in der Sozialhilfe zahlt sich aus
Luzern (ots)
Aufgabenzuteilung Kanton-Gemeinden: Projekt Soziales und Integration
Im Bereich Sozialhilfe bleiben die gesetzlichen Grundlagen im Grundsatz unverändert. Anpassungen braucht es indessen im Bereich der Qualität. So lautet die Quintessenz der Arbeitsgruppe "Soziales und gesellschaftliche Integration" der Aufgabenzuteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Aber bringt dieser Ausbau an Qualität nicht zwingend auch höhere Kosten? Nein, nicht zwingend, meint Urs Vogel, externer Berater.
Urs Vogel verweist auf die wirtschaftliche Sozialhilfe (siehe Kasten), wo es um die finanzielle Unterstützung geht, und meint. "Nach wie vor gelten dort die so genannten SKOS-Richtlinien als wegleitend, an dieser gesetzlichen Grundlage ändert sich mit der Aufgabenzuteilung also gar nichts." Gesetzliche Grundlagen gibt es aber auch im Bereich persönlicher Sozialhilfe. Hier soll eine Anpassung stattfinden, wenn es nach der Arbeitsgruppe "Soziales und gesellschaftliche Integration" geht. Denn hier stelle sich die Frage, ob diese Grundlagen in der Praxis tatsächlich angewandt werden. Sicher sei, dass sehr grosse Unterschiede zwischen Gemeinden und Regionen bestehen würden, sagt Urs Vogel und erklärt: "In der Stadt gibt es eine grössere Dichte von Beratungsstellen, das sind in der Regel staatliche und private Institutionen. Solche Angebote sind auf der Landschaft weniger vorhanden. Dort gibt es zum Teil fast nur die Sozialberatungszentren (SOBZ);
Qualität und Professionalität
Geht es nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe soll das ändern. Warum? "Wenn ich ein Problem habe und Hilfe suche, dann macht es einen Unterschied, ob ich auf jemanden treffe mit Berufserfahrung und fachlichem Hintergrund oder auf jemanden, der ohne Ausbildung ist und sich nur selten mit solchen Frage befassen muss", meint Vogel. Die Arbeitsgruppe komme deshalb zum Schluss, dass es eine Frage der Qualität ist, wie eine gesetzliche Grundlage in der Praxis umgesetzt werde.
Qualität und Grösse
Urs Vogel verweist auf unsere Gesellschaft, in der in den vergangen Jahrzehnten alles komplexer geworden ist. Diese Komplexität habe ihren Niederschlag auch im Sozialbereich gefunden. Der Projektberater ist überzeugt, dass es im Jahr mindestens 20-30 ähnliche Fälle brauche, um ein erforderliches Know-how aufzubauen: "Selbst Sozialarbeiter/innen, die in ihrem Berufsalltag nicht mit Fragen eines Spezialgebietes konfrontiert sind, verfügen im gegebenen Fall nicht über die notwendigen Kenntnisse." Die Lösung des Problems sieht die Arbeitsgruppe bei den so genannten Kompetenzzentren. Hier fallen genügend Sachgeschäfte an und sie können somit in hoher Qualität abgewickelt werden.
In einen komplexen Fall sind oft verschiedenste Disziplinen (Sozialarbeit, Psychologie, Rechtswissenschaft usw.) involviert: In einem Zentrum wäre dieser wichtige Austausch zwischen den Disziplinen möglich - ein weiterer Garant für Qualität. Urs Vogel verweist auf die SOBZ, die bereits heute eine ähnliche Struktur aufweisen würden. Er könnte sich vorstellen, dass das bestehende Angebot mit zusätzlichen Leistungen wie Mandatsführung im Vormundschaftsbereich, Abklärungsdienste oder zentrale Alimenteninkasso- und Bevorschussung ausgebaut werden könnte.
Für Bevölkerung und Behörde (die Behörde gehört auch zur Kundschaft!)
Der Nutzen solcher Zentren läge in erster Linie bei der Bevölkerung, davon ist Vogel überzeugt. Die Dienstleistungen würden standardisiert und wären über den ganzen Kanton hinweg in gleicher Quantität und Qualität erhältlich. Aber auch die Behörde hätte einen Gewinn, weil Entscheide leichter zu fällen sind, wenn die Sachgeschäfte in bester Qualität vorbereitet wurden. Das hätte eine Entlastung der Behörde zur Folge, diese könnte sich vermehrt der Führungsaufgabe widmen.
Ist das bezahlbar?
So weit, so gut, aber ist diese höhere Qualität auch bezahlbar? Urs Vogel: "Um alle Missverständnisse auszuräumen, erhöhte Qualität bedeutet nicht, vermehrte Gelder an Sozialhilfeempfangende auszubezahlen. Die Skos-Richtlinien bleiben unangetastet." Der Jurist versteht die Sozialhilfe als unterstes Netz. Ihm vorgelagert sind zahllose andere Netzte: Prämienverbilligung, Stipendien, Krankentaggeld-versicherung, Ergänzungsleistungen und Invalidenrente usw.: "Dieses System ist sehr komplex und unübersichtlich. Werden am Anfang nicht die richtigen Fragen gestellt, wird keine seriöse Fallaufnahme gemacht, kann dem Staat relativ viel Geld verloren gehen." Er kennt ein Beispiel aus einer Stadt ausserhalb des Kantons, bei der nach Überprüfung des Sozialamtes, 1,2 Millionen Franken umgelagert werden konnten. "Qualität ist wichtig, damit solche Abklärungen fachgerecht gemacht werden können. Sie erfordert am Anfang vermehrte Investitionen in die Strukturkosten (Fachpersonal), doch am Ende macht sie sich in der Regel durch Einsparungen bei den Unterstützungsaufwendungen bezahlt."
Bernadette Kurmann
Legende: Urs Vogel von Vogel-Consulting ist Sozialarbeiter und Jurist und externer Begleiter beim Projekt Soziales und gesellschaftliche Integration bei der Aufgabenzuteilung Kanton-Gemeinden. (Foto zu beziehen bei afg@lu.ch)
Kasten
Sozialhilfe - was ist das?
Die Sozialhilfe besteht aus vier Bereichen: Generelle Sozialhilfe, wirtschaftliche Sozialhilfe, persönliche Sozialhilfe und Sonderhilfen.
- Generelle Sozialhilfe ist vorsorgend und fördernd. Im Kanton Luzern existieren zahlreiche Institutionen mit Hilfsangeboten. Kanton und Gemeinden unterstützen solche Institutionen finanziell (Pro Juventute-Begleitetes Besuchsrecht, Fachstelle für Schuldensanierung, Benevol Luzern, usw.)
- Die persönliche Sozialhilfe hat vorbeugenden Charakter. Sie unterstützt Personen, die sich in einer persönlichen (nicht finanziellen) Notlage befinden durch Betreuung und Beratung.
- Wirtschaftliche Sozialhilfe unterstützt mit finanziellen Mitteln Personen, die über zu wenig Mittel verfügen, um ihren Lebensalltag und der ihrer Familie zu bestreiten.
Unter Sonderhilfen fallen: Inkassohilfe und Bevorschussung von Kinderalimenten, Mutterschaftsbeihilfe, Sozialhilfe für Asylbewerber und Flüchtlinge usw.
Kontakt:
Staatskanzlei des Kantons Luzern
Zentraler Informationsdienst
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