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Sonntagsverkäufe nur noch in der Adventszeit

Luzern (ots)

Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils vom Oktober
2002 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) als
Aufsichtsbehörde die kantonalen Vollzugsbehörden des Arbeitsgesetzes
angewiesen, eine neue Bewilligungspraxis für Sonntagsverkäufe
einzuführen.
Im Kanton Luzern ist es ab 1. Januar 2005 aufgrund der
langjährigen Tradition, der Konsumgewohnheit sowie in Angleichung an
die Zentralschweizer Kantone weiterhin gestattet, zwei
Sonntagsverkäufe mit Einsatz von Arbeitnehmenden durchzuführen. Neu
müssen jedoch beide Sonntage in der Adventszeit liegen. Die
Gemeindebehörde muss die Sonntage festlegen und über eine
Arbeitszeitbewilligung der kantonalen Bewilligungsbehörde verfügen.
Auskunft erteilt die Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira),
Abteilung Industrie- und Gewerbeaufsicht (Tel. 041'228'61'64).

Kontakt:

Hans Hofstetter
Abteilungsleiter Industrie und Gewerbeaufsicht
Wirtschaft und Arbeit (wira)
Tel. +41/41/228'61'61

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